Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurden für die Weihnachtsfeiertage Lockerungen der Corona-Vorschriften vereinbart. Demnach sollten vom 23.12. bis 27.12. private Treffen mit bis zu 10 Personen erlaubt werden. Die Beschränkung auf maximal 2 Haushalte und 5 Personen wäre für den Zeitraum aufgehoben. Am 26. November kündigte Ministerpräsident Woidke (SPD) an, dass es diese Lockerungen für Weihnachtsfeiern auch in Brandenburg geben werde. Presse und Rundfunk berichteten hierüber ausführlich. Die meisten Brandenburger waren darüber erleichtert. Das Weihnachtsfest in kleinem Kreis schien gesichert.
Doch unsere Fraktion stellte fest: In der Verordnung waren die Lockerungen nicht vorgesehen. Begründung der „Kenia“-Koalitionäre: Die sei nicht nötig, die aktuelle Verordnung gehe nur bis zum 21. Dezember. Wir hatten dieses Vorgehen in einer Pressekonferenz kritisiert: Die Familien brauchen Planungs- und Rechtssicherheit und können nicht erst drei Tage vor Heiligabend erfahren, wen sie einladen dürfen und wen nicht. Denn wird die bisherige Regel fortgeführt, würde schon der Besuch bei den Eltern illegal sein, wenn der eigene Bruder oder die Schwester auch anwesend ist. Denn das wären schon drei Haushalte.
Nun sieht es sogar aus, als würde Ministerpräsident Woidke seine eigene Ankündigung brechen. Von den angekündigten Lockerungen hört man nichts mehr. Stattdessen kam die Ankündigung einer neuen Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Ziel der Verschärfung. Seine in der Presse verkündeten Lockerungen – die von vielen schon als Gesetz betrachtet werden – sind hingegen noch immer nichts als eine Ankündigung.
Laut einer Umfrage wollen 53 % der Deutschen die vorgeschlagenen Lockerungen zu Weihnachten. In einer weiteren Umfrage gaben 42 % an, sich zu Weihnachten über zu strenge Regeln hinwegsetzen zu wollen. Sogar ein Drittel derjenigen, die allgemein härtere Corona-Regeln fordern, wollen sich nicht an überzogene Einschränkungen der Weihnachtsfeiern halten. In Millionen von Privatwohnungen lassen sich die Regeln ohnehin kaum durchsetzen. Das Festhalten an unrealistisch strengen, von der Bevölkerung nicht akzeptierten und nicht dursetzbaren Regeln macht keinen Sinn. Wir haben daher erneut beantragt, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 26.11. besprochenen Lockerungen auch in den Verordnungen umzusetzen. Denn Weihnachtsfeiern in kleinem Kreis dürfen kein Fall für Ordnungsämter oder Polizei werden!