Rede von Philip Zeschmann in Textform:
Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Das Thema Kohleausstieg und Strukturwandel haben wir hier schon öfter diskutiert, jedoch richtet sich unser vorliegender Antrag auf einen Aspekt, der sonst nicht so oft diskutiert wird oder im Zentrum der Diskussion gestanden hat. Es geht um die Fortführung des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung und dessen finanzielle Absicherung über den bislang jeweils auf fünf Jahre begrenzten Vertragszeitraum hinaus.
Worum geht es konkret? Und warum ist dieses Verwaltungsabkommen so wichtig für die Lausitz? Zuerst einmal geht es ganz grundsätzlich darum, die Hinterlassenschaften, die Umwelt- und Landschaftsschäden des Braunkohlentagebaus, insbesondere aus der DDR-Zeit und auch noch aus der Zeit davor, bestmöglich zu beheben. Ziel ist dabei die Herstellung der öffentlichen Sicherheit und die Gewährleistung der Nachnutzung stillgelegter Braunkohlentagebaue sowie stillgelegter Industriestandorte, zum Beispiel Brikettfabriken und Kokereien.
In Umsetzung des Einigungsvertrags wurde dazu die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, also LMBV, als bergrechtlich verantwortlicher Rechtsnachfolger der DDR-Braunkohlenkombinate benannt. Sie ist als bundeseigenes Unternehmen heute in der Funktion eines Projektträgers in der Region tätig. Konkret bearbeitet die LMBV im Auftrag des Bundes und der vier ostdeutschen Kohleländer weitgehend parallel annähernd 500 Teilprojekte für die Grundsanierung. Dazu kommen weitere 115 Teilprojekte der LMBV im Bereich der Gefahrenabwehr, zum Beispiel die Behandlung von Bergbaufolgen im Zusammenhang mit dem Grundwasseranstieg und die Behandlung der Wasserqualität. Ergänzt werden diese Maßnahmen von derzeit insgesamt 77 Nachnutzungsvorhaben, die auf der Grundsanierung zum Zwecke der erfolgreichen Folgenutzung aufsatteln.
Um es allgemeinverständlich zusammenzufassen: Es erfolgen sowohl die Sanierung und Sicherung von offen gelassenen Alttagebauen und Überresten von untertägigem Bergbau, dazu die Flutung der gewaltigen Restseen, unter anderem im Lausitzer Seenland, sowie der Bau schiffbarer Überleiter zwischen den Seen für die künftige touristische Nachnutzung.
Darüber hinaus gilt es, mit den Mitteln aus dem Verwaltungsabkommen auch die Eisenhydroxidbelastung der Fließgewässer wie Spree und Schwarzer Elster, die sogenannte Verockerung, zu behandeln und rutschgefährdete Areale in der Bergbaulandschaft zu sichern. Dabei haben insbesondere die geotechnischen Ereignisse im vergangenen Jahr am Helenesee in Frankfurt (Oder) und auf der B 169 – eine der Hauptverkehrsachsen der Lausitz – bei Senftenberg und auch am Knappensee in Sachsen gezeigt, dass es noch viel zu tun gibt, um die Sanierungsziele einer geotechnisch sicheren und für den Menschen ungefährlichen Bergbaufolgelandschaft zu erreichen.
Noch um ein Vielfaches deutlicher wird die Bedeutung des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung anhand folgender Zahlen: Von 1991 bis 2020 wurden in Brandenburg für die Braunkohlesanierung insgesamt – hören Sie gut zu – 4,84 Milliarden Euro ausgegeben. Allein während der Laufzeit des aktuellen Verwaltungsabkommens von 2018 bis zum 31.12. dieses Jahres sind es 565 Millionen Euro. Daran lässt sich ablesen, welche wirtschaftliche Bedeutung in Form von Wertschöpfung und Arbeitsplatzsicherung – eben gerade auch in der Region, in der Lausitz, Stichwort „Strukturwandel“, Herr Keller – die Braunkohlesanierung hat.
Einzelbeifall und Zuruf)
– Ja, ja. – Umso wichtiger ist es, das Verwaltungsabkommen jetzt und für die Zukunft auf eine verlässlichere Basis zu stellen, und darum geht es in dem Antrag.
Der Vorstand des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg hat sich diesbezüglich im Januar dieses Jahres an das Bundesfinanzministerium gewandt und eine Verstetigung der Finanzierung über die jeweils auf fünf Jahre begrenzten Sanierungsabkommen hinaus gefordert. Die beste Möglichkeit dafür wäre, den Abschluss eines langfristigen Staatsvertrages – und das ist das Ziel des Antrags – anzustreben, der die anteilige Finanzierung vom Bund dauerhaft sicherstellt. Damit könnten die Abhängigkeit von der jeweiligen Finanzlage des Bundes und die aktuell vorherrschende Unsicherheit in der Region entscheidend verringert werden. Ich bin mir sicher, Sie werden alle zustimmen, Herr Keller, dass das bei den Volumina, die ich aufgezeigt habe, für einen sicheren und geordneten Ablauf des Strukturwandels in der Lausitz von großer Bedeutung ist.
Unter Berücksichtigung der langfristig fortdauernden Sanierungsaufgaben zur Bewältigung der Bergbaufolgen – Genaueres dazu können Sie aus der Drucksache 7/4139 erfahren – muss es dabei im besonderen Interesse des Landes Brandenburg sein, eine längerfristige, die kommenden Jahrzehnte umfassende finanzielle Absicherung der Braunkohlesanierung durch den Bund sicherzustellen. Daher werbe ich an dieser Stelle eindringlich um Ihre Zustimmung zu dem Antrag, dessen Forderungen nach dem, was ich so gelesen habe, auch die SPD schon einmal aufgestellt hat.