BVB / FREIE WÄHLER kritisiert das Vorgehen von Justizministerin Susanne Hoffmann. Sie ignoriert mit einem beispiellosen Manöver demokratische Entscheidungen und schwächt den Gerichtsstandort Eberswalde. So hat sie gegenüber den dortigen beiden Arbeitsrichtern deren Versetzung nach Cottbus bzw. Neuruppin angeordnet.
Das Besondere: Richterversetzungen bedürfen eines geordneten Verfahrens und dürfen zum Schutz vor Missbrauch nicht vom Ministerium allein angeordnet werden. Es bedarf der Zustimmung des Richterwahlausschusses. In diesem wurde der Antrag der Justizministerin für beide Richter jeweils zweimal abgelehnt. Hoffmann akzeptierte die Entscheidungen des Gremiums jedoch nicht und verfügte nun im Alleingang die Versetzung im Erlasswege.
Dies ist aus dreierlei Gründen befremdlich und besorgniserregend:
Erstens bringt die Justizministerin damit ihre Missachtung gegenüber dem demokratischen Gremium des Richterwahlausschusses zum Ausdruck und greift so in das die Justiz schützende Verfahren ein. So hatte der Richterwahlausschuss die Versetzungsanträge in zwei Sitzungen sehr ausführlich diskutiert. Beide Male kam für das Ansinnen der Ministerin keine Mehrheit zustande. Nun übergeht sie das Gremium einfach und handelt im Erlasswege. Es ist beispiellos, dass ein Mitglied der Landesregierung so wenig Respekt vor einem demokratisch berufenen Gremium zeigt.
Zweitens ist es eine weitere Schwächung des Gerichtsstandortes Eberswalde. Beide Richter sind versierte Juristen und respektierte Personen in der Justizlandschaft des Brandenburger Nordostens. Sie kennen die Zusammenhänge vor Ort und sind wichtige Pfeiler in der Aufrechterhaltung einer lebensnahen Rechtsprechung. Beide kurz vor der Pensionierung in entfernt gelegene Orte zu versetzen, schwächt die Region.
Drittens erweist sich das Vorgehen sogar als eine Missachtung der Rechtsprechung. So hat der Dienstgerichtshof des Landes Brandenburg beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem gleichgelagerten Fall festgestellt, dass die Versetzung eines Richters ebenfalls der Mitwirkung des Richterwahlausschusses bedarf. Denn die Bestimmungen des Brandenburgischen Richtergesetzes sind auch diesbezüglich anwendbar (DGH Bbg 1.13, DGH Bbg 1/13, Beschluss vom 12.04.2013).
Auch sonst mutet die Aktion der Ministerin eher als eine Retourkutsche an. Wie erinnerlich, kam gerade aus Eberswalde sehr hörbare und fundierte Kritik an der Arbeitsgerichtsreform des Justizministeriums. Kurz hiernach folgten Disziplinarverfahren und nun die angeordnete Versetzung.
„Das Vorgehen der Ministerin ist gutsherrenartig. Es geht nicht an, dass sie sich über das Votum des Gremiums, den Schutz der Gewaltenteilung und sogar die Rechtsprechung hinwegsetzt. Ihr Handeln zeugt von einem besorgniserregenden Amtsverständnis. BVB / FREIE WÄHLER hat deshalb sofort einen Eil-Tagesordnungspunkt für die kommende Sitzung des Rechtsausschusses angemeldet. Wir werden alles dafür tun, dieses undemokratische Manöver zu verhindern, um im Interesse der Region beide Arbeitsrichter in Eberswalde zu halten“, erklärte Fraktionsvorsitzender Péter Vida.
Ziel ist es, beide Arbeitsrichter in Eberswalde zu belassen sowie die gewachsenen demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen und Abläufe zu bewahren.