Rede von Péter Vida in Textform:
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Noch einmal zu der Diskussion: Abstrakt oder konkret? – Der Landtag erfährt, dass in Brandenburg die Justizbehörden das Gesetz so auslegen, dass man die Daten abstrakt nutzen kann. Deswegen ist das Kontrollorgan der Landesregierung – Landtag genannt – dazu berufen, darüber zu diskutieren und die Einhaltung der aus unserer Sicht klaren gesetzlichen Regelung einzufordern, und zwar unabhängig davon, ob es einen Fall gegeben hat, sondern vielmehr aus Vorsorge für die Zukunft.
Frau Ministerin, da Sie auf den Justizausschuss referenzieren, kann ich Ihnen sagen, dass ich Sie nicht gefragt habe, ob Sie mir das Gesetz erklären können, sondern wie die Rechtsanwendung in Brandenburg ist und ob es eine diesbezügliche Weisung gibt. Dazu haben Sie gesagt: Es gibt keine Weisung. – Jetzt erfahren wir: Es ist zwar keine Weisung, aber eine abgestimmte Regelung zwischen Polizeipräsidium und Generalstaatsanwaltschaft. Diese Auskunft hätten Sie im Rahmen der erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung geben müssen. Das haben Sie aber nicht getan.
Deswegen können Sie auch die Nebelmaschine wieder ausmachen, dass diese Weisung zu einem Zeitpunkt ergangen sei, als noch die alte Regelung galt. Die Auskunft des Pressesprechers des Polizeipräsidiums lautet: „Die bisherige, mit der Generalstaatsanwaltschaft abgestimmte Regelung beinhaltet“. – „Die bisherige“ und nicht „die damalige“. Diese Auskunft ist von jetzt. Das heißt, sie gilt fort, und das kritisieren wir.
Zudem hören wir jetzt wieder: Bei bestimmten, weniger schwerwiegenden Straftaten würde ich das nicht so sehen. – Es gibt keine klare Definition. Jedem Staatsanwalt wird die Entscheidung überlassen und nicht den Gerichten. Der Staatsanwalt entscheidet: Hat er die Daten? – Da hilft es ihm auch nicht, dass er auf der Eichelbaum’schen Rechtsskala sozusagen warten muss, bis die Gerichte entschieden haben. Das hilft dann auch nicht mehr.
Im Übrigen: Hören Sie mit der Aussage auf, Luca laufe aus. Es geht um die generelle abstrakte Möglichkeit technisch vergleichbarer Einrichtungen.
Meine Damen und Herren, wer hier immer nur populistisch von den grausamsten Straftaten spricht, von Terroranschlägen in der Eckkneipe faselt und insgesamt populistisch immer nur das Schlimmste an die Wand malt, verhindert, dass eine Rechtsgüterabwägung so stattfindet, wie sie das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat. Wenn zur Suche von Teilnehmern und Zeugen die Verwendung der Daten möglich wird, dann wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das uns lieb, teuer und das gerade nicht beliebig ist, zerstört. Aussagen wie „Wer nichts zu verbergen hat, kann doch problemlos Auskunft geben“ gehören in die Mottenkiste der grauen datenschutzlosen Vorzeit der 60er-Jahre.
Meine Damen und Herren, es ist betrüblich, dass diese Diskussion hier wieder geführt werden muss, aber offenbar ist das bei dieser Landesregierung nötig. Deswegen ist es auch nötig, den Bürgerrechten Geltung zu verschaffen.
Zur Klarstellung: Eine Bundesratsinitiative, Frau Schäffer, kann man starten, wenn es eine Mehrheit im Landtag dafür gibt, aber nicht, wenn es die Koalition möchte. Bis dahin, meine Damen und Herren, ist sicherzustellen – zweiter Punkt des Antrages -: keine Coronadatenverwendung zur Strafverfolgung der Bürger, sondern Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das nicht ohne Grund aus der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Menschenwürde entspringt. Diese zu schützen sollte nun wahrlich unser aller Bestreben sein. – Vielen Dank.