Anhörung im Landtag zu Windenergieanlagenabstandsgesetz – am gleichen Tag reißt Rotor von Windkraftanlage in Nauen ab
Am 17.02.2022 gab es im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung die Anhörung zum geplanten „Windenergieanlagenabstandsgesetz“. Die Koalition schrieb in den Entwurf des Gesetzes, dass die Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf „Wunsch der Kommunen“ unter 1.000 Meter reduziert werden könnten. Auf Wunsch der Kommunen? Wohl eher auf Wunsch einiger Bürgermeister oder Grundstücksbesitzer, die auf Pacht, Windabgabe oder Gewerbesteuern hoffen. Sicher aber nicht auf Wunsch derjenigen, die dann einfach nur bei zu geringen Abständen mit dem Lärm leben müssen – oder gar dem Risiko, dass Eisbrocken oder abgebrochene Rotoren auf ihre Häuser oder Gärten fallen.
Am gleichen Tag zeigt die Realität, wie wichtig ausreichende Mindestabstände und ein Windrad-TÜV wären. In Nauen hat der Sturm am Donnerstag den Rotor einer Windkraftanlage abgerissen. Dieser verteilte sich als Trümmerfeld auf dem benachbarten Feld. Dass es am Boden weder Sachschäden noch Verletzte gab, war eben der Tatsache geschuldet, dass die Anlage weit genug von Wohngebieten und befahrenen Straßen entfernt war.
Und vielleicht hätte sich ein Windrad-TÜV auch bezahlt gemacht. Denn eigentlich gehen die Rotoren von Windrädern bei starkem Wind in Segelstellung. Und in dieser Stellung sollten sie auch einem Sturm standhalten. Nun werden Untersuchungen nach dem Unfall ermitteln müssen, ob Materialermüdung oder technische Probleme zum Abriss des Rotors führten. Vielleicht hätte man das Problem auch vorher erkennen und beheben können. Doch den von uns im Landtag beantragten TÜV hatten im November alle anderen Fraktionen ablehnt – von SPD über CDU und Grüne über AfD bis Linke.