Artenschutz: Sperrfrist bei Tötungen und Horstzerstörungen ausweiten!

20. Apr. 2021

Antrag: Tötung von geschützten Vögeln oder Zerstörung ihrer Horste und Nistplätze soll 10 Jahre Sperrfrist für Windkraft-Bau nach sich ziehen

Immer wieder kommt es vor, dass in Brandenburg bedrohte Arten getötet oder ihre Nistplätze mutwillig zerstört werden – oft im Zusammenhang mit Windkraftprojekten, die in der Umgebung geplant sind und bei denen die bedrohten Arten „im Wege stehen“. Die Abschreckungswirkung der bestehenden Regelungen liegt nahe null. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Täter entdeckt werden, ist sehr gering (siehe Ergebnis unserer Großen Anfrage zu Erneuerbaren Energien, Seite 100-110). Und selbst wenn die Täter entdeckt werden: Die Strafen sind meist minimal. Selbst wenn die maximal 50.000 Euro Ordnungsgeld ausgeschöpft würden, wären das angesichts der winkenden mehrstelligen Millionensubvention für jeden Windpark Peanuts.

Eine viel wirksamere Abschreckung wäre es, die Sperrfrist zu verlängern. Denn nach der Zerstörung von Horsten bzw. der Tötung von geschützten Vögeln können aktuell bereits nach 3 Jahren Windkraftanlagen auf der Fläche genehmigt werden, bei einigen Arten nach 5 Jahren – für die Windkraft-Investoren ein vorteilhaftes Vorgehen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die bedrohten Arten ohne Tötung oder Vertreibung weiter dort brüten würden, ist hoch (siehe Ergebnis unserer Großen Anfrage zu Erneuerbaren Energien, Antworten auf Fragen 141 bis 144).

Würden die Sperrfristen hingegen deutlich erhöht würden, wäre Töten oder Zerstören kein Vorteil mehr. Daher haben wir beantragt, die Sperrfristen auf 10 Jahre auszuweiten.

Antrag: „Erweiterten Schutz von Greifvogelhorsten sicherstellen“

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