Windkraft ins Landschaftsschutzgebiet? Landesregierung weicht Fragen aus

30. Mai 2022

BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert von Landesregierung klare Zusage, in Landschaftsschutzgebieten zukünftig keine Windkraftanlagen zuzulassen 

Bundes- und Landesregierung planen Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Die Bundesregierung hat in einem Eckpunktepapier die zukünftige Bebauung von Landschaftsschutzgebieten mit Windkraftanlagen gefordert. Auch die Landesregierung hatte in ihrer Energiestrategie dies als Option ins Spiel gebracht. In einer Kleinen Anfrage hakte die Landtagsabgeordnete Christine Wernicke (BVB / FREIE WÄHLER)  nach, was die Koalitionsregierung aus SPD, CDU und Grünen genau vorhat und wie die Landesregierung mit den Vorgaben der Bundesregierung umgehen will.

Vorgaben der Bundesregierung angeblich „unklar“

Leider hielt sich die Landesregierung bedeckt und wich den meisten Fragen aus. Selbst die Frage, ob sie die Auffassung der Bundesregierung teile, zukünftig Windenergieanlagen verstärkt in Landschaftsschutzgebieten zu errichten, beantwortete die Landesregierung nicht. Sie verwies lediglich darauf, dass nicht klar sei, ob dies zur Erreichung der Ziele notwendig sei.

Die Fragen 4 bis 11 beantwortete die Landesregierung in einem Block. Zum Eckpunktepapier der Bundesregierung lägen „bisher keine konkretisierten gefestigten Vorgaben rechtlicher oder inhaltlicher Art vor.“ Kurzum: Die Landesregierung wisse selbst nicht, was die Bundesregierung eigentlich konkret vorhat.

Landschaftsschutzgebiete bisher größtenteils ausgespart

Insgesamt gibt es in Brandenburg rund 4.000 Windkraftanlagen. Aktuell befinden sich lediglich 15 davon in Landschaftsschutzgebieten. Bisher wurden die Landschaftsschutzgebiete also weitestgehend ausgespart. Doch das könnte sich schnell ändern. Aktuell liegen 8 Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet „Barnimer Heide“ vor. Dabei handelt es sich um ein Natura-2000-Gebiet, das selbst nach den Plänen der Bundesregierung einen besonderen Schutz hätte. Gleiches gilt für die meisten Landschaftsschutzgebiete Brandenburgs, die daher auch nach den Plänen der Bundesregierung nicht mit Windkraftanlagen bebaut werden sollten.

Doch laut Landesregierung gibt es auch 19 Landschaftsschutzgebiete in Brandenburg, die keine Natura-2000-Gebiete sind. In diesen könnten Investoren nach dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zukünftig ohne Ausnahmegenehmigung und sogar außerhalb von Windeignungsgebieten Windkraftanlagen errichten. Hierzu Christine Wernicke: „Die derzeit höchsten und am weitesten sichtbaren Bauprojekte Deutschlands ausgerechnet in einem Landschaftsschutzgebiet zu erlauben, liefe dessen Sinn komplett zuwider.“

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, auch zukünftig die Bebauung von Landschaftsschutzgebieten mit Windkraftanlagen zu unterbinden

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