Ilona Nicklisch zu Änderung des Sportförderungsgesetzes 1. Lesung von SPD, CDU und Grüne – 14.12.2022

15. Dez 2022

Rede von Ilona Nicklisch in Textform:

Frau Ilona Nicklisch (BVB/FW):

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist unumstritten: Sport treiben und gesund bleiben sind zwei Dinge, die einfach zusammengehören. Natürlich: Richtig betrieben kann Sport das Immunsystem stärken, er hält das HerzKreislauf-System fit und kann durchaus auch einer Vielzahl von Krankheiten vorbeugen. Damit leistet er in jedem Fall einen wichtigen Beitrag zur Optimierung unserer Sozial- und Gesundheitsausgaben. Sport vermittelt Werte, bringt Menschen zusammen, stärkt die Gemeinschaft von Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen und erfüllt dabei auch einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen Auftrag.

Wo treiben – abgesehen von einigen Ausnahmen – die meisten Menschen am liebsten Sport? In Gesellschaft, in den vielen unterschiedlichen Sportvereinen. Hier schließt sich der Kreis, denn die Grundlage der Vereinssportförderung ist das Sportförderungsgesetz.

Die in dem Gesetzentwurf genannten Probleme der erheblichen Kostensteigerungen im organisierten Sport in Brandenburg und die Auswirkungen der zwei Jahre der Coronapandemie rechtfertigen die Erhöhung der Mittel für die Sportförderung nicht nur, sondern fordern sie sogar – auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Anzahl der Sportvereine in Brandenburg im Jahr 2022 erstmals seit 2016 wieder auf unter 3 000 fiel. Im Rekordjahr 2018 gab es 3 025 Vereine, seitdem nahm ihre Anzahl leider kontinuierlich ab.

Diesem Trend muss entgegengewirkt werden. Ein erster guter Beitrag dazu ist die Entscheidung für eine zusätzliche Soforthilfe für den märkischen Sport von mehr als 2,7 Millionen Euro zur weiteren Abmilderung der noch spürbaren Auswirkungen der Coronakrise.

Der gute Partner ist hier der Landessportbund Brandenburg. Er hat in seiner Mitgliederversammlung am 26. November ein Signal gesetzt nach dem Motto: Der Vereinssport bleibt Konstante in unruhigen Zeiten. – Er ist sich damit seiner sehr verantwortungsvollen Rolle gegenüber seinen mehr als 340 000 Mitgliedern bewusst. Erfreulich ist auch, dass die Mitglieder dem Antrag des Präsidiums des Landessportbundes gefolgt sind, den Mitgliedsbeitrag bei 8 Euro pro Kopf stabil zu halten. So bleibt der Vereinssport bezahlbar.

Brandenburg sieht sich als Sportland. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sportförderungsgesetzes sind die Weichen gestellt, damit dies auch in Zukunft so bleibt. – Danke.

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