Rede von Ilona Nicklisch in Textform:
Abgeordnete Ilona Nicklisch (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Landesregierung, die Migrationssozialarbeit auch für die kommenden Jahre finanziell abzusichern. Dies ist angesichts der vielfältigen Informations- und Beratungsbedarfe von Geflüchteten auch weiterhin dringend erforderlich und findet daher unsere volle Zustimmung.
Als Fraktion BVB / FREIE WÄHLER stimmen wir mit Ihnen darin überein, dass die Migrationssozialarbeit eine niederschwellige Beratungsmöglichkeit gerade auch zur schulischen und beruflichen Integration sicherstellt. Sie ist zudem ein wichtiges Instrument, um vermittelnd zwischen unterschiedlichen Alters- und Herkunftsgruppen Zugezogener zu wirken und damit dazu beizutragen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Regelung soll den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern weiter Planungssicherheit für die kommenden Jahre ermöglichen. Wie sich in den zuletzt durchgeführten Beratungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz gezeigt hat, war eine Klärung auch dringend notwendig und geboten; denn mit den zuletzt zügiger durchgeführten Asylverfahren wechseln die Zugezogenen schneller als bislang vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Leistungsbezug des SGB II. Um jedoch die mehrjährigen Beratungen kontinuierlich weiter gewährleisten zu können, ist die mit diesem Gesetzentwurf angestrebte Sicherung einer freiwilligen Erstattungsleistung des Landes bis zum 31.12.2023 erforderlich.
Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4296 richtet sich die Diskussion auch auf die Wiedereinführung der ursprünglichen Integrationspauschale – aus unserer Sicht eine durchaus praktikable Herangehensweise, da die seit 2020 geltenden Richtlinien des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz mittlerweile zu bürokratisch erscheinen. Die Integrationspauschale war als Instrument durchaus funktional und für die Kommunen leichter und flexibler handhabbar. Wir haben daher seitens der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER in der Abstimmung des Ausschusses zum Gesetzentwurf am 1. Dezember 2021 auch für den Änderungsantrag auf Drucksache 7/4296 votiert. Leider fand dieser jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.
Dennoch werden wir im Fazit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes unsere Zustimmung geben, um in der Sache die Migrationssozialarbeit für die kommenden Jahre zu sichern. Ich werde mich jetzt ein bisschen outen: Ich habe keinen Migrationshintergrund
(Zuruf: Ach!)
– nein -, aber die Migranten, die zu uns kommen, sollten eine Chance bekommen, sich zu integrieren. Das geht nur mit uns. Und deshalb sagen wir: Wir stimmen Ihrem Antrag natürlich zu. – Danke.