Rede von Philip Zeschmann in Textform:
Dr. Zeschmann (BVB / FREIE WÄHLER):
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ich schlage mit Blick auf die Anwesenheiten vor, direkt abzustimmen. – Nein, kleiner Spaß, ich möchte meine Rede trotzdem halten.
(Heiterkeit)
Schade, es wäre für die Opposition in diesem Hause doch mal eine Chance gewesen, erstmals irgendwas durchzukriegen.
(Zuruf)
– War doch nur eine Hilfe.
Also: Ende 2020 lagen der Landesregierung bereits 429 Anzeigen auf Stilllegung oder geplante Stilllegung von Windkraftanlagen vor; das kann man der Antwort auf die Kleine Anfrage „Sicherungsmittel für den Rückbau von Windenergieanlagen“, Drucksache 7/4564, entnehmen. Nach Ende des Betriebs müssen Windkraftanlagen, das wissen Sie natürlich alle, entsprechend zurückgebaut werden, inklusive der Fundamente und natürlich auch der entsprechenden Zuwegungen, die – manchmal durch Wälder führend – aufgeschüttet wurden. Die entsprechende Regelung ist in § 27 des Verwaltungsverfahrensgesetzes enthalten. Kommt der Betreiber dieser Pflicht nicht nach, greift – Zitat – die zuständige Behörde zur Deckung der Kosten auf die Sicherheitsleistung zurück. – So stand es in einer Antwort der Landesregierung auf, ich glaube, unsere Große Anfrage zum Thema erneuerbare Energien.
Jetzt kommt das Problem: Jedoch bestehen in vielen Fällen, insbesondere bei Altanlagen aus der Zeit vor 2005, keine solchen Sicherheitsleistungen, denn erst nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 20.07.2004 und der entsprechenden Anpassung der Brandenburger Bauordnung zum Jahre 2005 wurde die Aufnahme einer Sicherheitsleistung als Genehmigungsvoraussetzung Pflicht. Da bei den bis 2004 installierten Anlagen die Deckung von Rückbaukosten in der Regel nicht gegeben ist, ist hier die Prüfung besonders angebracht, was wir ja beantragen, um Kosten für den Landeshaushalt oder die privaten Grundstückseigentümer zu minimieren.
Das Problem ist von erheblichem Umfang, Herr Bretz und Herr Scheetz. Diese Landesregierung gab im November 2021 nämlich an, dass in Brandenburg für etwa 1 150 Windkraftanlagen keine Rückbausicherheitsleistungen vorlägen. Nach den Schätzungen der Landesregierung stehen damit rund 29 % der Brandenburger WKA – das sind ungefähr 3 900 – ohne Rücklageverpflichtungen da, haben also keine Gelder für den Rückbau gesichert. Da die Vielzahl der Anlagen vor 2005 errichtet wurde, wird das Problem des anstehenden Rückbaus demnächst akut, denn Sie wissen ja alle, dass nach 20 Jahren die Förderung aus dem EEG ausläuft, und wenn viele Windräder vor knapp 20 Jahren gebaut wurden, erreichen wir diesen Punkt sehr bald.
Jetzt haben wir das Problem, dass in den vergangenen Jahren – das wissen Sie, die sich mit dem Thema beschäftigt haben – viele Betreiber von Windkraftanlagen in Insolvenz gegangen sind, die Anlagen an ausländische Unternehmen, an Fondsgesellschaften, Hedgefonds usw. weiterveräußert haben und die finanzielle Situation der Investoren dadurch mindestens unklar, wenn nicht sogar deutlich verschlechtert worden ist, sofern wir überhaupt noch wissen, wer dahintersteht und verantwortlich ist.
Hinzu kommt, dass die Genehmigungsbehörden damals auch die Konzernbürgschaften dieser – ich sage einmal – Konglomerate akzeptiert haben – siehe die Prokon-Insolvenz von 2014. Daher müssen im Falle von Konzernbürgschaften – das ist eine Forderung in unserem Antrag – zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um die Leistungsfähigkeit der Rückbauverpflichtungen festzustellen.
Leider ist auch für die zahlreichen nach 2005 genehmigten Windkraftanlagen von unzureichenden Sicherheitsleistungen für deren ordnungsgemäßen Rückbau auszugehen, denn im Gegensatz zu den früher üblichen Aluminiumrotoren bestehen die heutigen aus Verbundwerkstoffen und werden leider noch nicht sachgerecht recycelt, wie wir hier einmal beantragt hatten, sondern sind Sondermüll. Zudem sind die Fundamente größer geworden und wachsen bezogen auf die Höhe der Anlagen überproportional.
Das Problem an der Sache ist die bisher übliche Annahme auf Grundlage von – ich sage mal – Daumen in den Wind halten: Dass heute 4 % der Erstellungskosten für den vollständigen Rückbau, einschließlich ordnungsgemäßer Entsorgung der Rotoren und der Stahlbetonfundamente, kalkuliert werden und diese Schätzung auch eintritt, ist eher unwahrscheinlich. Hinzu kommen die aus heutiger Sicht sehr optimistischen Annahmen zur Inflation.
Sie wissen, wir haben heute eine Inflation von 5,6 %; auch die EZB sagt, dass sie steigen wird. Für die Rücklagen wurden aber nur 1,7 % pro Jahr kalkuliert. – Die Diskussion hinter mir ist „äußerst hilfreich“.
Deswegen beantragen wir, den Umfang der Probleme zu ermitteln und die Höhe der Sicherheitsleistungen zu überprüfen; vielleicht müsste sie den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Wir wollen auf dieser Grundlage dafür sorgen, dass Umweltschäden vermieden und finanzielle Schäden vom Land Brandenburg abgewendet werden. Ich freue mich auf die Diskussion. – Danke.