Christine Wernicke zum Antrag von SPD, CDU, Grüne „30 Jahre Verbraucherschutz“ vom 15.05.20

15. Mai 2020

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Schutz der Verbraucherrechte ist in diesen schnelllebigen Zeiten besonders wichtig. Die voranschreitende Digitalisierung stellt eine Chance, aber auch ein erhebliches Risiko für die Verbraucher dar. Deshalb ist es richtig, den mobilen und digitalen Verbraucherschutz zu fördern.

Während sich Verbraucher in größeren Städten in Beratungsstellen der Verbraucherzentrale informieren können, haben die Brandenburger und Brandenburgerinnen im ländlichen Raum einen aufwendigeren Zugang zu den Beratungsstellen. Als eine sehr sinnvolle Maßnahme erweist sich diesbezüglich das Pilotprojekt „Digimobil“ der Verbraucherschutzzentrale. Städte mit über 5 000 Einwohnern – jetzt haben wir wieder die Zahl 5 000 – in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark und Oberhavel konnten sich als Standort bewerben. Momentan fährt das Digimobil 15 der 22 Orte, also knapp 70 % der in diesen Landkreisen infrage kommenden Städte an.

In der Verbraucherpolitischen Strategie des Landes Brandenburg findet das Digimobil auf 56 Seiten nur einmal Erwähnung: Ziel dieses Projekts sei die Sicherung der Verbraucherberatung unter dem Blickwinkel der demografischen Entwicklung und der Altersstruktur der Menschen vor Ort, und gerade der ländliche Raum solle dabei nicht vergessen werden.

Unter diesem Aspekt ist nicht nachvollziehbar, warum die Antragsteller nur eine mit dem Digimobil vergleichbare Lösung für den Süden des Landes Brandenburg fordern. Einfach mal rechnen! Das Land Brandenburg hat ca. 120 Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 5 000. Wenn sich wie beim Pilotprojekt rund 70 % der Orte bewerben, müssten 87 Standorte betreut werden. Die Maßgabe der Verbraucherzentrale, wonach das Digimobil jeden Standort einmal pro Monat anfahren soll, wäre mit zwei Digimobilen nicht umzusetzen. Vier wären nötig. Der Antrag ist dahin gehend unzureichend und wird der überwiegend ländlichen Prägung des Landes Brandenburg nicht gerecht. Die dem Grunde nach sehr effektiven Maßnahmen müssen deutlich ausgebaut werden.

Der Verbraucherschutz ist vor dem Hintergrund des intensiven Waren- und Dienstleistungsverkehrs der brandenburgischen Bevölkerung mit Polen aus Sicht von BVB / FREIE WÄHLER unbedingt zu stärken und personell auszubauen. Besonders der Onlinehandel hat auch hier stark zugenommen, und viele Verbraucher benötigen eine Beratung im europäischen Mahnverfahren.

Die Corona-Pandemie hat ebenfalls zu einem erhöhten Beratungsaufkommen geführt, da viele Lieferungen und Werkverträge aufgrund der Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht fristgemäß ausgeführt werden konnten.

Eine weitere Maßnahme für effektiven Verbraucherschutz ist die frühzeitige Sensibilisierung. Gerade Schüler müssen verstärkt darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Einkauf von regionalen Produkten bei einem transparenten Erzeuger vor Ort den effektivsten Schutz ihrer Rechte gewährleistet. Insofern ist es zu begrüßen, dass die Schulen nach dem neuen Rahmenlehrplan für die Klassen 1 bis 10 das Thema Verbraucherbildung fächerübergreifend unterrichten.

Der aus der aktuellen Situation entwickelte weitere Antragspunkt beinhaltet ein politisches Kernproblem, das nicht nur in der Corona-Pandemie gilt: die gerechte Abwägung. Es kann nicht sein, dass Verbraucher aufgrund des Gesetzentwurfs des Bundestags zur Gutscheinlösung zwangsweise zum Darlehensgeber für große Unternehmen werden. Zwar ist es durchaus richtig, Unternehmen, in diesem Fall speziell denen der Veranstaltungsund Reisebranche, finanziell durch die Krise zu helfen. Diese Gutscheinlösung ist jedoch aus zahlreichen Gründen nachteilig für den Verbraucher. Die durchaus nachvollziehbaren Existenzängste der Unternehmen dürfen nicht auf die Verbraucher abgewälzt und zu deren Lasten geregelt werden. Gerade in Krisensituationen müssen sich Verbraucher darauf  verlassen können, dass ihre Rechte Bestand haben.

Der Schutz der Verbraucher muss gestärkt werden. Im Flächenland Brandenburg müssen dafür digitale und mobile Lösungen geschaffen werden. Daher stimmt BVB / FREIE WÄHLER diesem Antrag zu. – Vielen Dank

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