Also doch: Staatsanwaltschaften können auf Corona-Kontaktdaten zugreifen

10. Feb 2022

Also doch: Corona-Kontaktdaten können in Brandenburg für Strafverfolgung verwendet werden – BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert gesetzliche Klarstellung

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion kritisiert die von der Brandenburger Landesregierung vertretene Auffassung, wonach Corona-Kontaktdaten auch durch die Staatsanwaltschaften genutzt werden können. Dies steht im Widerspruch zu den monatelangen Beteuerungen, dass entsprechende Angaben nur zur Nachverfolgung von Infektionsketten verwendet werden.

Dagegen erklärte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses, dass sie die Bestimmungen so interpretiere, dass auch eine Corona-unabhängige Nutzung zu Strafverfolgungszwecken zulässig sei. Aus Sicht des Justizministeriums könnten dies die Staatsanwaltschaften sowohl im Hinblick auf die Daten der Luca-App als auch der Anwesenheitslisten in Papierform nutzen. Ob dies auch bei der Corona-Warn-App der Fall sei, werde noch geprüft.

Hintergrund war ein Tagesordnungspunkt der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, ob auch bei den Strafverfolgungsbehörden im Land Brandenburg die Auffassung bestünde, die Daten – wie in Rheinland-Pfalz kürzlich geschehen – für die Strafverfolgung nutzbar machen zu können.

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Péter Vida bestätigte Hoffmann, dass nach ihrer Ansicht die Regelung im Infektionsschutzgesetz nicht eindeutig sei und diese Nutzung durchaus zuließe. Anders als der Amtskollege in Rheinland-Pfalz jedoch sehe sie keine Notwendigkeit, hier über eine Bundesratsinitiative Klarheit zu schaffen und die von manchen angenommene Regelungslücke zu schließen.

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion sieht diesbezüglich aber einen klaren Wortbruch zur seinerzeit geführten Diskussion im Bundestag. Allen Nutzern wurde die ausschließliche Verwendung der Daten für die Kontaktnachverfolgung bei Infektionen suggeriert. Hier jetzt über die Hintertür die Regelung staatsanwaltsfreundlich auszulegen, zeugt von einer bedenklichen Kreativität. Die offenen Fragen lassen den Behörden gerade im Hinblick auf die damalige Debatte viel zu großen Spielraum, wann die Daten genutzt werden können. Hinzu kommt, dass nach Lesart des Gesetzes aus Sicht von Bürgerrechtlern sich eine Verwendung der Daten zu anderen Zwecken schon jetzt verbietet. Selbst wenn man dies mit einer „kreativen Lesart“ anders sehen wollte, steht zumindest fest, dass dies der Öffentlichkeit nicht bekannt war. Dass auch das Brandenburger Justizministerium das so sieht, erfährt die Öffentlichkeit erst jetzt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass hiervon bisher nicht Gebrauch gemacht wurde. Allein, dass die Möglichkeit aufgrund der nun mitgeteilten Rechtsauffassung der Justizministerin besteht, ist aus Datenschutz- und Rechtsstaatsgesichtspunkten besorgniserregend.

Péter Vida hierzu im Nachgang der Ausschusssitzung: „Das Versprechen des Gesetzgebers, die Daten nur für die Kontaktnachverfolgung zu nutzen, ist offenbar nichts mehr wert. In Brandenburg liegt es jetzt an jedem Staatsanwalt, hier seine eigene Grenze zu ziehen. Rechtssicherheit sieht anders aus. Es gehört zur Rechtsstaatlichkeit, dass solche Regelungen offen kommuniziert werden und bei Unklarheiten eine Debatte folgt. Dies ist seitens der Justizministerin offenbar nicht gewünscht. Es braucht umgehend eine gesetzliche Klarstellung, um derartigen Auslegungen einen Riegel vorzuschieben.“

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion bringt daher noch zur kommenden Woche einen Antrag in den Landtag ein, mit dem sich Brandenburg an einer Bundesratsinitiative zur Beseitigung dieser vermeintlichen Regelungslücke beteiligen soll.

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