Kleine Anfrage zeigt fortgesetzte Untätigkeit der Landesregierung – BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert landesweit einheitliche Regelung zur Förderung der privaten Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen
Am 22. März 2022 schlug die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion vor, dass das Land Brandenburg bei privater Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen Unkosten wie Strom und Wasser mit einer geringen Pauschale übernimmt. Die Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen reagierte auf den Vorschlag ablehnend. Die dpa am 22. März 2022: „Mietkosten für die Unterbringung von Flüchtlingen könnten von den Sozialämtern erstattet werden, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann. „Pauschal 100 Euro zu zahlen ist der falsche Weg“, sagte auch SPD-Fraktionschef Daniel Keller. Die Kommunen und das Land müssten aber noch einen unbürokratischen Weg für die Erstattung bei privater Unterbringung finden. In gleicher Weise äußerte sich der Grünen-Fraktionsvorsitzende Benjamin Raschke“ Mit ihren Stimmen lehnten SPD, CDU und Grüne den Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion in einer Plenarsitzung des Landtags am 23.März 2022 ab.
Einen Monat später zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Matthias Stefke (BVB / FREIE WÄHLER), wie die „unbürokratische“ und nicht auf Pauschalen beruhende Lösung der Regierungskoalition in der Praxis aussieht:
„Eine spezialgesetzliche Regelung zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in privaten Unterkünften im Land Brandenburg besteht nicht“ wie die Landesregierung kurz und knapp dazu mitteilt.
Stattdessen verweist sie lediglich darauf, dass die Landkreise für „Personen, denen sie Leistungen nach dem AsylbLG zukommen lässt, pro Person eine jährliche Pauschale im Sinne des § 14 Abs. 2 LAufnG“ erhalten, aus der auch die private Unterbringung finanziert werden kann. Eine Spitzabrechnung der tatsächlich ausgegebenen Unterkunftskosten findet landesseitig nicht statt. Das bedeutet im Klartext, wenn die Mittel nicht reichen haben die Landkreise Pech gehabt!
Stefke: “Diese Praxis wird dem Problem weder gerecht, noch honoriert es die große Hilfsbereitschaft der Brandenburger, ohne die die Unterbringung laut des Landrates von Märkisch-Oderland nicht zu schultern wäre“
90-Tage-Touristen-Status nicht abgedeckt
Ukrainer, die lediglich mit dem Touristen-Status nach Brandenburg kommen, deckt die „Lösung“ der Landesregierung gar nicht ab. Denn die Landkreise erhalten für diese Flüchtlinge nur dann Geld, wenn diese Leistungen nach dem AsylbLG erhalten würden – was nicht der Fall ist. Selbst wenn diese Flüchtlinge eigentlich nur einen Zuschuss zur Unterbringung wollen und sich sonst aus eigenen Mitteln finanzieren könnten, müssen sie die vollen Leistungen nach dem AsylbLG beantragen und das gesamte Asyl-Prozedere durchlaufen. Ein Aufwand, bei dem mangels Sprachkenntnissen oft auch die Gastgeber mithelfen müssen. Am Ende bedeutet dies Frust für die Betroffenen, bürokratischen Mehraufwand und am Ende höhere Kosten für das Land.