Matthias Stefke zu von SPD, CDU, Grüne „Brandenburgisches Polizeibeauftragtengesetz“ – 23.02.2022

23. Feb 2022

Rede von Mathias Stefke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Die Einrichtung der Stelle einer oder eines Polizeibeauftragten beim Landtag ist grundsätzlich zu begrüßen. Ich will hier aber ausdrücklich in Richtung unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sagen, dass wir dieses Vorhaben nicht aus Misstrauen oder Zweifel an ihrer korrekten Dienstausübung unterstützen.

Es wäre ein fatales Signal, diesen Eindruck entstehen zu lassen oder denjenigen, die ihn aus unterschiedlichsten Gründen kolportieren, nicht zu widersprechen. Wir können uns in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und damit auch in unserem Bundesland Brandenburg glücklich schätzen, wie bürgerfreundlich und gesetzestreu die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst ausüben. Wir haben hier keinesfalls Überschreitungen polizeilichen Handelns zu beklagen wie in den USA oder in Frankreich – von Russland und Belarus ganz zu schweigen.

Nein, unsere Polizei ist nicht nur gut ausgebildet, sondern unterliegt auch einer strengen demokratischen Kontrolle, sei es polizeiintern, sei es durch das Innenministerium, sei es durch das Parlament, vor allem aber durch eine kritischer gewordene Bürgerschaft und natürlich durch die Medien.

Keinesfalls will ich damit zum Ausdruck bringen, dass in der Polizei keine Fehler passierten. Aber es gilt auch hier, Maß und Mitte zu wahren. Bedauerliche Einzelfälle sind selbstverständlich unnachsichtig aufzuklären, dürfen aber nicht für unzutreffende Verallgemeinerungen missbraucht werden.

Deshalb plädieren wir für ein gut durchdachtes Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Polizeibeauftragten, für ein Gesetz, das der Praxis einer sehr verantwortungsvollen, konfliktreichen, kräftezehrenden und im öffentlichen Fokus stehenden Dienstausübung gerecht wird, für die ich mich namens unserer Fraktion von dieser Stelle aus noch einmal bei allen Beamtinnen und Beamten ausdrücklich bedanken möchte.

Deshalb verbieten sich unserer Auffassung nach Schnellschüsse. Stattdessen müssen wir uns die Zeit nehmen, diejenigen anzuhören bzw. zu beteiligen, die es betrifft und die sich – wie die GdP – noch skeptisch zu dem Vorhaben äußern. Wenn wir schon eine solche Beauftragtenstelle beim Landtag einrichten – warum soll sie oder er nicht noch andere Befugnisse oder Zuständigkeiten erhalten, beispielsweise uns Parlamentarier zu Organisations- und Strukturfragen zu beraten oder zur Angemessenheit der personellen, räumlichen oder sächlichen Ausstattung, die für die Aufgabenerfüllung der Polizei notwendig ist, zu informieren?

Die Koalitionsfraktionen haben einen Entwurf vorgelegt, der die Grundlage für den Einstieg in die Beratungen über ein entsprechendes Gesetz darstellt. Ich will mich mangels Redezeit nicht zu einzelnen Paragrafen äußern.

Im Innenausschuss sollten wir uns allerdings ausreichend Zeit dafür nehmen. In diesem Sinne wäre es wünschenswert, wenn wir fraktionsübergreifend etwas Gutes zustande brächten, was auf breite Akzeptanz auch in den Reihen unserer Polizei stößt und einen womöglich kleinkarierten politischen Streit darüber vermeidet. Wir möchten uns heute noch nicht für oder gegen den vorgelegten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen entscheiden müssen, sondern darüber im Innenausschuss qualifiziert beraten. Deshalb stimmen wir der Überweisung an den AIK zu.

Noch ein Satz zu dem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion: Das ist wirklich wieder etwas – man hat ja hier schon oft über Ihre Vorlagen den Kopf geschüttelt -, was alles Bisherige toppt. Sie wollen einen Neutralitätsbeauftragten auf Landesebene einrichten? Mein Eindruck ist, dass Sie einen Säuberungsbeauftragten fordern, der aus den Amtsstuben alles entfernen soll, was nicht Ihrer politischen Rechtsauffassung – oder: politischen Auffassung – entspricht. Das kann es nicht sein.

Ich finde es auch bemerkenswert, wie Sie sich in einem Absatz als Schutzpatron der Polizei gerieren. Ich sage Ihnen: Sie treiben die Polizei in ein Hase-und-Igel-Spiel, indem Sie zu „Spaziergängen“ aufrufen. Sie ermöglichen es nicht, dass die Polizei sich auf diese Einsätze gut vorbereiten kann. Und hier fühlen Sie sich dazu berufen, sich vor die Beamten zu stellen?

Dazu kommt, dass Sie in Ihren Reihen ein Innenausschussmitglied haben, das der Polizei Keile angedroht haben soll.

Das verträgt sich nun wirklich nicht mit dem entsprechenden Satz in dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben. Deshalb lehnen wir diesen Entschließungsantrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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