Pressekonferenz: Kostenverteilung Waldbrandbekämpfung und Schallschutz am BER neu regeln!

11. Okt. 2022

Pressekonferenz vom 11.10.2022: Vorstellung Anträge Kostenübernahme Waldbrandbekämpfung durch Land sowie Schallschutz für Kitas und Schulen am BER durch FBB dazu Energiekrise, Notlage und Hilfspaket

Antrag auf Übernahmen des Landes für Kosten der Waldbrandbekämpfung

Die Waldbrandsaison 2022 war aufgrund der Trockenheit außergewöhnlich stark. Die oft enormen Kosten der Brandbekämpfung zahlen die Landkreise und Gemeinden. Wodurch stark betroffene, kleine und finanzschwache Gemeinden nach dem Waldbrand oft auch finanziell abgebrannt sind. Unser Antrag soll dazu führen, dass das Land sich an den Kosten beteiligt. Bei den Landkreisen soll es 50% der Kosten übernehmen, bei den Gemeinden 80% der Kosten.

Link zum Antrag „Landkreise und Gemeinden ausgebrannt – Kosten für Waldbrandbekämpfung vom Land Brandenburg erstatten“ im Parlamentarischen Dokumentationssystem.

Antrag auf Kostenübernahme der Schalldämmung von Kitas und Schulen durch die BER Flughafengesellschaft

Nur für Einrichtungen, die vor dem 15.05.2000 eröffnet wurden übernimmt die BER-Flughafengesellschaft FBB die Kosten des Schallschutzes. Bei neueren Einrichtungen wie Kitas und Schulen bleiben die Kommunen hingegen auf den Kosten sitzen. Vor allem das Land Berlin und die Bundesregierung diesen Standort im dicht besiedelten Gebiet wollten ist die Kostenübernahme durch die Flughafengesellschaft – also deren teilhaben  Brandenburg, Bund und Berlin die gerechtere Lösung, als die Kosten auf den Gemeinden abzuwälzen, die den Flughafen an diesem Standort stets abgelehnt hatten.

Link zum Antrag „Kostenübernahme für Schallschutz von sensiblen Einrichtungen durch die FBB GmbH auch nach dem Stichtag 15.05.2000 “ im Parlamentarischen Dokumentationssystem.

Rückfragen zum Notlage und Hilfspaket des Landes

Die Journalisten hatten Rückfragen zur Ausrufung der Notlage, die Kreditaufnahme für Hilfspakete in Sachen Energiekrise ermöglichen soll. Die Landesregierung greift damit auf, was die Abgeordneten von BVB / FREIE WÄHLER bereits seit März mehrfach gefordert haben. Die Maßnahmen kommen nun nicht nur spät, sondern auch. So sollen sie frühestens im Januar 2023, teilweise erst im März 2023 greifen. Zu spät für viele Betroffene und Unternehmen, die dann bereits insolvent sein könnten.

Zum Beitrag mit der Stellungnahme zur Ausrufung des Notstands 

 

 

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