Zerstörte Greifvogelhorste: Grün geführtes Umweltministerium will nur mit medialer Feigenblatt-Aktion reagieren

29. Juni 2020

BVB / FREIE WÄHLER kritisiert den mangelnden Schutz von Greifvögelhorsten im Land und das ohrenbetäubende Schweigen des grünen Umweltministers.

Allein in der Uckermark wurde in den letzten Jahren im Schnitt jährlich ein Greifvogelhorst illegal zerstört. Im Jahr 2013 wurde sogar eine ganze Reihe davon in einem Waldstück bei Lübbenow vernichtet. Auch zehn Fledermauskästen verschwanden spurlos. Ermittelt werden die Täter nie; in rund einem Drittel der Fälle wurde mangels Erfolgsaussicht nicht einmal Anzeige erstattet. Dies ist das traurige Ergebnis der Kleinen Anfrage „Weitere illegale Zerstörung von Greifvögel-Horsten im Nordosten Brandenburgs“ unserer Landtagsabgeordneten Christine Wernicke.

Die Hintergründe erscheinen jedem Kenner der Windkraft-Branche klar und wurden indirekt auch von der Landesregierung bestätigt: In der Nähe der zerstörten Horste wurden jeweils binnen drei Jahren insgesamt 28 Windkraftanlagen errichtet. Doch die offensichtlichen Anreize werden ignoriert und in fragwürdiger Weise in Abrede gestellt. So behauptet das Umweltministerium als Antwort auf unsere abschließende Frage nach den geplanten Gegenmaßnahmen lediglich, dass sie über die „Nutzlosigkeit“ dieser Aktionen aufklären möchte, indem sie öffentlich verkündet, „dass es bei der illegalen Beseitigung von Horsten geschützter Vogelarten zu keinen Vergünstigungen oder zeitlichen Beschleunigungen im Planungs- und Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen kommt.“

Tatsächlich handelt es sich bei dieser Aussage um eine unter Umweltschutzgesichtspunkten untragbare Irreführung. Denn die Tat führt zwar nicht zu einer „Beschleunigung im Planungs- und Genehmigungsprozess“ – vielmehr macht sie die Genehmigung überhaupt erst möglich. Würde der Horst nicht beseitigt werden, würden die Greifvögel oder deren Nachwuchs mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch im folgenden Jahr dort brüten. Die Umsetzung des Windkraftprojektes wäre dauerhaft unmöglich.

Durch die illegale Beseitigung des Horsts kann dieser aber nicht wieder besetzt werden. Wenn der Horst zuvor nicht bekannt war und die Zerstörung niemandem auffällt, kann der Bau der Windkraftanlagen anschließend sofort beginnen. Doch selbst wenn die mutwillige Zerstörung des Horsts entdeckt wird, können die Windkraftanlagen nun nach drei bis fünf Jahren errichtet werden. Da die Genehmigungsverfahren an sich schon bis zu drei Jahre dauern, ist der Zeitverlust in der Praxis minimal.

Damit ermöglicht die Zerstörung der Horste den Nutznießern erhebliche Gewinne in der Größenordnung hunderttausender Euro pro Windrad. Und das praktisch ohne jedes Risiko. Gewinne, die ohne Zerstörung des Horsts nicht hätten anfallen können.

In dieser Situation öffentlich zu verkünden, dass die Zerstörung der Horstbäume nichts bringe, ist irreführend und umweltschützerisch betrachtet nutzlos. Den Tätern ist bewusst, welche gewaltigen Vorteile aus der Zerstörung der Horste gezogen werden können. Die Maßnahme ändert nichts an den erheblichen finanziellen Anreizen oder am faktisch kaum existenten Risiko einer Bestrafung. Eine solche „Maßnahme“ ist de facto nichts als ein öffentlichkeitswirksames Feigenblatt, das die tatsächliche Tatenlosigkeit verdecken soll.

Wir müssen daher feststellen, dass unter dem grünen Umweltminister keine wirksamen Maßnahmen gegen die Artenschutz-Verstöße zugunsten der Windkraft-Industrie unternommen werden. BVB / FREIE WÄHLER wird in den kommenden Monaten im Landtag Anträge stellen, um das Risiko für die Täter zu erhöhen und die finanziellen Anreize zu reduzieren.

Kleine Anfrage „Weitere illegale Zerstörung von Greifvögel-Horsten im Nordosten Brandenburgs“

Presseecho:

Freie Wähler: Besseren Schutz für Greifvögel in Brandenburg“ – dpa Meldung (u.a. bei ntv, rtl), 30.06.2020

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