Ilona Nicklisch zum Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – 23.06.2022

23. Jun 2022

Rede von Ilona Nicklisch in Textform:

Frau Nicklisch (BVB/FW):

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Das Ausmaß von Gewalt an Frauen und Mädchen sowie der Anstieg häuslicher Gewalt haben deutlich den Handlungsbedarf offenbart. Die mit der Istanbul-Konvention getroffene Vereinbarung gegen Gewalt an Frauen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in ein gewaltfreies und sicheres Leben. Es ist richtig und wichtig, dass wir uns fortwährend mit diesem Thema auseinandersetzen und sämtliche Maßnahmen ergreifen, die zur Erreichung der Ziele der Istanbul-Konvention beitragen.

Voraussetzung für die strategisch koordinierte Umsetzung der Istanbul-Konvention ist die Einrichtung einer Landeskoordinierungs- sowie einer Landesmonitoringstelle. Dadurch können die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung von politischen und weiteren Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt erfolgen.

Laut vorliegendem Bericht wurden bereits, wie schon oft gesagt, in elf Bundesländern entsprechende Koordinierungsstellen eingerichtet. Alle weiteren befinden sich im Prüfstadium bzw. im Aufbauprozess. Es ist sehr zu begrüßen, dass Brandenburg dies ebenfalls in Angriff nimmt.

(Beifall BVB/FW und vereinzelt SPD)

Angesichts ihrer komplexen Anforderungen und Aufgabenbereiche muss die Einrichtung einer solcher Koordinierungsstelle gut durchdacht sein. Grundlage hierfür sind sowohl umfassende Prüfungen als auch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Um im Sinne der Istanbul-Konvention gemeinsame politische Ansätze zu erarbeiten und umzusetzen, sind Expertise und Austausch von Betroffenen, Akteuren, Organisationen und Institutionen gefordert.

Abgesehen von entsprechender Kompetenz ist auch auf eine ausreichende Ausstattung mit den erforderlichen Mitteln zu achten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Koordinierungsstellen und die Monitoringstelle ihre Arbeit planmäßig leisten und entsprechend agieren können.

Zu beachten ist im Zuge dessen auch das im vorliegenden Bericht erwähnte Kriterium der Heterogenität. Trotz unterschiedlicher Gegebenheiten in den Städten und im ländlichen Raum Brandenburgs muss gewährleistet sein, dass ein gesamtstrategisches Handeln des Landes Brandenburg erfolgt. Hier gilt es, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu ermöglichen.

Da sich die Implementierung einer Landeskoordinierungsstelle in der Landesverwaltung vorteilhaft im Hinblick auf den Regelungs- und Finanzaufwand des Landes auswirkt und eine Anbindung an bestehende Verwaltungsstrukturen des zuständigen Fachreferats des MSGIV die Sachkosten einer Geschäftsstelle reduziert, erscheint dieser Ansatz durchaus förderlich.

Für die Zukunft gilt es, die Umsetzung der Istanbul-Konvention weiter voranzutreiben und die im Land Brandenburg entsprechend erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW und vereinzelt SPD)

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