Christine Wernicke zum Antrag der Koalition (SPD, CDU, Grüne)- „Stärkung der Landwirte“ vom 22.01.20

22. Jan. 2020

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Seit 2006 hat das Land Brandenburg die Möglichkeit, im Rahmen einer eigenen Gesetzgebungskompetenz den landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu regeln. Jetzt, nach 13 Jahren, ist es fast schon zu spät. Das sogenannte Land-Grabbing wird nicht erst seit 2006 betrieben. Bereits nach der Wiedervereinigung hatten Investoren Flächen und Gebäude im Blick. Die Rückabwicklung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften bot die ersten Möglichkeiten, unter Missachtung der Interessen von landwirtschaftlichen Betrieben Land und Gebäude zu erwerben. Wir unterstützen das Einbringen einer Bundesratsinitiative, um die noch im Besitz der BVVG befindlichen Agrar- und Forstflächen in Landesbesitz zu überführen.

(Vereinzelt Beifall BVB/FW)

Diese Flächen sollten nicht weiterveräußert, sondern nur langfristig verpachtet werden.

(Vereinzelt Beifall BVB/FW und AfD)

Mit Stand 31.12.2019 hat die BVVG im Land Brandenburg allerdings nur noch 33 900 Hektar an landwirtschaftlichen Flächen im Bestand. Diese verteilen sich auf 77 Landflächen von 0,1 bis 20 Hektar – das ist für Bauern gar nichts. Daneben hatte die BVVG Pachteinnahmen in Höhe von nur noch 880 000 Euro im zweiten Halbjahr 2019. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich. Wir unterstützen den Antrag, dass landeseigene Agrarund Forstflächen zukünftig grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern langfristig verpachtet werden.

(Vereinzelt Beifall BVB/FW)

Auch eine einheitliche Struktur bei der Verwaltung und Verpachtung der landeseigenen Flächen ist dringend notwendig. Es ist einem Landwirt nicht zu erklären, warum er für seine bewirtschafteten Flächen direkt an das Land Brandenburg eine Pacht von 150 Euro pro Hektar zahlt und für ein Flurstück, das die BVVG für das Land Brandenburg verwaltet und verpachtet, zwischen 500 und 600 Euro pro Hektar.

(Vereinzelt Beifall BVB/FW und AfD)

Auch die von der BVVG getätigten Ausschreibungen weisen Grundstückspreise von über 20 000 Euro pro Hektar aus. Das kann kein Landwirt auf diesen Flächen erwirtschaften.

Die Evaluierung der im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkehrsgesetz stehenden landesrechtlichen Vorgaben sollte sich nach unserer Auffassung an der gutachterlichen Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 02.12.2014 orientieren, die sich mit der Frage beschäftigte, ob für den Landesgesetzgeber eine Möglichkeit besteht, ortsansässige Landwirte im Bereich des landwirtschaftlichen Bodenrechts zu privilegieren. Bisher ist in diesen Gesetzen die Veräußerung und Übertragung von Gesellschafteranteilen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die landund forstwirtschaftliche Flächen besitzen bzw. bewirtschaften, nicht geregelt. Diese Regelungslücke gilt es im Sinne unser Brandenburger Landwirte zu schließen.

(Vereinzelt Beifall BVB/FW und AfD)

Sowohl das Grundstücksverkehrsgesetz als auch das Landpachtverkehrsgesetz beinhalten rechtliche Möglichkeiten, regulierend in den Verkehr mit landwirtschaftlich genutzten Flächen einzugreifen, indem die notwendige Genehmigung versagt oder der Landpachtvertrag beanstandet wird. Versagungs- und Beanstandungsgrund ist in beiden Gesetzen jeweils das Eintreten einer ungesunden Verteilung des Bodens durch die Veräußerung bzw. Verpachtung. Der Begriff „ungesunde Bodenverteilung“ muss aber so konkretisiert werden, dass er die Besonderheiten der Brandenburger Agrarstruktur berücksichtigt. Dafür fehlt ein agrarstrukturelles Leitbild.

Wir begrüßen deshalb ausdrücklich eine Agrarstrukturplanung, die ähnlich wie die Regional- und Landesplanung grundlegende Strukturziele unter Berücksichtigung regionaler Schwerpunkte festlegt.

(Vereinzelt Beifall BVB/FW)

In solche Pläne können beispielsweise auch Standorte von Tierzuchtanlagen aufgenommen werden, wodurch die Vorhaben planerisch besser bewältigt werden können. Die Interessen und Besonderheiten der ortsansässigen Landwirte würden und müssten bei einem solchen Regelungskonzept bereits bei der Aufstellung der Agrarstrukturpläne Berücksichtigung finden. Um die Brandenburger Landwirte sowie die brandenburgischen landwirtschaftlichen Betriebe – egal in welcher Rechtsform – zu stärken, ist ein Agrarstrukturgesetz längst überfällig.

Wir befürworten den Antrag, damit in Brandenburg eine regional verankerte Landwirtschaft mit ortsansässigen Landwirten eine Zukunft hat.

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