Regionalräte auch für kleinere Kommunen – erfolgreiche Überweisung in den Ausschuss!

13. Mai 2020

In den Regionalversammlungen Brandenburgs sind nicht alle Kommunen vertreten – alle unter 5.000 Einwohner werden bisher ignoriert. Ausgerechnet die Gemeinden, die proportional die meisten Windkraftanlagen bekommen und über die Regionalen Planungsgemeinschaften / Regionalversammlungen speziell gefördert werden sollen, dürfen weder bei der Windkraft, noch bei der Planung der für sie bestimmten Fördermaßnahmen mitwirken. Unser Gesetzesantrag „Gesetz zur Vertretung aller Gemeinden in den Regionalversammlungen“ soll das ändern. Ähnliche Forderungen hatte auch der Städte- und Gemeindebund gestellt, der der den Antrag ausdrücklich begrüßte.

Bei der Vorstellung des Antrags hatte Christine Wernicke alle Argumente auf Ihrer Seite. Sie selbst lebt in Uckerland und war dort jahrelang Bürgermeisterin. Also einer der vielen Gemeinden, die bisher kein Mitspracherrecht in Regionalkonferenz oder Regionaler Planungsgemeinschaft hat. Die Landesregierung sah die Notwendigkeit des Antrags ein und folgte unserem Antrag auf Überweisung in den Ausschuss, wo noch die Details zu besprechen sind. Letztendlich stimmten alle Fraktionen außer der AfD der Überweisung zu. Wir hoffen daher, dass die Forderungen nach einer Gleichbehandlung auch der kleineren Gemeinden Brandenburgs in den nächsten Monaten umgesetzt wird.

Link zum Gesetzesantrag „Gesetz zur Vertretung aller Gemeinden in den Regionalversammlungen“

Presseecho:
„Freie Wähler fordern mehr Mitspracherecht kleiner Gemeinden“ – Prignitzer, 13.05.2020 (Noch kein Link vorhanden)

Die einleitende Rede von Christine Wernicke

Die Abschlussrede von Christine Wernicke

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