Normenkontrollklage gegen Begrenzung der Windkraft-Mindestabstände / Probebetrieb RB 63 fortsetzen

10. Mai 2022


Pressekonferenz vom 10.05.2022: Normenkontrollklage gegen Begrenzung der Windkraft-Mindestabstände / Probebetrieb RB 63 fortsetzen

Normenkontrollklage gegen Begrenzung der Windkraft-Mindestabstände

Der Bundestag hat 2020 eine Änderung des Baugesetzbuches vorgenommen. In § 249 Absatz 3 Satz 2 BauGB wird den Ländern vorgeschrieben, dass die Mindestabstände für Windkraftanlagen zu Wohnbauten nur noch mit maximal 1.000 Meter festgelegt werden dürfen.

 „Wir halten die Regelung nicht für verfassungsgemäß. Bei den Vorschriften zu Mindestabständen handelt es sich um Bauordnungsrecht, welches alle Regeln zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung beinhaltet. Die Gesetzgebungskompetenz für solche Vorschriften liegt aber nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Folglich überschreitet die Bundesebene ihre Gesetzgebungskompetenz, indem sie diese Gesetzgebungskompetenz der Länder untergräbt und den Erlass von sinnvollen Gefahrenabwehrregeln verbietet“, so der Fraktionsvorsitzende Péter Vida.

Mehr Infos im Hauptbeitrag „BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht“
Zum Antrag „Kompetenzüberschreitung des Bundes bei der Festlegung von maximalen Mindestabständen für Windkraftanlagen im Baugesetzbuch entgegentreten: Brandenburgspezifische Regelungen ermöglichen“

Probebetrieb RB 63 fortsetzen

Die Regionalbahn 63 zwischen Joachimsthal und Templin Stadt war in den vergangenen Monaten im Probebetrieb. Unter anderem sollte ermittelt werden, wie viele Fahrgäste die Verbindung nutzen. Anschließend sollte über einen möglichen regulären Betrieb entscheiden werden. Doch schlechte Anbindungen, Streckenabschnitte mit Tempo 40 und vor allem Corona haben die Fahrgastzahlen künstlich klein gehalten. Daher soll unser Antrag den Probebetrieb bis Ende 2023 verlängern.

Zum Antrag „Probebetrieb der Regionalbahn 63 bis Ende 2023 verlängern“

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