Philip Zeschmann 2. Redebeitrag zur 1. Lesung „Gesetz zum Wasserhaushalt“ vom 12.10.2022

12. Okt 2022

Rede von Philip Zeschmann in Textform:

Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Erst einmal vielen Dank für die interessante Debatte und die Einsicht aller Redner, dass die Sicherung unserer Trinkwasserversorgung wichtig ist – darüber freue ich mich. – Auch vielen Dank an Herrn Minister Vogel, dass Sie eben der Überweisung unseres Antrags das Wort geredet haben,

(Beifall BVB/FW)

damit wir das Thema mit all seinen Aspekten in der Fachausschusssitzung präzisieren und vertiefen können, um eine sichere Lösung für die Zukunft hinzubekommen. Das finde ich sehr schön. Daher freue ich mich natürlich, wenn sich alle Fraktionen im Hause der Überweisung anschließen.

Ich möchte gern auf einige Punkte, die hier vorgetragen worden sind, eingehen. Vorauszuschicken ist: Die Anträge, die wir dieses Mal und auch beim letzten Plenum hierzu eingebracht haben, haben im Wesentlichen das Ziel – ich weiß nicht, ob das von allen verstanden worden ist -, jeden Tropfen Wasser, den wir haben, möglichst vor Ort zu halten und zu versickern, damit wir unseren Grundwasserspiegel wenigstens stabilisieren, langfristig vielleicht sogar wieder ansteigen lassen können. Das ist der Hintergrund.

(Beifall BVB/FW)

Frau Hiekel, Sie haben gesagt, dass die Landesregierung derzeit flussgebietsbezogen die regionalen Konzepte zur Wasserrückhaltung in Oberflächengewässern im Rahmen der Hochwasser- und Niedrigwasserkonzeption erarbeiten lässt. Das ist mir bekannt, aber das hat nichts mit Siedlungswasserwirtschaft zu tun. Uns geht es hier vor allem um Siedlungswasserwirtschaft, nicht um irgendwelche Oberflächengewässer, sondern um die privaten Gärten, die Wohnanlagen, die Gewerbeflächen usw. Das steht ja in einem unserer Anträge.

Sie haben auch bemängelt, dass die gesetzlichen Regelungen, die wir hier angesprochen haben, für stehende und fließende Oberflächengewässer gelten würden. Ja, das ist so. Aber der Knackpunkt kommt jetzt: Die Wasser- und Bodenverbände pflegen auch Gewässer dritter Ordnung. Das sind Grabensysteme, die inzwischen einen großen Teil des Jahres trocken liegen, oder Teiche und Tümpel, die früher dauerhaft Wasser geführt haben und jetzt auch oftmals trocken liegen. Sie sind vernetzt; da ich aus Schöneiche komme und es dort solche Systeme gibt, kenne ich das sehr genau. Es geht allein darum, in diesem Kontext – bei diesen in der Regel miteinander vernetzten Grabensystemen, Teichen und Tümpeln – sicherzustellen, dass das Wasser, das noch vom Himmel fällt – gerade im Sommer bei Starkregenereignissen -, dort gehalten werden kann und nicht über Flüsse ins Meer abfließt. Deswegen brauchen wir dort Wehre, die sicherstellen, dass das Wasser in den Gräben stehen bleibt und langsam versickert.

Dann noch ein kurzes Wort zu § 78, den Frau Schwarzenberg angesprochen hat: Sie haben gesagt, das sei ausreichend. – Nein, aus unserer Sicht ist es das nicht; es muss klar geregelt werden. Eine Konkretisierung muss her, damit das, was ich eben beschrieben habe, den Wasser- und Bodenverbänden in die Agenda geschrieben wird: dass sie das bei den vorhandenen Anlagen zusätzlich umsetzen müssen. Kleine Wehre in Gräben anzulegen ist auch ein äußerst geringer Aufwand.

(Beifall BVB/FW)

Sie haben auch gesagt, wir können es uns nicht leisten, das Regenwasser in Flüsse und ins Meer abzuleiten. – Ja, genau das ist der Punkt! Deswegen, haben Sie gesagt, soll das als Prüfauftrag ins Modul Siedlungswasserwirtschaft aufgenommen werden. – Sie sind die Einzige, die von Siedlungswasserwirtschaft gesprochen hat. Das freut mich sehr; das hat sonst keiner getan. Das haben Sie schon einmal verstanden.

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE)

– Ja. Wir freuen uns, dass das Thema zumindest von einer Rednerin erkannt wurde; das ist super. Dass auch sie gesagt hat, wir müssen es in den Ausschuss überweisen, ist zumindest ein Anfang.

Herr Senftleben, dass das Gesamtkonzept Wasser in Arbeit ist, wissen wir. Wir wissen aber auch, dass das, was im Februar bzw. März vorgelegt und hier vorgetragen wurde, unzureichend ist. Alle Fachleute sagen: Ihr habt schön den Antrag vom 26.08.2020 abgeschrieben und in Maßnahmenpakete gekleidet, statt ihn umzusetzen, und wollt das irgendwann in den nächsten Jahren abarbeiten. – Das ist zu spät!

Wenn man weiß, dass das Wasser, das heute an der Oberfläche ist, zwischen 10 und 60 Jahre braucht, um im Grundwasser anzukommen – je nachdem wo der Grundwasserleiter liegt -, müssen wir dringend tätig werden. Wir hätten schon vor 20 oder 30 Jahren tätig werden müssen,

(Beifall des Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE])

denn jetzt werden wir zuschauen müssen, wie das Grundwasser in den nächsten Jahren noch weiter absinkt – egal was wir jetzt tun -, mit entsprechenden Folgen. Ich will damit sagen: Das Hochwasserkonzept, das Niedrigwasserkonzept, das Moorprogramm usw. sind mir bekannt. Aber dort werden Oberflächengewässer behandelt – hier geht es um Regelungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft.

Sie haben auch ausgeführt, pauschale Forderungen zum Regenwassersammeln würden verhindern, dass es zur Versickerung kommt. Nein, es ist genau anders herum, Herr Senftleben. Nur wenn wir wirklich fast jeden Tropfen Regenwasser – auch von Starkregenereignissen im Sommer – in Rückhaltebecken, Grabensystemen, Teichen und Tümpeln auffangen und dort halten, haben wir die Chance, es vor Ort zu versickern oder für die Landwirtschaft oder die Gartenbewässerung zu nutzen. Das ist also die Voraussetzung, deswegen müssen wir das dringend umsetzen.

Herr Münschke hat kritisiert, dass in unserem Gesetzesantrag keine konkreten Maßnahmen beschrieben werden – das ist richtig. Im Gesetzesantrag – also im Gesetzestext – kann ich natürlich keine Maßnahmen beschreiben. Sie finden sich in den beiden sachlichen und fachlichen Anträgen, die wir im letzten Plenum gestellt haben: Regenwasserrückhaltebecken in den Kommunen zu fördern und flächendeckend zu bauen, um das Regenwasser zurückzuhalten und nicht abfließen zu lassen, sowie die vierte Klärstufe einzuführen.

Zur Gesetzesänderung im Baugesetzbuch haben Sie gesagt, das sei unverhältnismäßig und ein Eingriff in die privaten Eigentumsrechte. – Ja, das ist ein Thema, mit dem wir uns intensiv auseinandersetzen, aber auch andere Dinge werden im Baugesetzbuch und in der Landesbauordnung vorgeschrieben, zum Beispiel Dämmungen oder erneuerbare Energien, die bei Neubauten zu einem bestimmten Anteil umgesetzt werden müssen. Wenn wir nicht wenigstens bei Neubauten anfangen, Regenwasser systematisch aufzufangen, zu sammeln und zu nutzen, werden unsere Grundwasserspiegel weiter absinken.

(Beifall BVB/FW)

Das ist das Mindeste, was wir tun müssen. Deswegen muss man abwägen zwischen Eingriffen in das Eigentumsrecht, die an anderer Stelle – beim Thema erneuerbare Energien und sonstigen Vorschriften – schon in der Bauordnung vorgesehen sind, und dem Erfordernis, mittel- und langfristig unser aller Trinkwasserversorgung sicherzustellen.

Herr Roick, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie mich noch einmal darauf hingewiesen haben, dass Sie das Wassergesetz in der 6. Legislaturperiode intensiv diskutiert und geändert haben und dort schon ein bisschen dazu drinsteht. – Das ist richtig. Aus unserer Sicht ist das aber nicht ausreichend. Wir halten eine Überarbeitung für dringend überfällig, wenn wir unsere Grundwasserspiegel stabilisieren und unser Trinkwasser langfristig sichern wollen. Ich denke, deswegen wird es kein Problem sein, das Gesetz nach der Anhörung im ALUK, auf die Sie hingewiesen haben, noch einmal entsprechend zu präzisieren und nachzuschärfen.

Sie haben allerdings den völlig falschen Eindruck erweckt, dass wir mit diesem Gesetzesänderungsvorschlag für Überflutungen und feuchte Keller – wie Sie es formuliert haben – sorgen wollen. Nein, wir wollen lediglich, dass das Wasser in den vorhandenen Grabensystemen, Tümpeln und Teichen aufgefangen und dort versickert wird. Das führt nicht zu irgendwelchen Rückstauen von vorhandenen Oberflächengewässern. Das ist ein ganz anderes Thema, das ist mir auch bekannt.

Dann haben Sie gesagt, das Ganze sei nicht so einfach finanzierbar. – Sie wollen also Trinkwasservorsorge nach Kassenlage machen. Das halten wir für unverantwortlich und schlicht und einfach unfassbar!

(Beifall BVB/FW)

Letzter Punkt: Ich finde es sehr interessant, dass Sie immer wieder darauf hinweisen, das würde im ALUK diskutiert. Wie alle wissen, stand das Thema schon beim letzten Mal im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz auf der Tagesordnung. Da haben Sie, die Koalitionsfraktionen, es zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen. Sowohl die Umsetzung des gesamten Wasserkonzepts als auch unseren Antrag, gemeinsames Wassermanagement mit Berlin zu betreiben – von Mai dieses Jahres! – haben Sie wieder und wieder vertagt.

Deswegen hoffe ich darauf, dass es diesmal, am 19.10., wirklich – ernsthaft – zur Diskussion kommt, und bin total auf Ihre Stellungnahme gespannt, also darauf, was Sie – zusammenfassend – aus dem halben Jahr Diskussion gelernt haben und was wir gemeinsam tun können, um unsere Trinkwasserversorgung sicherzustellen und endlich ein weiteres Sinken der Grundwasserspiegel zu stoppen. – Danke schön.

(Beifall BVB/FW)

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