Philip Zeschmann 2. Redebeitrag BVB-FW „Windrad-TÜV: Teschnische Überprüfung einführen“ – 17.11.2021

17. Nov 2021

Rede von Philip Zeschmann in Textform: folgt

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! – Herr Bretz, ich finde es ganz toll, dass Sie mich noch mal extra ankündigen; das freut mich natürlich immer besonders.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Vielen Dank dafür, das können Sie gerne regelmäßig tun. Ich gebe mir auch Mühe, das dann jeweils zu untermauern – kleidungstechnisch oder wie auch immer Sie das haben wollen.

Frau Kornmesser, ich bin Ihrem Beitrag wirklich total dankbar, weil ich natürlich sehr genau aufgepasst habe, was Sie gesagt haben, und das mitgeschrieben habe.

(Zuruf: Das haben Sie ja noch nie gemacht!)

– Immer, Herr Münschke. – Sie haben am Anfang ausgeführt, Windkraftanlagen würden bautechnisch überwacht. Das ist genau der Knackpunkt. Dass es am Anfang genehmigt werden muss, dass es abgenommen werden muss – all das ist richtig. Sie haben auch die Typengenehmigung für die Anlagen aufgeführt. Das ist aber ungefähr so wie mit dem Pkw, den wir alle – die meisten von uns zumindest – haben: Er wird am Anfang einmal zugelassen, da gibt es eine Typengenehmigung, die das Automobilwerk erstellen lässt, und danach muss nie mehr irgendetwas gemacht werden. – Es tut mir leid: So funktioniert die Welt nicht.

Und die Sache mit der Richtlinie, die hier eben noch mal angesprochen wurde, die auch Sie angesprochen haben, ist richtig: Es gibt eine Richtlinie, es gibt auch andere Vorschriften wie den TÜV eben, wie die Abgasuntersuchung usw., nur der entscheidende Unterschied ist: Die Umsetzung dieser Richtlinie und die Dokumentation, dass sie auch umgesetzt wird, also dass geprüft, überprüft, dokumentiert wird usw., wird den Betreibern überlassen. Das ist genau so, als sagte man Ihnen hinsichtlich Ihres Pkws: Es gibt eine Richtlinie, die besagt, Sie müssen alle zwei Jahre mal einen TÜV machen lassen. Machen Sie das mal oder machen Sie es nicht – so ungefähr. Sie haben die Dokumentationspflicht und geben dann der Behörde gegenüber an: Ich habe es gemacht. – Wer überprüft das?

Vizepräsident Galau: Herr Dr. Zeschmann, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Ich würde gerne, da ich nur noch wenig Zeit habe, das jetzt erst kurz ausführen.

Vizepräsident Galau: Die Zeit können wir ja solange anhalten.

(Zurufe)

Möchten Sie weitermachen oder nicht?

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW): Also gut, Herr Walter, weil Sie es sind.

(Vereinzelt Heiterkeit und Beifall)

Herr Abg. Walter (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Vielen Dank, Herr Dr. Zeschmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen und auch zulassen, dass ich Ihnen helfe – bei der Redezeit, meine ich.

Ich habe mal eine Frage, weil Sie gerade den Vergleich mit dem Auto gebracht haben. Ich habe ja in meiner Rede versucht deutlich zu machen, dass wir – zumindest grundsätzlich – darüber reden wollen und auch Bedarf sehen, Dinge zu klären.

Aber jetzt zum Auto: Sie sagen, bei Windkraftanlagen wäre es so wie bei einem Auto: Das Auto wird losgeschickt, es gibt einmal eine Überprüfung, und dann ist alles gut. – Die Frage ist: Bei meinem Auto wurde nach 30 000 km – mittlerweile habe ich schon 50 000 km – angezeigt: „Service jetzt“. – Ob ich mit meinem Auto „Service jetzt“ mache oder nicht, ist ziemlich egal, ich kann trotzdem mit meinem Auto noch, weil es ein Neuwagen ist, drei Jahre fahren, weil erst dann der TÜV kommt. Ist es nicht so, dass es, wie das auch mehrere Rednerinnen und Redner dargestellt haben, nicht nur bautechnische Überprüfungen gibt, sondern wenn bei einem Windkraftrad „Service“ stehen würde, der Betreiber verpflichtet ist, Kontrollen und Wartungen durchzuführen? Ist es so oder aus Ihrer Sicht anders?

(Zuruf: Die Frage war jetzt wirklich kurz gestellt – so wie bei Herrn Vida!)

– Ja, genau.

Vizepräsident Galau: Bitte.

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Frage, weil es nämlich genau das zeigt: Wenn es dem Betreiber selbst überlassen ist, also Ihnen als Halter des Pkws, dann entscheidet er nach Lust und Laune, ob er die Prüfung, die die Kontrolllampe anzeigt, durchführen lässt oder nicht. Das haben Sie nicht gemacht. Damit zeigen Sie genau das, was die Betreiber der Windkraftanlagen auch machen können und oftmals auch tun, weil es leider bei dem einen oder anderen auch um Profitmaximierung geht, also das Ding durchlaufen lassen, so lange es geht. Es gibt sogar Windkraftanlagenbetreiber oder Windparkbetreiber, die gar nicht mehr existent sind, die in Insolvenz gegangen sind, und die Anlage läuft weiter. Wer bitte macht dann die Überprüfung?

Das entscheidende Problem ist also: Es gibt eine Richtlinie, es gibt eine Vorschrift. Die Überprüfung wird aber nicht immer durchgeführt, und es wird eben von den Behörden auch nicht systematisch geprüft, und das ist natürlich der Kernpunkt des Antrags. Wir brauchen selbstverständlich eine systematische Überprüfung solch großer technischer Anlagen.

Und, Herr Kubitzki, zum Thema Getränkezapfanlagen: Das war ein kleiner Vergleich nach dem Motto: Wenn sogar für Getränkezapfanlagen, die offensichtlich nicht so gefährlich sind, außer bei dem von Ihnen aufgeführten Beispiel – das liegt aber an Ihrem eigenen Verhalten -, solche Überprüfungspflichten notwendig sind, dann ist es offenkundig logisch und klar, dass großtechnische Anlagen mit so einem Gefährdungspotenzial – 240 Meter hohe Anlagen, rotierende Blätter, die jeden erschlagen können – natürlich einer regelmäßigen Überprüfungspflicht unterliegen müssen.

Und, Herr Walter, weil Sie eben so eine freundliche Frage gestellt haben: Mich hat das schon ein bisschen erstaunt, was Sie vorhin gesagt haben. Normalerweise habe ich die Linken immer so verstanden, dass Sie sagen: Na ja, der Staat muss kontrollieren, das muss alles sicher sein, das muss alles ordentlich sein. – Hier aber wollen Sie den privaten Eigentümern und Betreibern der WK-Anlagen weiterhin anheimstellen, ob und wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen, es muss keinerlei systematische Überwachung stattfinden – weder durch den TÜV noch durch die Behörden. Da bin ich schon erstaunt, wie privatwirtschaftlich orientiert, wie betreiberorientiert die Kollegen der Linken hier jetzt agieren.

Vizepräsident Galau: Herr Dr. Zeschmann, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu?

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Jetzt möchte ich meine Rede gern zu Ende führen. – Noch ein Wort zu Herrn Klemp: Wir sind keine Gegner der Energiewende. Wir sind übrigens auch keine Mitglieder irgendeiner Partei, was Sie wieder einmal unterstellt haben, sondern eine eingetragene Wählervereinigung eines parteiunabhängigen Netzwerks von 153 parteiunabhängigen Wählergruppen in ganz Brandenburg.

(Zuruf: Oh!)

Sie haben alle angeführt: Nur intakte Windräder generieren Erträge. – Das habe ich schon gesagt: Leider ist es so, dass es oftmals um Profitmaximierung geht. Uns geht es doch darum, dass sichergestellt wird, dass die Vorschriften, die es gibt, auch wirklich umgesetzt werden. Und ich verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht, wie man bei solch großtechnischen Anlagen mit dem offenkundigen Gefährdungspotenzial und den aufgeführten Unfällen ernsthaft gegen einen regelmäßigen TÜV sein kann. Dann müssten Sie den TÜV für Pkws auch abschaffen, wenn die Zahl technisch bedingter Unfälle sinkt.

(Zuruf: Ja, Superbeispiel)

Vizepräsident Galau: Uns liegt noch eine Kurzintervention des Kollegen Walter vor. Bitte schön.

Herr Abg. Walter (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Lieber Herr Dr. Zeschmann, ich will zumindest an einer Stelle reagieren: Eine Lehrstunde in Marxismus brauchen wir von Ihnen nicht, denn: Der TÜV ist kein Staat. Gucken Sie deshalb auch noch mal genauer hin, was Karl Marx da geschrieben hat und wonach wir uns auch richten. Aber das ist jetzt gar nicht mein Thema.

Ich will mitteilen: Herr Dr. Zeschmann, Sie haben es geschafft. Ich werde meine Fraktion bitten, diesen Antrag abzulehnen, weil Sie an verschiedenen Stellen jetzt noch einmal deutlich gemacht haben, worum es Ihnen geht. Ihnen geht es nicht um technische Sicherheit, sonst wären Sie zumindest darauf eingegangen, dass es nicht nur die bautechnische Überprüfung, sondern ständige Wartungen, auch gesetzliche Vorschriften und all das, was Sie wollen, schon zu 99 % gibt. Das Ding heißt halt nur nicht TÜV, sondern unabhängige Kontrollen – und das ist der Punkt.

Wo wir aber einen Ansatzpunkt und auch Handlungsbedarf sehen, ist das, was auch Herr Klemp gesagt hat. Es ist hier ja schon so weit, dass an der Stelle traute Einigkeit herrscht. Es ist nicht so, dass mich das freut, aber es ist am Ende so: Wenn es sachlich so richtig ist, müssen wir natürlich gucken, welche Dinge wir zusammenführen, welche Überprüfungen wir weiterentwickeln müssen. Ein TÜV allein, so wie Sie es hier gerade vorstellen, wird nicht ausreichen. Das, was wir brauchen, sind natürlich auch weitere Kontrollen, wenn es um die Belastung durch Lärm und Sonstiges geht. Deshalb an der Stelle: Das Thema ist eigentlich wichtig und richtig, aber das, was Sie hier eben gerade wieder – zum Abschluss – gesagt haben, stimmt nicht. Es gibt ständige technische Überprüfungen zur Sicherheit der Anlagen – die gibt es. Die gibt es bei meinem Auto, oder andersherum: Es gibt bei den Windkraftanlagen deutlich mehr technische Überprüfungen als bei meinem Auto, weil ich weitere 50 000 km fahren kann, obwohl „Service“ dransteht. Ein Windkraftanlagenbetreiber darf das eben nicht. Und das wird von unabhängigen Stellen überprüft – ob es Ihnen passt oder nicht. – Vielen Dank.

Vizepräsident Galau: Herr Dr. Zeschmann, Sie dürfen noch einmal reagieren. Möchten Sie? – Er möchte.

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Herr Walter, ich muss echt sagen: Sie sind schon begabt darin, jemandem etwas zu unterstellen, was er nie gesagt hat. Ich habe von Marxismus und Leninismus kein Wort gesagt. Ich habe lediglich gesagt, wie ich DIE LINKE bisher in ihrer Haltung zu staatlicher Kontrolle einerseits und privatwirtschaftlichen Freiheiten andererseits verstanden habe.

Dann haben Sie gesagt, wir hätten uns mit dem technischen Stand gar nicht auseinandergesetzt und wollten das gar nicht. – Nein, das genaue Gegenteil ist der Fall:

Wir wollen, dass die vorgeschriebenen Normen endlich auch angewendet werden, dass die Wartungen durchgeführt werden und dass das auch kontrolliert wird; denn das erfolgt eben leider definitiv nicht systematisch.

Zudem wollen wir unabhängige Kontrollen, wie wir sie logischerweise bei den anderen – ich fange nicht gern wieder von vorn an -, bei Atomkraftwerken, Flugzeugen, Autos und so weiter, auch haben. Warum in Gottes Namen kann nicht verstanden werden, dass für komplizierte und gefährliche technische Anlagen, die in unserer Landschaft herumstehen oder sich auch noch bewegen, solche Kontrollen erforderlich sind? Das kann ich nach wie vor überhaupt nicht verstehen.

Sie haben zum Schluss gesagt – das freut mich besonders -, ein TÜV alleine reiche nicht aus, um diese technischen Dinge und auch den Lärmschutz zu gewährleisten. Dazu kann ich nur sagen: Super! Wenn der TÜV alleine nicht ausreicht, sondern Sie denken, dass noch mehr gebraucht wird, dann können Sie ja locker zustimmen, dass der TÜV das macht, und über das, was Sie zusätzlich haben wollen, einigen wir uns dann gerne mit Ihnen.

(Zuruf)

– Genau das haben Sie gesagt. Ich habe es wortwörtlich mitgeschrieben. – Vielen Dank.

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