Antrag „EEG-Novelle 2020 – Perspektive für kleine Photovoltaikanlagen und Güllekleinanlagen schaffen“ wurde von Regierungskoalition abgelehnt
Das EEG hat zahlreiche Fehler. Einer davon: Niemand in der Regierung hat bis 2020 darüber nachgedacht, was nach Ablauf der 20-Jährigen Förderung mit den Anlagen passieren soll. Photovoltaikanlagen auf dem Dach verursachen beispielswiese keine nennenswerten Probleme für Umwelt und Anwohner. Sie könnten auch nach 20 Jahren noch viele Jahre weiterlaufen und sauberen Strom einspeisen. Nur muss es dafür praktikable Lösungen geben, wie Einspeisung und Eigenverbrauch mit den vorhandenen Zählersystemen ermittelt und abgerechnet werden.
Bereits im Januar 2021 fallen die ersten Anlagen aus der Förderung. Das Bundeskabinett (CDU/SPD) hat allerdings erst im September 2020 entsprechende Regelungen geplant. Leider sind diese unüberlegt und würden faktisch das Aus für alte Dach-Photovoltaikanlagen bedeuten. Die Betreiber werden nach diesen Regeln für den produzierten Strom nur die niedrigen Börsenstrompreise von bestenfalls etwa 5 Cent je kWh erhalten. So weit Ok, aber anschließend müssten sie für ihren eigenen Verbrauch teuren Strom aus dem Netz zurückkaufen. Im Extremfall sogar ihren eigenen, der durch gewaltige Netzentgelte und Umlagen (EEG-Umlage, Offshore, KWK…) sowie Steuern (Stromsteuer, Umsatzsteuer) nun plötzlich 30 bis 35 Cent je kWh kostet.
Es ist, als müsste man jeden im eigenen Garten selbst gepflückten Apfel erst mal für 15 Cent an einen Apfel-Monopolisten verkaufen. Um ihn dann für einen Euro vom Apfel-Monopolisten zurückzukaufen zu müssen, wenn man ihn essen will. Der Verbrauch von selbst produziertem Strom wird so richtig teuer und hat fast keinen Vorteil mehr gegenüber einer Nutzung von Strom aus dem Netz.
Wir haben den Antrag gestellt, den Eigenverbrauch wenigstens von der EEG-Umlage zu befreien. Und hierfür bei Kleinanlagen ohne Smartmeter pauschal von Eigenverbrauch auszugehen. Der Weiterbetrieb der Photovoltaikanlagen wäre dann kein Zuschussgeschäft mehr, der Erhalt gesichert. Auch ethisch wäre es gerechtfertigt: Immerhin erhalten die ausgeförderten Anlagen selbst keine EEG-Förderung mehr und speisen subventionsfrei ein. Verbrauch in gleicher Höhe sollte daher von der EEG-Umlage befreit werden. Sonst werden subventionsfreie Erneuerbare aus Dachanlagen mit Umlagen abkassiert, um subventionierte Erneuerbare (etwa Windkraftanlagen) zu finanzieren. Eine widersinnige Praxis, die auch europäischen Richtlinien widerspricht. Ein ähnliches Problem gibt es bei Güllekleinanlagen, die Abfälle aus Ställen zu Energie machen. Statt die Gülle ohne Behandlung unter riesigem Gestank aufs Feld zu kippen.
Die Regierungskoalition schaffte es den Antrag trotz inhaltlicher Zustimmung abzulehnen. Er sei zu spät, das Land habe bereits letzten Freitag Stellungnahmen mit der von uns beantragten Stroßrichtung abgegeben. Fakt 1: Unser Antrag war „letzten Freitag“ (= 9.11.2020) bereits seit einer Woche eingereicht (Einreichung 02.11.2020). Die Landesregierung hat also unseren Antrag zu dem Zeitpunkt bereits gekannt. Fakt 2: Dies ist die erste reguläre Landtagssitzung seit dem ersten Entwurf der EEG-Novelle. Es war gar nicht möglich, den Antrag zu einem früheren Antrag einzureichen, da es im Oktober keine Sitzungen gab. Zudem wird es im Bundesrat weitere Anhörungen zum Thema geben, wie der Wirtschaftsminister auf Anfrage einräumen musste. Eine Beauftragung der Landesregierung, sich für das Ziel einzusetzen macht also auch nach der Stellungnahme Sinn.
Die Linke hatte derweil einen Entschließungsantrag nachgeschoben. Tenor: Unser Antrag sei nicht radikal genug. Dem Klimaschutz habe sich alles unterzuordnen. Der Landtag solle es begrüßen, dass die Aufstellung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie zu Frage der öffentlichen Sicherheit erklärt wird. Zudem sollen die Ziele für On-Shore-Windkraft drastisch erhöht werden. Im Endeffekt bedeutet dies: Aushebeln von Naturschutz und Bürgerbeteiligung unter dem Vorwand „Windkraft ist öffentliche Sicherheit“. Und noch mehr sinnlose, subventionierte Windkraft-Überkapazitäten in Brandenburg. Einem solchen Antrag müssen wir ablehnen, auch wenn die Linke darin auch einige unserer Punkte wiederholt.
Letztendlich lehnte die Regierungskoalition sowohl die Überweisung unseres Antrags in den Ausschuss als auch den Antrag selbst ab. Auch der Entschließungsantrag der Linke wurde abgelehnt.
Sehen Sie hier die einleitende Rede von Dr. Philip Zeschmann
Sehen Sie hier den zweiten Redebeitrag von Dr. Philip Zeschmann