Matthias Stefke zum Tätigkeitsbericht Datenschutz und zur Stellungnahme der Landesregierung 19.01.22

19. Jan 2022

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ja, wenn man als Letzter spricht, kommt es zu Doppelungen. Tut mir leid!

In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 1. Dezember vergangenen Jahres haben wir uns mit dem Bericht der Landesbeauftragten zum Bereich Datenschutz zum 31. Dezember 2020 und der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt und im Ergebnis deren Kenntnisnahme empfohlen.

Die insgesamt 409 Meldungen von Datenschutzverletzungen im Berichtszeitraum stammten jeweils etwa zur Hälfte aus dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Bereich. Einen signifikanten Anteil der Anteil der Meldungen machten dabei die 93 Datenschutzverletzungen aus, die auf technischen Mängeln beruhten und Virenbefall, Fishing, Hackerangriffe, unberechtigte Zugriffe Dritter und erpresserische Verschlüsselungen von Datensätzen ermöglichten. Hier wurde dringend dazu geraten, dem Einsatz und der Aktualität der technischen und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen; Frau Hartge hat dazu ausführlich ausgeführt.

Ein Thema, das auf der Agenda bleibt und dringend einer Lösung zugeführt werden sollte, ist der Betrieb von Facebook-Fanpages. Dies war schon Gegenstand der Berichte in den Vorjahren. Auch wenn es ein dickes Brett zu bohren gilt, sollte die Landesregierung alles unternehmen, den Schutz von Nutzern zu erhöhen.

Ein EuGH-Urteil – bereits aus dem Jahr 2020 – hierzu hat die Rechtswidrigkeit der bislang praktizierten Verfahren festgestellt. Somit ergibt sich Handlungsbedarf. Verständlicherweise ist hier eine bundeseinheitliche Vorgehensweise angeraten. Wir hatten erwartet, dass sich die Innenminister der Länder auf ihrer Frühjahrs- oder ihrer Herbstkonferenz im vergangenen Jahr damit befassen würden; dem war offenbar nicht so. Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme keinen Satz dazu verliert.

KESY war erneut ein strittiges Thema zwischen der LDA und der Landesregierung in Bezug auf die Fortentwicklung der Strafprozessordnung über den Deutschen Bundestag. Im Kern geht es um die Frage, ob nur der Fahndungsmodus oder doch auch der Aufzeichnungsmodus spezialgesetzlich geregelt werden kann, der eine zeitlich begrenzte Speicherung der Daten und einen späteren Abgleich mit den anderweitig gewonnenen Erkenntnissen erlaubt.

Für eine entsprechende Ergänzung des Gesetzentwurfs hatte sich die Mehrheit der zuständigen Ressortministerinnen und -minister der Länder im Rechts- und im Innenausschuss des Bundesrates auf der Grundlage eines von der Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg erarbeiteten Änderungsantrags ausgesprochen, der – bei Enthaltung des Landes Brandenburg – im Bundesrat aber keine Mehrheit erhalten hat. Das ist ein bemerkenswerter Vorgang unter dem Gesichtspunkt „Einigkeit der Koalition in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten auf der bundespolitischen Bühne“.

Innenminister Stübgen hat hierzu noch einmal einen Vorstoß angekündigt. Man darf gespannt sein, ob, wann und mit welchem Inhalt er vorgelegt wird und ob es dafür auch wieder „Lob“ aus den Reihen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken gibt.

Positiv zu erwähnen sind die Anstrengungen der Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich der Fortentwicklung des IT-Rahmensicherheitskonzepts der Polizei. Bei den unberechtigten Datenabrufen durch Polizeibedienstete war eine Zunahme der Fälle festzustellen. Unklar war, ob es sich dabei um einen tatsächlichen Anstieg handelte oder durch eine stärkere Sensibilisierung lediglich das Dunkelfeld aufgehellt worden ist.

Das Ministerium des Innern und für Kommunales betonte, dass unberechtigte Datenabrufe durch Polizeibedienstete sehr ernst genommen und der Landesdatenschutzbeauftragten konsequent gemeldet würden. Zudem werde eine noch stärkere Sensibilisierung der Beschäftigten angestrebt.

Auch an diesem Beispiel zeigt sich die Daseinsberechtigung einer Landesdatenschutzbeauftragten.

Unter dem Strich ist zunächst einmal positiv festzuhalten, dass zwischen den zuständigen Behörden, also der Landesbeauftragten auf der einen und dem Innenministerium auf der anderen Seite, eine der Sache dienende Gesprächs- und Arbeitsatmosphäre herrscht, und dies, obwohl es naturgemäß unterschiedliche Sichtweisen auf die Auslegung oder Umsetzung der geltenden Rechtsgrundlagen gibt. Unser Dank gilt der Landesbeauftragten Frau Hartge und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Wachsamkeit und ihren Bericht, der einen pragmatischen statt ideologischen Umgang mit dem Datenschutz erkennen lässt. Dem Innenminister sei empfohlen, den konstruktiven Umgang seines Hauses mit ihr fortzusetzen. Wir haben im Innenausschuss der Kenntnisnahme des Berichts und der Stellungnahme zugestimmt und werden dies heute ebenfalls tun. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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