Péter Vida 2. Redebeitrag zum Antrag von BVB/FW „Altanschließer erneut im Recht“ 20.05.2022

20. Mai 2022

Rede von Péter Vida in Textform:

Péter Vida (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich übernehme gern die nicht genutzte Redezeit. Kein Problem!

Meine Damen und Herren, ich habe jetzt von mehreren Vorrednern gehört, wie oft wir hier Anträge einbringen würden. Und das stimmt bei diesem Thema. Genau deshalb hätte ich schon erwartet, dass der Minister vielleicht diesmal etwas besser vorbereitet hier erscheint. Es ist langsam peinlich!

Sie schwadronieren bei einem klassischen verwaltungsrechtlichen Verfahren von einem Zivilrechtsweg, den die Bürger beschreiten müssten. Mir wäre es mir peinlich, so etwas zu sagen. Sie haben gesagt, es sei jetzt etwas schwierig für die Verbände, auseinanderzuklamüsern, zu errechnen, welcher Beitrag darauf entfällt und welcher auf die Neuinvestitionen. Herr Minister, die Bescheide sind schon alle erlassen. Der Beitrag ist eindeutig; seit 10 Jahren sind die Bescheide ergangen. Es geht um die Rückzahlung bezüglich bereits erlassener Bescheide. Da wird nichts neu auskalkuliert, lediglich die Zinsen sind da noch streitig. Und, Herr Minister …

(Zuruf von Minister Stübgen)

– Ja, ist gut. Sie dürfen auch mal vorbereitet zu einer Sitzung erscheinen. – Wir haben heute auch von Ihnen gehört, na ja, Sie hätten ja keinen Anlass gehabt, so zu handeln, weil Sie sich einfach an die Rechtsprechung gehalten hätten. – Nein, Herr Minister! Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2015, und an diese Entscheidung haben Sie sich eben nicht gehalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass Sie, wenn Sie sich daran gehalten hätten, auf diese Idee nicht hätten kommen dürfen. Und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden – ob es Ihnen in Brandenburg passt oder nicht – alle nachgeordneten Gerichte und alle Behörden des Bundes und der Länder.

Und deshalb täuschen Sie erneut den Landtag, wenn Sie sagen, das Bundesverfassungsgericht habe ja auch nicht entschieden, es habe ja zurückverwiesen. – Mensch! Die haben die Entscheidung aufgehoben und haben deswegen zurückverwiesen, weil sie wegen der Anwendung von Landesrecht materiellrechtlich als Bundesgericht gar nicht entscheiden dürfen. Aber die Rechtsgrundlage ist gesetzt, und das Oberverwaltungsgericht darf davon auch nicht mehr abweichen. Also bitte, informieren Sie sich wenigstens in diesem Punkt!

Nein, meine Damen und Herren, es war ein rechtswidriges Verhalten, schon vor 2015. Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 festgestellt, dass es rechtswidrig war. Spätestens da hätten die Rückzahlungen gestartet werden müssen – wurden sie aber nicht. Und jetzt hat Ihnen das Bundesverwaltungsgericht noch einmal ins Stammbuch geschrieben, dass sich der damit verbundene Eingriff in Artikel 2 Abs. 1 GG – ein Menschenrecht – in Verbindung mit dem in Artikel 20 Abs. 3 – Menschenrecht – verankerten Grundsatz des Vertrauensschutzes weder durch die Prinzipien der Beitragsgerechtigkeit und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung noch durch das Haushaltsinteresse des Einrichtungsträgers oder durch Praktikabilitätserwägungen verfassungsrechtlich rechtfertigen lässt. Eine Ohrfeige, wie sie schlimmer nicht sein könnte, dass man sechs Jahre nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch erklärt bekommen muss, was das bedeutet – nämlich dass es alle und jeden bindet. Sie wollen die Rückzahlungen nicht auf den Weg bringen, Sie wollen den Bürgern hier nicht helfen, und genau das ist das Problem. Sie wollen sie weiter frustrieren, und darauf werden wir aufmerksam machen. – Vielen Dank.

(Unmut bei der CDU)

Vizepräsident Galau:

Herr Vida, lassen Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Klemp zu?

Vida (BVB/FW): Ja.

Vizepräsident Galau:

Bitte schön, Herr Klemp.

Klemp (B90/GRÜNE):

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage – oder Endfrage – zulassen. Könnten Sie uns noch kurz erläutern, was der Unterschied ist zwischen dem Brief, den Sie beantragen, und den beiden Briefen, die das Ministerium den Abwässerverbänden ja offenbar schon geschrieben hat? Was kann da jetzt noch Neues drinstehen?

Vida (BVB/FW):

Also, der Unterschied besteht zunächst darin, dass Sie vorhin noch gesagt haben, ein Brief mache keinen Sinn. Jetzt beklatschen Sie den Brief, den der Minister geschickt hat, von dem Sie offenbar nicht wussten.

(Klemp [B90/GRÜNE]: Ich habe nichts beklatscht!)

Egal. – Also, der Unterschied besteht darin – und ich beantworte das in der gebotenen Ausführlichkeit, weil mir die Frage wichtig ist -,

(Heiterkeit bei der Abgeordneten Wernicke [BVB/FW])

dass der Minister abfragt: Habt ihr solche Fälle? Folgendes ist unsere Meinung dazu … – Und er vertraut, trotz zehnjähriger entgegenstehender Praxis und übrigens, ich glaube, fünf oder sechs entgegenstehenden Anträgen der CDU-Fraktion aus der letzten Wahlperiode, wo sie nämlich auch die Rückzahlung gefordert hat, das hat sie schon vergessen, egal -, darauf: Na, wenn die sich nicht melden, werden die schon keinen Fall haben.

Unser Vorschlag sieht aber vor, ihnen zu schreiben: Ihr müsst zurückzahlen! – Und nicht nur: Der Minister hat diese und jene Meinung. Und, ist bei euch alles in Ordnung? Bis zum Beweis des Gegenteils gehen wir davon aus. – Sondern: Ihr habt das und das zurückzuzahlen! – Entsprechend den drei anderen Rundschreiben und dem Runderlass, den es in dieser Materie bereits 2016 bis 2020 gegeben hat, würde unser Vorschlag dazu führen, dass man ihnen klipp und klar sagt, was sie zu tun haben. Denn das Vertrauen ist aufgebraucht. Man kann sich eben nicht darauf verlassen, dass die Verbände, die hier tätig sind, wirklich immer bürgerfreundlich bzw. korrekt handeln. Und wenn so oft gegen bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung und Verfassungsrecht verstoßen wurde, kann man nicht sagen „Ich gehe davon aus“, sondern muss in einem etwas schärferen Ton ganz deutlich sagen, was Phase ist, und sich hier nicht nur als Minister für Inneres und Kommunalabbau gerieren. Genau dem wollen wir entgegentreten.

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