Rede von Péter Vida in Textform:
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Fortführung der Migrationssozialarbeit am 24. September 2020 an den Ausschuss überwiesen. In der Fachanhörung, die im November stattfand, hat sich Folgendes gezeigt: Integration braucht Migrationssozialarbeit, denn es ist nicht leicht, sich in einem fremden Land mit einer neuen Sprache, mit der deutschen Bürokratie und den neuen, unbekannten Abläufen und Strukturen zurechtzufinden.
Das Instrument der Migrationssozialarbeit ermöglicht dabei Beratungsangebote, mit denen auf die Betroffenen zugegangen werden kann und mit denen zielgenau unterschiedliche Bedarfe gedeckt werden können. Integration benötigt Zeit und den Schutz durch einen sozialen Raum mit geschulten und geduldigen Fachkräften. So ist das. Ja, die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund ist eine gesellschaftspolitische Herausforderung. Die Migrationssozialarbeit leistet dabei einen Beitrag, Zugewanderte zu selbstständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen.
Ich habe es bereits in der 1. Lesung gesagt: Wer die Arbeit kennt, der weiß, dass die kreisfreien Städte und Landkreise durch die Migrationssozialarbeit eine sehr wertvolle, sicherlich auch anstrengende, aber sehr wichtige Arbeit leisten. Die Zuerkennung eines Schutzstatus erfolgt jetzt in vielen Fällen schneller. Das bedeutet aber auch, dass die Geflüchteten dann noch nicht alle die deutsche Sprache beherrschen und in der deutschen Gesellschaft oft noch nicht vollkommen angekommen sind.
Damit einher geht auch ein Rechtskreiswechsel: Die Zuständigkeit geht auf die Jobcenter über, und damit kommen neue Anträge, die auszufüllen sind, und neue Entscheidungen, die getroffen werden müssen, auf die Geflüchteten zu. Eine gelungene Integration bedarf einer begleitenden und fachlichen Unterstützung durch kompetente Sozialarbeiter, damit es gelingt, auch für Regelleistungsberechtigte nach SGB II einen Start in ein erfolgreiches und hoffentlich selbstständiges Berufs- und Alltagsleben zu erwirken.
Ich möchte auch noch auf den Aspekt hinweisen, dass wir uns derzeit in einer Pandemielage befinden. Insbesondere in der Zeit des Lockdowns haben die Migrationssozialarbeiter, Fachkräfte, ein Mehr an Beratungs- und Kommunikationsleistungen erbracht und damit auch der Isolation durch den Wegfall von Integrationsangeboten wie etwa Sprachkursen entgegengewirkt. Schon deswegen werden sie in besonderem Maße benötigt, weil all das zum Selbstverständnis unseres weltoffenen Brandenburgs gehört. Deswegen wird unsere Fraktion dem Antrag der Landesregierung bzw. der Ausschussempfehlung zustimmen.
Was den Antrag der Linken anbelangt, der auch in der abschließenden Beratung im Dezember noch einmal diskutiert wurde, lässt die Haushaltslage die Erfüllung dieses Begehrs derzeit nicht zu. Allerdings ist zu befürworten, dass hier eine intensive Vertiefung der Gespräche zu einem Ausbau dieser Arbeit und vor allem zu seiner Verstetigung stattfindet.
Schließlich möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einen Hinweis zu geben, wie man Partizipation und Akzeptanz auch erhöhen kann: nämlich durch eine Direktwahl der Migrationsbeiräte im ganzen Land. Das trägt zur Beförderung des Ankommens und der Integration bei, so wie im Landkreis Barnim, der erst vor zwei Wochen erfolgreich seine Direktwahl durchgeführt hat. Dort werden 9 000 Menschen mit Migrationshintergrund vertreten. Auf die neun zu vergebenden Sitze wurden Vertreter aus acht verschiedenen Ländern gewählt, und nicht ohne Grund gehört dieser Migrationsbeirat damit zu den aktivsten im Land Brandenburg. Das gehört ebenfalls zu einer gelungenen Integrationsarbeit, dass man auch diejenigen mitbestimmen lässt, die keinen deutschen Pass haben, und sie ihre Vertreter selbst wählen lässt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.