Link zum vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking
Rede von Christine Wernicke in Textform:
Frau Abg. Wernicke (BVB/FW): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage der Vertretung von Gemeinden in Regionalversammlungen mag auf den ersten Blick wie ein Nischenthema wirken, aber an der Dauer der Beratung sehen wir, dass es keineswegs so ist. In den Regionalversammlungen werden grundlegende Belange der Brandenburgerinnen und Brandenburger diskutiert und Dinge beschlossen, die erhebliche soziale und gesellschaftliche Sprengkraft haben. Es geht also nicht nur um die Ausweisung von Windeignungsgebieten, grundfunktionalen Schwerpunkten und künftigen Entwicklungsflächen. Kurzum: Wir reden bei der Regionalentwicklung über die Fragen der Entwicklung des ländlichen Raums, über gleichwertige Lebensverhältnisse und damit schlussendlich über den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft in unserem Land. Ganz konkret geht es darum, in diesem Prozess alle mitzunehmen und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg zu entscheiden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, nichts anderes bezweckt der vorliegende Gesetzentwurf. Deshalb ist es gut, wenn auch die bisher nicht vertretenen 41 Gemeinden und Gemeindeverbände eine Stimme und ein aktives Teilnehmerrecht erhalten.
Die Bürgermeister und Amtsdirektoren haben schon lange unter Beweis gestellt, über den Tellerrand ihrer Gemeinden hinaus regional zu denken. Ich bin mir sicher, dass den Regionalen Planungsgemeinschaften die Organisation der Regionalversammlungen mit einer höheren Anzahl der Vertreter gut gelingen wird. Bei den vielen Beratungen und Anhörungen hat sich der AIL umfassend und fachlich intensiv damit auseinandergesetzt.
Es ist gut, dass – wie von Herrn Noack befürchtet – dieser Gesetzesantrag keinen zweiten Geburtstag begeht. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, den Änderungen des § 2c zuzustimmen. Darin heißt es sinngemäß, dass die Landesbehörde Ausnahmen von der Unzulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in einem vom Moratorium betroffenen Gebiet zuzulassen hat. Jedoch ist nach Rückversicherung beim MIL klar, dass Windenergieanlagen in geplanten Windeignungsgebieten erst dann genehmigt werden können, wenn eine entsprechende Planreife hergestellt, das heißt ein weit fortgeschrittener Planungsstand erreicht ist. Diese Aussage war der Formulierung so schwer zu entnehmen, dass es weiterer Rückfragen im MIL bedurfte. Ich möchte mich heute noch einmal dafür bedanken, dass wir es dann tatsächlich eine Minute vor der AIL-Sitzung noch geschafft haben, diese Bestätigung niederzuschreiben. Meinen herzlichen Dank noch einmal an Herrn Beermann und seine Mitarbeiter.
Wir bitten Sie heute um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Vertretung aller Gemeinden in den Regionalversammlungen“. – Vielen Dank.