Péter Vida zum Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne zum 2. Medienänderungsstaatsvertrag – 18.05.2022

18. Mai 2022

Rede von Péter Vida in Textform:

Péter Vida (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein Medienstaatsvertrag ist immer ein recht kompliziertes Konstrukt und hinkt in seiner Formulierung auch immer ein bisschen der gesellschaftlichen Realität hinterher.

Jetzt kommt es zum Zweiten Änderungsstaatsvertrag, dessen Kerngehalt die Verbesserung der Barrierefreiheit ist. Wie wichtig das ist, erleben wir täglich nicht nur bei der allgemeinen Teilhabe, sondern auch bei der Ermöglichung der Information für jedermann. Denken wir zum Beispiel an die Berichterstattung über Naturkatastrophen, wo es besonders deutlich wird, wie wichtig es ist, Medieninhalte für jeden erfahrbar und erreichbar zu machen, die Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderung von Produkt- und Dienstleistungen voranzutreiben und somit den Zugang zu audiovisuellen Medieninhalten wirklich jedem zugänglich zu machen. Der Umsetzungsprozess ist zu begrüßen, wenn er auch etwas schwerfällig ist und wieder einmal langsamer vonstattengeht als die gesellschaftliche Entwicklung.

Im Hinblick auf den Fortbetrieb kleiner Spartensender als lineare Kanäle oder die Dimension ihrer Verlagerung ins Netz muss die Zukunft zeigen, ob ARD und ZDF die gewährte „Flexibilität“, wie sie genannt wird, tatsächlich in die Rationalisierung umsetzen, die nottut und dem tatsächlichen Verbraucherverhalten entspricht. Hierzu wird nötig sein, das Unterhaltungsprogramm generationengerecht auszugestalten, sich daran messen zu lassen und dem tatsächlichen Nutzerverhalten Rechnung zu tragen. Alles in allem sind die Ansätze richtig und notwendig. Allerdings darf an ihrer Umsetzung – zumindest in diesem Punkt – gezweifelt werden.

Meine Damen und Herren! Man kann die Wichtigkeit der Informationsversorgung, die Qualität und auch die Vielfalt anerkennen, und trotzdem zugleich Kritik üben. Man kann Kritik an der Schwerfälligkeit üben, aber auch die Notwendigkeit – substanziellere Formen – verlangen bzw. benennen. Das bedeutet, dass zeitgemäße Inhalte auf den Weg gebracht werden, im Umfang Sparsamkeit an den Tag gelegt wird und Inhalte dem tatsächlichen Nutzerverhalten angepasst werden – insbesondere hinsichtlich der Diversifizierung der Spartenkanäle.

Da diesem Aspekt in der Vergangenheit nicht unbedingt Rechnung getragen wurde und auch bei diesem Änderungsstaatsvertrag davon auszugehen ist, dass nicht alle Ziele in diesem Punkt Umsetzung finden – auch wenn das Hauptziel der Barrierefreiheit zu begrüßen ist -, werden wir uns unterm Strich enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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