Rede von Matthias Stefke in Textform:
Herr Abg. Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Sowohl der „Erste Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über jede nach Abschnitt 1a des Brandenburgischen Polizeigesetzes getroffene Maßnahme“ als auch der „Dreizehnte Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes“ finden unsere Zustimmung.
Zur Bekämpfung der Gefahren des Terrorismus wurde im Zwölften Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom 1. April 2019 ein eigener Abschnitt geschaffen, der besondere Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus enthält und der Polizei zusätzliche Maßnahmen wie zum Beispiel Befragung und Identitätsfeststellungen, erkennungsdienstliche Maßnahmen, polizeiliche Ausschreibungen, anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung, Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote sowie die Ingewahrsamnahme ermöglicht.
Mit der Schaffung zusätzlicher Maßnahmen war die Auflage verbunden, dass das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung dem Landtag jährlich einen Bericht über jede nach diesem Abschnitt getroffene Maßnahme abgibt, der Angaben enthält über, erstens, ihren Anlass und, soweit möglich, ihre Zuordnung zu Deliktsbereichen, zweitens, soweit möglich, die Zahl der hiervon betroffenen Personen, drittens, im Falle einer vom Gericht anzuordnenden Maßnahme die Zahl der bei Gericht gestellten Anordnungsanträge, viertens, im Falle einer vom Gericht anzuordnenden Maßnahme die jeweilige gerichtliche Entscheidung und, fünftens, die Dauer der Maßnahme sowie die Dauer einer Verlängerung der Maßnahme.
Der Innenminister kommt mit diesem Bericht der ihm auferlegten Pflicht nach. Die darin enthaltenen statistischen Zahlen zeigen, dass die Polizei mit dem ihr zur Verfügung gestellten Instrumentarium im Berichtszeitraum vom 2. April bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres maßvoll und verantwortungsbewusst umgegangen ist. Polizeiliche Beobachtung im Bereich religiöser Ideologie gegenüber sogenannten relevanten Personen oder gar Gefährdern gab es in lediglich fünf Fällen, wobei einer bereits abgeschlossen wurde.
Der Dreizehnte Bericht des Ministers zeugt ebenfalls von einer maßvollen und verantwortungsbewussten Nutzung der zur Verfügung stehenden Instrumentarien, beispielsweise angesichts einer Telekommunikationsüberwachung in vier Fällen, spezifischer Kennung von Mobiltelefonen in einem Fall oder auch bei Ortung von Mobiltelefonen in zwei Fällen im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember vergangenen Jahres.
Die Kennzeichenerfassung ist regelmäßig ein strittiger Punkt im Rahmen der Diskussion zur Verbrechensbekämpfung. Sie wurde in 168 Fällen angewandt, davon allerdings in 160 Fällen zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben einer vermissten oder suizidgefährdeten Person.
Zur Sinnhaftigkeit der Videoüberwachung haben wir umfassend im Innenausschuss beraten – die einen sagen so, die anderen so. Ich will die Debatte hier nicht nachzeichnen oder fortführen. Die Zahl der Straftaten steigt und fällt in den letzten zehn Jahren sowohl im videoüberwachten wie auch in den angrenzenden, nicht videoüberwachten Bereichen. Die Polizei und Vertreter des Ministeriums haben deutlich gemacht, dass sie in der Videoüberwachung kein Allheilmittel sehen, sondern sie als ergänzendes Instrument der Verbrechensbekämpfung nutzen.
So sehen wir es als Fraktion auch. Wer aus Datenschutzgründen Bedenken hat, sollte sich bewusst machen, dass die nicht staatlich angewandte Videoüberwachung viel weiter fortgeschritten ist. Das betrifft beispielsweise jede Tankstelle, jeden Geldautomaten in einem Bankschalterraum, öffentliche Verkehrsmittel etc. Ich darf an einen Bericht von „Kontraste“ aus der letzten Woche erinnern; wer ihn nicht gesehen hat, sollte ihn sich in der Mediathek anschauen: Darin wurde über Tesla berichtet und darüber, dass die Fahrzeuge, die Tesla herstellt, im Grunde wandelnde Videoüberwachungsmaschinen sind, die die Aufzeichnungen auch nach Amerika übertragen. Das ist ein riesiges Problem für die Landesdatenschutzbeauftragten in ganz Deutschland. Ich bin sicher, auch zu dieser Problematik werden wir im AIK noch häufiger Debatten führen.
Nichtsdestotrotz ist es gut und wichtig, diese Berichte zu erhalten, um beurteilen zu können, ob Augenmaß oder Maßlosigkeit bei der Nutzung der Instrumente gelten. Wir können in den vorgelegten Berichten Augenmaß erkennen und stimmen der empfohlenen Kenntnisnahme zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.