Rede von matthias Stefke in Textform:
Herr Abg. Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Der Antrag aus den Reihen der Regierungsfraktionen ist inhaltlich nicht nur nicht zu beanstanden, sondern sogar vollinhaltlich zu unterstützen.
Ich darf an Art. 2 Abs. 1 unserer Landesverfassung erinnern:
„Brandenburg ist ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land, welches die Zusammenarbeit mit anderen Völkern, insbesondere mit dem polnischen Nachbarn, anstrebt.“
Insofern ist der Inhalt des Antrags auch Verfassungsauftrag.
Auch weil meine Redezeit von fünf Minuten gar nicht ausreichen würde, will ich mich nicht en détail den darin enthaltenen 15 Punkten widmen. Natürlich ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf den Gebieten Wirtschaft, Verkehr, Umwelt, Klimaschutz, Wissenschaft und Kultur wichtig.
Eines ist aus Sicht unserer Fraktion jedoch von besonderer Bedeutung: Die Parlamentswahlen 2015, als es einen Macht- und Politikwechsel in Polen gab, haben das Verhältnis – zumindest das politische Verhältnis – von Polen zu Deutschland und umgekehrt zweifelsohne insgesamt abgekühlt. In Zeiten, in denen Regierungen unterschiedlicher, ja teils sogar sehr unterschiedlicher politischer Auffassung sind, kommt es besonders darauf an, den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen und darauf zu achten, dass sich atmosphärische Spannungen nicht dauerhaft negativ auf die Beziehungen in den eben genannten Bereichen beider Länder auswirken.
Wir – das Bundesland Brandenburg – haben daran aber nicht nur ein ureigenes Interesse, sondern – wenn ich noch einmal auf den zitierten Artikel 2 unserer Landesverfassung Bezug nehmen darf – auch die Pflicht, für gute nachbarschaftliche Beziehungen einzutreten. Hilfreich dürfte es deshalb sein, dass der Ministerpräsident Dr. Woidke auch auf Bundesebene das Amt des Koordinators für deutsch-polnische Zusammenarbeit bekleidet, welches ihm diesbezüglich zusätzliche Möglichkeiten eröffnet. Und nicht selten schafft Handel auch Wandel.
Auch wenn Einmischung in die sogenannten inneren Angelegenheiten unseres Nachbarlandes nicht unser Auftrag ist, gestattet es die gemeinsame Mitgliedschaft in der Europäischen Union und der NATO, dass wir unseren polnischen Partnern und Verbündeten unsere Vorstellungen von Werten wie Toleranz und Demokratie nicht – lassen Sie es mich so sagen – vorenthalten.
Deshalb kommt aus unserer Sicht dem zweiten Punkt in dem Antrag, nämlich dem zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Kindern und Jugendlichen eine wichtige Bedeutung zu. Die Begegnung gerade in diesen Altersklassen zu fördern, den Meinungsaustausch unter ihnen möglich zu machen, ist der beste Ansatz, um zu verhindern, dass sich Spannungen auf Regierungsebene auf die friedenserhaltende Völkerverständigung übertragen.
Im nächsten Jahr steht ein besonderes Jubiläum an: Die Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit erfolgte vor dann 30 Jahren. Er wurde am 17. Juni 1991 in Bonn von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher, dem damaligen polnischen Ministerpräsidenten Jan Krzysztof Bielecki und dem polnischen Außenminister Krzysztof Skubiszewski unterzeichnet.
In formloser Ergänzung dieses Antrages regen wir an, dieses Jubiläum für eine Vertiefung der Beziehungen zu nutzen und mit einem besonderen, jährlich wiederkehrenden Ereignis der Völkerverständigung zu würdigen. Vorstellbar ist beispielsweise – wie jahrzehntelang in Berlin das deutsch-amerikanische oder deutsch-französische Volksfest gefeiert wurde -, in der Grenzregion ein deutsch-polnisches Volksfest zu etablieren.
Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER unterstützt den Antrag der Regierungsfraktionen und wird ihm deshalb zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.