BER: Kontrolle der Finanzen verbessern

3. Dez. 2020

Anträge sollen Zweckbindung für BER-Kredit bewirken und so die Kontrolle der Verwendung von Corona-Hilfen am BER ermöglichen

Der Haushaltsentwurf der Landesregierung sieht für den BER einen Kredit über 40 Millionen Euro vor. Dessen offizieller Zweck ist die Abwendung der Insolvenz des landeseigenen Chaos-Projekts. Doch eine klare Einschränkung der Verwendung auf diesen Zweck fehlt. Mit einem Änderungsantrag wollen wir die Verwendung auch tatsächlich auf die Sicherung der Zahlungsfähigkeit festlegen. So wollen wir sicherstellen, dass die Mittel nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, beispielsweise der heimlichen Planung und Vorbereitung weiterer Baumaßnahmen.

Auch bei den Corona-Hilfen für den BER beantragen wir eine bessere Kontrolle der Ausgaben. Die Landesregierung soll die Verwendung der Hilfen im Haushalts- und Finanzausschuss offenlegen. So wird nachvollziehbar, wofür das Geld eingesetzt wird. Denn zahlreiche Experten bezweifeln, dass die angegebene Höhe der Kosten tatsächlich allein durch Corona bedingt ist. Die Flughafengesellschaft könnte theoretisch genauso gut verheimlichte Kosten und Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit mit den Coronahilfen tilgen und so höhere Kosten unter den Tisch kehren.

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