Matthias Stefke zum Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne „Zur Verbesserung des Schutzes vor Verfassungsgegnern“ – 15.09.2022

15. Sep 2022

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ausweislich des letzten Berichts des Verfassungsschutzes ist die größte Bedrohung unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Rechtsextremismus. Der vorliegende Gesetzentwurf soll eine Art Brandmauer sein, um zu verhindern, dass Extremisten – übrigens ganz egal, ob von rechts oder links – mit ihrer politischen Grundhaltung Einzug in den öffentlichen Dienst halten – schon gar nicht als Richter oder Staatsanwälte – und damit mitunter Einfluss auf sensible Schaltstellen in der Administration, die Strafverfolgung oder gar die Rechtsprechung nehmen können.

Was ist geplant? Durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes werden die Einstellungsbehörden ermächtigt und verpflichtet, sich vor der Einstellung angehender Beamter – das gilt für Berufsgruppen aller Laufbahnen und Laufbahngruppen – mittels einer sogenannten Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde zu erkundigen, ob Erkenntnisse vorliegen, die an der Gewähr für deren Eintreten für die freiheitlichdemokratische Grundordnung zweifeln lassen. Dafür dürfen vom Verfassungsschutz ausdrücklich nur Erkenntnisse übermittelt werden, die ohne den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erhoben wurden. Dies soll sich nur auf die Bewerberinnen und Bewerber beschränken, die für eine Einstellung bereits ausgewählt wurden, und nicht für die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf gelten.

Hinsichtlich der Bestandsbeamtinnen und -beamten sollen die im Landesdisziplinargesetz enthaltenen Verfahrensregelungen zur Durchführung des behördlichen Disziplinarverfahrens ergänzt werden. Die Neuregelung gilt ausschließlich für Disziplinarverfahren, die Handlungen zum Gegenstand haben, die den Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht nach dem Beamtenstatusgesetz oder dem Landesbeamtengesetz rechtfertigen. In diesen Fällen ist künftig regelmäßig bei der Verfassungsschutzbehörde nachzufragen, ob Erkenntnisse vorliegen, die diesen Verdacht gegebenenfalls erhärten bzw. belegen.

Die beabsichtigten Neuregelungen im Landesbeamtengesetz und im Landesdisziplinargesetz sollen nach einer angemessenen Zeit einer Evaluation unterzogen werden, um ihre Wirksamkeit zu bewerten. Von dem beabsichtigten Verfassungstreuecheck nicht betroffen sind alle Angestellten im öffentlichen Dienst und bereits tätige Beamte. Sollte es bei sogenannten Bestandsbeamten Anzeichen für den Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht geben, kann im Rahmen eines Disziplinarverfahrens eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es sollte fraktionsübergreifend Einigkeit darüber bestehen, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass sich Menschen im Staatsdienst zur Verfassung bekennen müssen.

(Beifall BVB/FW)

Die BVB / Freien Wähler wollen sehr wohl mündige Beamtinnen und Beamte im Dienst, denen sehr wohl eine eigene fachliche und im begrenzten Maß auch eine politische Meinung gestattet ist, aber wir wollen keine Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst.

(Beifall BVB/FW – Zuruf des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Niemand, der oder die zu aktiven Zeiten insgeheim aktiv gegen den Staat gearbeitet hat, sollte nach Dienstende Anspruch auf eine staatliche Pension haben. Bewerberinnen und Bewerber für die Beamtenlaufbahn wissen oder sollten wissen, dass sie vor Erhalt der Ernennungsurkunde einen Eid auf das Grundgesetz ablegen müssen. Dass der künftige Dienstherr zuvor einen Verfassungstreuecheck vornimmt, ist deshalb nicht unzumutbar, sondern nur zu verständlich.

Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER stimmt dem Grundgedanken des Gesetzentwurfs zu, auch wenn er keine hundertprozentige Sicherheit vor Extremisten im öffentlichen Dienst bietet; das wissen wir alle. Wir werden die Anhörung dazu im Innenausschuss abwarten und auch dazu nutzen, zu erfahren, ob er so umsetzbar, sprich praktikabel, ist, und uns Änderungsvorschläge vorbehalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

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