Matthias Stefke zum Bericht des Innenministeriums zur „Datenerhebung durch die Polizei“ vom 07.05.20

7. Mai 2020

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer draußen an den Bildschirmen! Der vorgelegte Bericht auf der Grundlage des Brandenburgischen Polizeigesetzes behandelt den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 und Maßnahmen der verdeckten und offenen Datenerhebung.

In Bezug auf die Videoüberwachung lässt sich festhalten, dass Brandenburg nicht London ist, wo an so ziemlich jeder Ecke eine Kamera angebracht ist. In Brandenburg findet eine dauerhafte polizeiliche Videoüberwachung lediglich an den vier Standorten Potsdam, Frankfurt (Oder), Guben und Cottbus statt. Insofern kann man nicht von einer großflächigen, geschweige denn flächendeckenden Videoüberwachung im Land sprechen.

Gleichwohl sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Die überwiegende Zahl der registrierten Straftaten findet außerhalb der videoüberwachten Bereiche statt. Dies spricht eigentlich dafür, die Videoüberwachung auszuweiten. Andererseits sind rückblickend auf die letzten 20 Jahre bezüglich der Anzahl der Straftaten in allen Städten trotz Videoüberwachung teilweise erhebliche Sprünge nach oben festzustellen, was ein Zeichen dafür ist, dass die Videoüberwachung kein Allheilmittel darstellt. Dafür spricht auch London, denn auch Millionen von Kameras im gesamten Stadtgebiet lassen die Kriminalität dort nicht auf null sinken.

Wir sind also gut beraten, das Instrument der Videoüberwachung nicht grundsätzlich abzulehnen, in ihr aber auch nicht das einzige erfolgversprechende Instrument der Kriminalitätsbekämpfung zu sehen. In dieser Richtung hat sich auch Staatssekretär Kandt für die Sicherheitsbehörden im Innenausschuss geäußert. Wir stimmen dieser Beurteilung zu.

Die Telekommunikationsüberwachung, einschließlich der Aufzeichnungen aufgrund richterlicher Anordnungen, ist mit vier Fällen im gesamten Jahreszeitraum als maßvoll zu bezeichnen. Ich hätte ohne Kenntnis dieses Berichts mehr solcher Überwachungsfälle vermutet. Die Zahl der sogenannten Eingriffe in die Telekommunikation hinsichtlich der spezifischen Kennung von Mobilfunkendgeräten bzw. des Einsatzes technischer Mittel zur Ermittlung des Standortes von Mobilfunkendgeräten ist mit insgesamt fünf Fällen bzw. Maßnahmen ebenfalls nicht besorgniserregend. 324 eingeholte Auskünfte bei Mobilfunkdienstanbietern entsprechen nicht einmal einer Anfrage pro Tag des Jahres. Die entsprechende Auflistung gibt klar Auskunft, dass es sich dabei überwiegend um Anfragen zur Beseitigung einer Suizidgefahr oder aufgrund der Suche nach minderjährigen Vermissten gehandelt hat.

Wir sehen die Zahlenlage für alle dokumentierten Bereiche als einen Beweis dafür, dass in Brandenburg mit Augenmaß mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten  umgegangen wird. Deshalb werden wir dem Bericht und der Beschlussempfehlung des AIK zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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