Drohender Wildwuchs abgewendet: Regionale Planungsgemeinschaften haben nun bis zu 4 Jahre Zeit, rechtskonforme Regionalpläne zu erstellen
Das Oberverwaltungsgericht hat bereits 4 von 5 Regionalplänen wegen Planungsfehlern für unwirksam erklärt. Auch der fünfte, derzeit beklagte Plan steht wegen vergleichbaren Mängeln vor dem Aus. Deswegen hatte der Landtag im Jahr 2019 eine Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung beschlossen. Hiernach dürfen 2 Jahre ab Beginn der Aufstellung des neuen Plans keine Windräder errichtet werden, wenn ein Regionalplan gerichtlich für unwirksam erklärt wurde.
Bei einigen Regionalen Planungsgemeinschaften ist jedoch absehbar, dass der neue Regionalplan länger als 2 Jahre bis zur rechtskonformen Fertigstellung benötigt. Für solche Situationen müssen die Gesetze die weitere Verlängerung des Moratoriums ermöglichen. Bereits im Mai hatte die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Brandenburger Windkraft-Moratoriums eingereicht.
Die Notwendigkeit hierzu sah nun auch die Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen. In einem umfangreichen gemeinsam ausgearbeiteten Änderungsantrag haben wir die maximal zweimalige Verlängerung des Moratoriums um jeweils ein Jahr rechtlich ermöglicht. Damit können die Genehmigungsbehörden nun Wildwuchs bis zu 4 Jahre nach dem „Kippen“ eines Regionalplans wirksam verhindern.