Ilona Nicklisch zum Antrag von SPD, CDU, Grüne „Corona-Rettungsschirm“ vom 13.05.20

13. Mai 2020

Rede von Frau Ilona Nicklisch in Textform:

Frau Abg. Nicklisch (BVB/FW):

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Bürger von Brandenburg! Nach eingehender Beschäftigung mit dem zur Diskussion stehenden Antrag kann ich die Sorge um den
Fortbestand vieler sozialer Einrichtungen in Brandenburg verstehen. Ich teile die Auffassung, dass dieses über Jahre aufgebaute Netz erhalten bleiben muss, schließlich ist es ein Spiegelbild dafür, wie eine Gesellschaft mit ihren Schwachen und Hilfsbedürftigen umgeht. Die fachliche Umsetzung indes ließ auch bei den hinzugezogenen Sachverständigen eher Fragen offen, als dass Antworten gegeben worden wären.

Bereits im März wurde ein sogenannter Rettungsschirm eingesetzt, der für alle Brandenburger Unternehmen gilt. In diesem Sinne ist ein im Sozialbereich arbeitender Unternehmer genauso Teilnehmer am Markt wie jeder andere. Deshalb soll dann für diesen Bereich ein gesonderter Schirm installiert werden? Das erschließt sich mir nicht. Zu diesen Fragestellungen finde ich hier keine Antworten.

SGB IX und SGB XII sind feste Bundesgesetze, welche auch unter Corona weder verändert noch entwertet werden dürfen. Im SGB II wurde für die Dauer von sechs Monaten ein vereinfachtes Antragsverfahren auf den Weg gebracht, um Menschen einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung zu ermöglichen. Die betrifft übrigens alle Gruppen der Bevölkerung. Ausgenommen ist hier nur der Personenkreis, der zum Beispiel unter die Bedingungen von Zahlungen nach SGB IX und SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes fällt. Also kann auch jeder soziale Dienstleister einen Antrag auf Sozialleistungen stellen, aber auch Zahlungen aus dem Rettungspaket beantragen.

Lassen Sie mich noch auf das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz eingehen, welches hier zitiert wird. Soziale Dienstleister arbeiten   mit Menschen zum Beispiel in der Pflege, in Wohnheimen, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etc. Viele von ihnen können derzeit ihre Arbeit nicht leisten, zum Teil, weil zum Beispiel Behindertenwerkstätten geschlossen sind oder die strengen Kontaktregeln in Wohn- und Altenheimen die Erbringung der Sozialleistungen behindern. In diesen Bereichen arbeiten aber Menschen für andere Menschen, die diese Sozial- und Beratungsleistungen dringend benötigen. Auch sie sind wichtig und helfen bei der Bewältigung der Krise.

Dafür finden die sozialen Dienstleister neue Lösungen und gestalten ihre Arbeit entsprechend. Sie verdienen derzeit sehr wenig Geld. Das führt oft zwangsweise zu Liquiditätsengpässen; denn gemeinnützige Träger dürfen keine hohen Rücklagen vorhalten und bekommen oftmals keine Darlehen von Banken. Der daraus folgende Ausfall ist besonders schmerzlich, weil diese Menschen gerade anderweitig dringend zum Helfen und zum Unterstützen im täglichen Leben gebraucht werden.

In dieser Zeit der Corona-Krise haben die Mitarbeiter von sozialen Dienstleistern eine wichtige Aufgabe – den Sicherheitsauftrag. Das heißt, sie unterstützen die Sicherheit der Menschen in der Krise in dieser Zeit. Sie sollten durch die Rentenversicherung, durch soziale Dienstleister weiterbezahlt werden. Das sollte auch dann erfolgen, wenn sie im Moment einem Teil ihrer Arbeit nicht nachkommen können. So bekämen sie monatliche Zuschüsse, das heißt, sie hätten das Nötige für ihren Lebensunterhalt.

Das uns vorliegende Papier lässt zu alldem viele Fragen offen und bedarf deshalb einer gründlichen Konkretisierung. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag in der vorliegenden Fassung ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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