Rede von Matthias Stefke in Textform:
Matthias Stefke (BVB/FW):
Vielen Dank, Herr Vizepräsident, für den Hinweis auf die Zeit. Dann kann ich das hier in aller Ruhe vortragen und muss nicht durch die einzelnen Redebeiträge hetzen.
Ich beginne mit dem Beitrag von Herrn Noack: Herr Noack, ich will noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir das, was es hier in den letzten Jahren vom MIK an Bemühungen gab, beispielsweise die Anschaffung der 35 speziellen Tanklöschfahrzeuge oder auch die Förderung von zusätzlichen Löschwasserbrunnen, anerkennen – ohne Frage. Es entspräche auch überhaupt nicht unserer Art, alles in Bausch und Bogen zu verurteilen. So kennen Sie uns doch nicht!
(Lachen des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])
Ich möchte aber noch einmal auf Ihre Ankündigung zu sprechen kommen, die Koalition werde Änderungsanträge zu diesem Thema einbringen. Ich bin selten sarkastisch, aber ich muss sagen: Es hört sich ein bisschen danach an, als ob die Koalition oder die Ministerien erst einmal eine Veranschlagung vornehmen würden und die Koalition dann abwarten würde, wie das Presseecho ausfällt. Und wenn das Presseecho und die Debatten im Landtag dazu sehr heftig und unangenehm werden, kommt man mit einem Änderungsantrag und bessert noch einmal nach. Das ist keine ordentliche Haushaltsplanung, wie wir finden!
(Beifall BVB/FW und DIE LINKE – Frau Johlige [DIE LINKE]: Genau! – Vida [BVB/FW]: Was?)
Herr Schieske, Sie sagten, es sei alles geregelt. Nein, wenn im Brand- und Katastrophenschutzgesetz alles geregelt wäre, würde der Verwaltungsstabschef des Landkreises Elbe-Elster nicht öffentlich äußern, dass er eine finanzielle Unterstützung vom Land in Höhe von 750 000 Euro fordert. Frau Kollegin Johlige hat gerade noch einmal deutlich gemacht, dass das in dem Gesetz eine Kannbestimmung ist. Das heißt, es gibt keine Verpflichtungen. Deswegen ist es richtig, hier eine Regelung auf den Weg zu bringen – zunächst einmal für 2022. Für die Folgejahre und eine generelle Lösung kommen wir als Fraktion sicherlich auch noch mit einem Antrag um die Ecke.
Herr Lakenmacher, Sie sagten, bisher habe es immer Lösungen gegeben, niemand sei im Stich gelassen worden. Danach hat mich in dieser Woche auch ein Journalist in der Pressekonferenz gefragt: Es war doch immer so, dass, wenn der Minister bei einem Großschadensereignis im Feuer steht, er ins Mikrofon spricht und Hilfe zusagt. – Ja, das hat es in der Vergangenheit gegeben. Wir möchten für die Landkreise trotzdem Planungssicherheit haben; wir wollen, dass das verbindlich schriftlich geregelt ist.
(Beifall BVB/FW)
Wir haben ja heute in der „Lausitzer Rundschau“ dokumentiert gesehen,
(Der Abgeordnete hält ein Dokument hoch.)
dass es immer auch anders kommen kann, man dann irgendwo sparen muss und diese Kosten einfach weggestrichen werden müssen. Herr Klemp, Ihr Beitrag hat mich wirklich enttäuscht.
Vizepräsident Galau:
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Stefke?
Stefke (BVB/FW):
Herr Klemp? – Ja. Bitte schön.
Klemp (B90/GRÜNE):
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade gesagt, die Kommunen bräuchten Planungssicherheit. Jetzt richtet sich Ihr Antrag aber nur auf das aktuelle Jahr, und in dem ist die Waldbrandsaison schon vorbei. Inwieweit soll denn damit Planungssicherheit – quasi für die Vergangenheit – hergestellt werden? Das verstehe ich nicht so ganz.
Stefke (BVB/FW):
Damit sind Sie mir jetzt genau in meine Rede gegrätscht. Zu diesem Punkt wollte ich gerade kommen. – Man kann es Ihnen ja nicht recht machen: Bringen wir nur einen Antrag für 2022 ein, sagen Sie: Warum denn nur für 2022? Was ist denn mit der Zukunft? – Wir haben den Antrag jetzt für 2022 gestellt, weil die Rechnungen dafür erst noch kommen. Wie Herr Minister Stübgen eben sagte und auch in der Lausitzer Rundschau zu lesen ist, stehen noch Rechnungen über 12 Millionen Euro aus, die dem Land Brandenburg noch überreicht werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Aufteilung zwischen Land, Landkreisen und Kommunen letztlich aussieht. Wir werden irgendwann hören, wie man das aufteilt.
Vizepräsident Galau:
Herr Abgeordneter, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu?
Stefke (BVB/FW):
Natürlich.
Vizepräsident Galau:
Bitte schön, Herr Noack.
Noack (SPD):
Herr Stefke, zur Planungssicherheit der Kommunen: Sind Sie nicht auch meiner Auffassung, dass ein Finanzausgleichsgesetz mit einer verstetigten Verbundquote von 22,43 % und stetig steigenden Steuereinnahmen auch im horizontalen Finanzausgleich – der Gesetzentwurf liegt uns mit dem Haushalt ja vor – die größtmögliche Planungssicherheit für die Kommunen gewährleistet – neben dem, was Sie hier beschreiben?
Stefke (BVB/FW):
Nein, ich bin nicht dieser Meinung, Kollege Noack, weil man Waldbrände nicht planen kann.
(Heiterkeit und Beifall BVB/FW und DIE LINKE – Vida [BVB/FW]: Es sei denn, Sie beschließen das! – Lachen des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])
Wenn man das könnte, könnte man sicher ganz anders Vorsorge treffen.
Noch einmal kurz zu Herrn Innenminister Stübgen: Sie hatten bekundet, das Land bekenne sich dazu, den Landkreisen und Kommunen zu helfen. Das sieht nach der aktuellen Haushaltsplanung in Ihrem Geschäftsbereich – das haben wir hier heute schon kurz erörtert – leider ganz anders aus. Das ist eben nicht garantiert; da kommt auch der Rotstift zum Einsatz, wenn es nicht anders geht. Das wollen wir mit unserem Antrag verhindern. Sie können es Planungssicherheit oder anders nennen – die Kommunen dürfen nicht auf den erheblichen Kosten, die ihnen entstanden sind, sitzen bleiben. Dazu wäre dieser Antrag durchaus behilflich. Deswegen bitten wir um Zustimmung. – Danke schön.
(Beifall BVB/FW)