Nach einer näheren Befassung mit den detaillierten Werten des Doppelhaushalt-Entwurfes der Landesregierung manifestiert sich für BVB / FREIE WÄHLER die Grundsatzkritik. Ohne Not legt die Regierungskoalition – in einer Zeit historischer Umbrüche und Unsicherheiten – die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2023/2024 vor. Unter den Vorzeichen einer ausufernden Inflation, der Verknappung und Verteuerung von Energie sowie der sich dadurch abzeichnenden Rezession ist eine Prognose der für das Haushaltsjahr 2024 zu planenden Einnahmen und Ausgaben reine Kaffeesatzleserei.
Was treibt eine Regierungskoalition an, sich heute schon zwingend auf Haushaltsansätze für 2024 festlegen zu wollen? Anstatt einer möglichst flexiblen und realistischen Haushaltsaufstellung werden „Fantasiezahlen“ für die Zukunft produziert und damit Haushaltsnachträge als Allheilmittel angepriesen. Eine realistische Prognose der Höhe der notwendigen Ausgaben und der zu erwartenden Einnahmen ist in einem sich derart schnell verändernden Umfeld schlicht und ergreifend nicht möglich. Die gestörten Lieferketten, der Krieg in der Ukraine, die sich anbahnende Rezession und die sich fortsetzende Inflation mit ihren jeweiligen Auswirkungen stellen, selbst bei einer einjährigen Planung, ein erhebliches Abweichungsrisiko dar.
Hinzu kommt, dass der Haushaltsentwurf in keiner Weise auf die derzeitige Krisensituation für die Menschen unseres Landes und vor allem die klein- und mittelständische Wirtschaft eingeht. Hier geht es um Existenzen und somit um Insolvenzen, die es abzuwenden gilt, damit wir nicht schon bald weitgreifende Arbeitslosigkeit finanzieren müssen. Zu Zuzahlungen zum Hilfsprogramm III des Bundes oder gar zu eigenen Hilfsprogrammen enthält dieser Entwurf keinerlei Aussagen oder Zahlen.
Unsicherheiten erfordern immer eine Flexibilisierung von Steuerungsprozessen und damit eine reaktionsschnelle Antwort auf ein sich dynamisch entwickelndes Umfeld. Ein permanentes Nachsteuern durch aufwendige Nachtragshaushaltsverfahren wird diesem Grundsatz nicht gerecht.
BVB / FREIE WÄHLER weist darauf hin, dass in der derzeitigen Situation ein Doppelhaushalt völlig ungeeignet ist, dem zukünftigen, kurzfristigen Steuerungsbedarf zu genügen. Wir gehen des Weiteren davon aus, dass situationsbedingt selbst eine einjährige Haushaltsplanung 2023 in der Umsetzung erheblichen Nachsteuerungsbedarf aufweisen wird. Zugleich vermissen wir bei der Haushaltsaufstellung die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze nach dem Prinzip der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit.
Das Haushaltsgesetz als eines der schärfsten Steuerungs- und Kontrollinstrumente des Parlaments generiert zu einer leeren Hülse, wenn sein Inhalt unglaubwürdig ist und keinen Bezug zur Realität erwarten lässt.
- Sollten sich die anstehenden Lohnsteigerungen an der Inflationsrate orientieren, stiegen allein die Personalausgaben des Landes um bis zu 10%, also bis zu ca. 270 Mio. Euro pro Jahr.
- Bei einer Inflationsrate zwischen 5% und 10% steigen die Beschaffungskosten um bis zu 107 Mio. Euro pro Jahr.
- Bei einer Anhebung des Kreditzinses auf 5% und einem jährlich durchschnittlichen Kreditbedarf von 3 Mrd. Euro werden pro Jahr zusätzlich bis zu 150 Mio. Euro zur Zinszahlung benötigt.
- Bei der derzeitigen Entwicklung der Energiepreise für Strom und Heizung mag man sich den hierfür benötigten Bedarf bis 2024 gar nicht vorstellen.
Die hier aufgeführten Beispiele zeigen nur sehr vereinfacht die Schwankungsbreiten von Prognosen bei gesetzten Annahmen auf. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Annahmen so eintreten, ist von derart vielschichtigen äußeren Einflüssen abhängig, das eine seriöse Prognose unmöglich ist.
Was also treibt die Regierungskoalition an? Für die Bürger und das Land bleibt nur zu hoffen, dass es nicht die Angst vor einem Offenbarungseid im Wahljahr 2024 ist.