Für die Plenarsitzung im August hat die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER einen Antrag eingereicht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Lösung für die Rückzahlung der verfassungswidrig erhobenen Rückmeldegebühren zu erarbeiten. Diese sollen den teilweise ehemaligen Studierenden zurückerstattet werden.
In den Jahren von 2001 bis 2008 wurden in den Brandenburger Hochschulen Rückmeldegebühren in Höhe von 51 Euro pro Semester erhoben. Diese wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig beurteilt.
Die Hochschulen und das Land Brandenburg verweigerten allerdings die Rückzahlung an Tausende Studierende, weil sie die Forderung als verjährt betrachteten. Es kam zu einem Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, in welchem festgestellt wurde, dass die Ansprüche erst am 31.12.2020 verjähren. Die Universität Potsdam zog gegen dieses Urteil vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, welches die Klage in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr verhandeln und entscheiden wird, was somit die Verjährung der Ansprüche Tausender Studierender zur Folge haben wird.
BVB / FREIE WÄHLER fordert, dass die Landesregierung Lösungen erarbeitet, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern.
Der hochschulpolitische Sprecher Matthias Stefke: „Der Antrag zielt angesichts eines vorliegenden höchstrichterlichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie auf die Wahrung des Rechtsfriedens und nicht so sehr auf finanzielle Aspekte.“