Bisher nur 15,5 Mio. Euro Sondervermögen zur Rekultivierung der Lausitz; BVB / FREIE WÄHLER: Land darf Kosten der LEAG nicht dem Steuerzahler aufbürden!
Für die Rekultivierung der Braunkohletagebaue in der Lausitz hat sich der Energiekonzern LEAG zusammen mit den Bundesländern Brandenburg und Sachsen auf die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 1,75 Mrd. Euro geeinigt. Diese Summe stammt aus den Entschädigungszahlungen des Bundes für die vorzeitige Stilllegung der Lausitzer Braunkohlekraftwerke und soll dazu ab 2025 in 15 Jahrestranchen in eigens gegründete Zweckgesellschaften fließen. Die Vorsorgevereinbarungen dienen somit als finanzielle Absicherung.
Die tatsächlichen Kosten für die Rekultivierung der Braunkohletagebaue in der Lausitz bleiben jedoch weiterhin unklar. Wirtschaftsminister Steinbach musste jetzt einräumen, dass der Landesregierung keine verlässliche Kostenkalkulation vorliegt. Erst vor wenigen Wochen äußerte der Wirtschaftsminister in der Sitzung des Sonderausschusses Lausitz am 12. Februar hingegen, dass höhere Kosten als dieser Betrag in Höhe von 1,75 Mrd. Euro für ihn in den Bereich der „Fiktion“ gehören. Belegen kann der Minister die Aussage jedoch nicht.
„Dem Land Brandenburg liegen keine Gutachten vor, dass die Kosten für die Wiedernutzbarmachung der Lausitzer Braunkohletagebaue 1,75 Milliarden Euro nicht überschreiten werden“, erklärt der Minister in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Philip
BVB / FREIE WÄHLER bezweifelt jedoch, dass diese Summe ausreichen wird. Ursprünglich ist das Wirtschaftsministerium selbst nämlich von 3 Milliarden Euro Rekultivierungskosten ausgegangen.
„Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, noch nicht einmal die Summe der Rekultivierungskosten
Als „pikant“ bezeichnet Zeschmann auch die Aussage des Ministers, dass das von der LEAG zu stellende Sondervermögen der Zweckgesellschaft zum 31.12.2020 gerade einmal 15,5 Millionen Euro betrug. „Das ist nicht einmal ein Prozent der jetzt neu von der Landesregierung veranschlagten Rekultivierungskosten.“ Der Vertrag des Landes Brandenburg mit dem Bergbaubetreiber zur Sicherstellung der Rekultivierung wird dabei der Öffentlichkeit vorenthalten. Stattdessen wird er als „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis deklariert werden“, so Minister Steinbach wörtlich.
Ab 2025 soll die Zweckgesellschaft jedoch vom Bund 1,75 Milliarden Euro aus Steuermitteln erhalten. Ob von der LEAG jemals mehr als die 15,5 Mio. Euro für die Sanierung fließen werden, ist daher unklar. „Damit besteht die Gefahr, dass die Rekultivierungskosten faktisch komplett dem Steuerzahler aufgebürdet werden“, so Zeschmann. Die Bürger zahlen etwas, für das der Betreiber laut Gesetz eigentlich Rücklagen bilden muss.
BVB / FREIE WÄHLER fordert daher, dass der tatsächliche Finanzbedarf der Rekultivierung ermittelt wird. Zudem ist sicherzustellen, dass die LEAG die von ihr durch den Bergbau verursachten Kosten auch wirklich trägt.
Ebenso fordert BVB / FREIE WÄHLER, die Verwendung der LEAG-Rücklagen transparent zu machen. Zum Zeitpunkt der Übernahme durch EPH vom Voreigentümer Vattenfall wurden diese auf 1,6 Milliarden Euro beziffert. Sie dienten laut Vattenfall explizit dem Zweck, die Rekultivierung sicherzustellen, was nun aber stattdessen durch 1,75 Milliarden Euro an Steuermitteln erfolgen soll.
Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Folgekosten des Lausitzer Braunkohlebergbaus“