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Rede von Christine Wernicke in Textform:
Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Adler war schon immer ein Objekt der Bewunderung. Nicht umsonst ist er nach dem Löwen das häufigste Wappentier, welches bereits seit Jahrhunderten besonders gerne von Adelsgeschlechtern als solches genutzt wurde.
Brandenburg beherbergt mit 116 Paaren die zweitgrößte Seeadlerpopulation Deutschlands. Das ist viel mehr als ein Viertel der Seeadler in Deutschland. Zudem brüten hier bei uns in Brandenburg 20 der verbleibenden 130 Schreiadlerpaare Deutschlands, und rund 8 % der Weltpopulation der Rotmilane sind hier in Brandenburg anzutreffen.
Was viele von Ihnen wissen: Der Rotmilan wird im Volksmund auch Roter Adler genannt. Umso schockierender ist da die Tatsache, dass es im Land Brandenburg Menschen gibt, welche den Schutz des brandenburgischen Wappentieres nicht nur mit Füßen treten, sondern aktiv gegen deren Brutgeschehen vorgehen.
Gustav Büchsenschütz schrieb im Jahre 1923 den Text zur sogenannten Brandenburger Hymne. „Steige hoch, du roter Adler“ – so lautet der Refrain dieses Ihnen sicherlich allen bekannten Liedes. In zwei Jahren feiert dieser Text seinen 100. Geburtstag. Und der Rote Adler?
Nicht nur der Adler bzw. der Rotmilan, sondern auch alle anderen Greifvögel verdienen einen besonderen Schutz. Daher ist bereits jetzt die Errichtung von Windenergieanlagen im näheren Umkreis von Fortpflanzungs- und Ruhestellen von Greifvögeln ausgeschlossen. Und das ist gut so. Doch gerade in den letzten Jahren berichtet die Presse vermehrt von mutwilligen Zerstörungen der Greifvogelhorste im Nordosten und Osten Brandenburgs.
Bei zeitlicher Betrachtung ist ein Zusammenhang zwischen den Zerstörungen der Greifvogelhorste und den Abschlüssen von Pachtverträgen, den Planungen, dem Erstellen von UVP-Berichten und dem Errichten von Windkraftanlagen im Umkreis der zerstörten Adlerhorste nicht von der Hand zu weisen. So wurde zum Beispiel im Frühjahr 2020 in der Gemeinde Uckerland der Horst eines Seeadlers im wahrsten Sinne des Wortes gefällt. In dessen Umkreis sind schon seit einigen Jahren ca. 20 über 200 m hohe Windenergieanlagen geplant – mit Sicherheit kein Zufall.
Was passiert jetzt nach der aktuellen Rechtslage? Eine Sperrzeit von drei bis fünf Jahren für die Errichtung von Windenergieanlagen tritt in Kraft. Baut ein Adler keine neue Niststätte, dann können die Anlagen nach dieser Frist errichtet werden. Nach Aussage des Bundesverbandes Windenergie dauert der Prozess der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom Einleiten des Genehmigungsverfahrens und dem Erstellen der erforderlichen Gutachten über die Klärung der Eigentumsverhältnisse bis zur Finanzplanung und der Auswahl des geeigneten Anlagentyps vier bis fünf Jahre.
Die Sperrzeit ist also genau so lange wie das Genehmigungsverfahren eh dauern würde und stellt keine Verzögerung dar. Was wäre allerdings, wenn der Horst nicht gefällt worden wäre? Dann wären der Adler oder seine Nachkommen in 10 oder 20 Jahren wahrscheinlich immer noch da, und es könnten keine Windenergieanlagen gebaut werden. Die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen der Zerstörung der Greifvogelhorste und der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen besteht, stellt sich hier also nicht mehr.
Es kann doch nicht sein, dass zugunsten von unternehmerischen Interessen heimische Vogelarten beseitigt werden! Genau deshalb ist eine Verschärfung des Niststättenerlasses dringend notwendig; denn die wirtschaftlichen Interessen Einzelner dürfen nicht stärker berücksichtigt werden als der Schutz heimischer Vogelarten.
Mit gesundem Menschenverstand erklärt es sich doch von selbst, dass der Verursacher der Zerstörung den entstandenen Schaden ersetzen muss, und zwar nach unserem Vorschlag auch durch die Errichtung eines neuen Horstbaumes. Dies muss aber auch im Niststättenerlass festgehalten werden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, dann wäre der Eigentümer der Fläche, auf welcher sich der zerstörte Horst befindet, für die Aufstellung eines neuen Horstes verantwortlich.
Die Umsetzung dieser Maßnahme könnte mit finanzieller Unterstützung der zuständigen Behörden und in enger Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen; denn wir glauben nicht, dass der Eigentümer ein Interesse daran hat, einen solchen Horst zu beseitigen.
Weiterhin müssen die Fristen für die Untersagung der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen nach den Zerstörungen von Niststätten verlängert werden, und zwar auf zehn Jahre, für alle im Erlass genannten Vogelarten. Nur auf diese Art und Weise können die Vögel in Brandenburg geschützt und erhalten werden.
Sie dürfen keine Opfer unternehmerischer Interessen werden. Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem von BVB / FREIE WÄHLER vorgelegten Antrag zu, damit die Brandenburgerinnen und Brandenburger auch in den nächsten 100 Jahren ihren Roten Adler nicht nur besingen, sondern auch erleben können. – Vielen Dank.