Philip Zeschmann zum Einzelplan 12 – Europa und Finanzen – 15.12.2022

15. Dez 2022

Rede von Philip Zeschmann in Textform:

Dr. Philip Zeschmann (BVB/FW):

Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Alle Jahre wieder kommt – nein, nicht der Weihnachtsmann – eine generelle Bewertung des Haushaltsentwurfs anhand des Einzelplans 20. Ich werde mich heute insbesondere mit der Haushaltslage, mit dem Schuldenstand, mit dem strukturellen Defizit, mit der Einhaltung der Schuldenbremse und mit Personalhaushalt einschließlich Vorsorgeaufwendungen beschäftigen.

Erstens, Schuldenstand. Seitdem diese Landesregierung die Verantwortung trägt, waren die Finanzierungsseiten aller Haushalte immer deutlich negativ. Nun ist der Gesamtschuldenstand bis Ende 2021 bereits auf 21,8 Milliarden Euro hochgeschnellt. Inzwischen haben wir den Jahresabschluss 2022 und die jetzt neuen Krediterhöhungen vor Augen. Wir sind dann – wie es Frau Ministerin Lange vortrug – bei 24 Milliarden Euro. Das ist der höchste historisch gemessene Schuldenstand in Brandenburg. Deshalb auch die Schuldenlast je Einwohner – jetzt zitiere ich gerne den Landesrechnungshof -:

„Bei der vergleichenden Betrachtung der ostdeutschen Flächenländer (ohne Brandenburg) lag sie 2.163 Euro (2020: 2.324 Euro) über dem Durchschnitt.“

Zugleich stieg die Zinsbelastung 2021 erstmals deutlich an, was bereits ein Zeichen für die Zinswende durch die EZB ist. Hierzu formuliert der Landesrechnungshof auch zutreffend:

„Vor dem Hintergrund der aktuell historisch hohen Gesamtverschuldung des Landes, bedeutet der Anstieg der Zinsausgaben eine erhebliche zusätzliche Belastung für künftige Haushalte.“

Der angestiegene und weitersteigende Schuldenstand stellt für den Landeshaushalt ein dauerhaftes Risiko dar. So ist es zum Beispiel so, dass die entsprechenden Kreditlasten, wenn das Zinsniveau nur um einen Prozentpunkt ansteigt, bei mittleren Laufzeiten, wenn sich das entsprechend im Haushalt durchträgt, Zinsausgaben von rund 218 Millionen Euro per annum verursachen, weswegen wir uns jetzt schon auf, ich glaube, 300 Millionen Euro zubewegen. Wir haben also in den nächsten Jahren dauerhaft steigende Lasten in dieser Größenordnung allein durch Zinsbelastungen zu tragen.

Wie mit diesen zunehmenden Problemen umgegangen werden soll, beantwortet der Haushaltsentwurf mit keinem Wort. Wo ist Ihr konkreter Lösungsvorschlag dazu, Frau Lange?

Jetzt kommen wir zum strukturellen Defizit. Da sieht es auch nicht besser aus. Obwohl sich die Konjunktur besser entwickelte – zumindest 2021 und Anfang 2022 -, als erwartet,

„[…] war ein erneuter Anstieg der strukturellen Ausgaben zu verzeichnen. Sie erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr“

– damals schon –

„um weitere 450 Mio. Euro.“

Ein weiteres Zitat:

„Der Vergleich der Jahre 2020 und 2021 zeigt, dass sich die strukturellen Einnahmen um 10,3 % […] erhöhten. Dies ergibt einen Unterschiedsbetrag von 1.275,5 Mio. Euro. Der Landesrechnungshof hält es, wie bereits in den Vorjahren, weiterhin für bedenklich, dass die strukturellen Ausgaben“

– trotz der begünstigten konjunkturellen Entwicklung

„um 449,5 Mio. Euro […] deutlich anwuchsen.“

Dazu stiegen die strukturellen Ausgaben, übrigens seit 2017, von 11,05 Milliarden Euro auf 14,34 Milliarden Euro im Jahr 2021 an. Das ist eine Zunahme von 3,29 Milliarden Euro. Das bedeutet auch eine Steigerung von 29,8 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2017. – Diese Zahlen kann man im Landesrechnungshofbericht ruhig nachlesen.

Das lässt also Rückschlüsse auf den Umfang finanziell notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen zu, die in Zukunft auf uns zukommen. Daher frage ich Sie, Frau Ministerin Lange: Was sind Ihre schon längst überfälligen konkreten Strategien zur Haushaltssicherung und Haushaltssanierung? Was sind die Konsolidierungsvorschläge in der Größenordnung zwischen 450 Millionen Euro und einer Milliarde Euro pro Haushaltsjahr, die Sie vorgelegt haben? Ich kenne sie nicht.

Der vorliegende Haushaltsentwurf mit der dritten Kreditaufnahme in Milliardenhöhe in Folge vermittelt hier erneut den Eindruck, als ob man sich durch die – aus unserer Sicht rechtlich nicht zulässige – Kreditaufnahme angenehm große Puffer für xbeliebige Wunscherfüllungen schafft. Nach dem ZifoG und der exorbitanten Befüllung des sogenannten Sondervermögens „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ werden jetzt ein drittes Mal riesige Kredite aufgenommen. Das heißt: Sie drücken sich um die unangenehme und schwierige Aufgabe der dringend überfälligen Haushaltskonsolidierung jetzt und für die nächsten Jahre, nach dem Motto: „Ich mach mir die Welt – widewidewitt wie sie mir gefällt.“ Das kennen wir irgendwoher.

(Scheetz [SPD]: Du kannst nicht singen!)

– Ich habe es so vorgetragen. – Sie als Landesregierung und Sie als Finanzministerin tragen aber hier mit Ihrem Handeln die Verantwortung für dieses Land, nicht nur für heute, sondern auch für die Zukunft. Dieser Verantwortung werden Sie leider nicht ansatzweise gerecht.

Auch wirft der Haushalt angesichts des massiven Anstiegs der strukturellen Ausgaben der letzten Jahre die Frage auf, wie das Land zukünftig die Herausforderung eines ausgeglichenen Haushaltes ohne Einnahmen aus Krediten erreichen kann. Auch diese Frage hat der Landesrechnungshof schon mehrfach aufgeworfen. Im jetzigen Bericht für 2022 hat er das noch einmal sehr deutlich getan. Wie lautet die Antwort auf diese zentrale Frage, Frau Finanzministerin? Sie schreiben doch in der mittelfristigen Finanzplanung, die hier heute auch zur Diskussion steht und die wir zu verabschieden haben, selbst – ich zitiere es gerne -:

„Um die politische Handlungsfähigkeit des Landes auch für zukünftige Generationen sicherzustellen, sind strukturell wirkende Veränderungen anzustreben. Aufgrund der angespannten Situation werden dazu aber auch Konsolidierungsmaßnahmen, die in bestehende Regelungen eingreifen und deren Zielsetzung und Wirksamkeit in sich verändernden Zeiten auf den Prüfstand stellen, nicht zu umgehen sein.“

Obwohl Sie einerseits genau das selbst in der mittelfristigen Finanzplanung beschrieben haben, ignorieren Sie andererseits die Realität um Sie herum und hinterlassen Ihren Nachfolgern – uns allen und unseren Kindern – eine kaum noch lösbare, weil immer schwieriger werdende Aufgabe nach dem Motto: Nach mir die Sintflut.

Kommen wir zum Thema Einhaltung der Schuldenbremse:

„Gemäß Artikel 109 Absatz 3 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“

Das wissen wir alle.

„Bund und Länder können Regelungen […] [treffen, die] Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung [berücksichtigen] sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen vorsehen.“

So wurde es im Landesrechnungshofbericht auf Seite 90 wiedergegeben und dargelegt. Genau das ist das Problem; denn genau das ist hier nicht der Fall, weil ein Gutteil der Energiekrise und auch der Energiepreiskrise, mit der wir es vor allem zu tun haben, durch klimapolitisch getriebene, falsche oder zumindest unvernünftige und einseitige politische Entscheidungen im Rahmen der sogenannten Energiewende verursacht worden sind,

(Beifall BVB/FW und AfD)

weshalb die Energiepreise auch bereits im Herbst 2021 und nicht erst nach Ausbruch des Ukrainekrieges am 24.02.2022 gestiegen sind.

(Beifall BVB/FW und AfD)

Demnach sind die Kreditaufnahmen schlicht rechtswidrig, weil sie die oben zitierte Rechtsgrundlage nicht erfüllen. Sie verstoßen gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung – die Notsituation entzieht sich eben nicht der Kontrolle staatlichen Handelns.

Zudem wäre aus Sicht des Stabilitätsrates zur Einhaltung der Schuldenbremse – ich zitiere hier auch gerne, vergleiche Seite 91 –

„der Rückgriff auf die Ausnahmeklauseln im laufenden Jahr 2022 im Hinblick auf die notwendige Kreditfinanzierung einzelner Maßnahmen ausführlicher zu begründen.“

Demnach sei konkret darzulegen und zu begründen, inwieweit die mit Ausnahmekrediten finanzierten Maßnahmen im Sinne eines finanziellen Veranlassungszusammenhangs geeignet, erforderlich und angemessen sind, um der Notsituation im Haushaltsjahr 2022 zu begegnen, werte Kollegen der Koalition. Das kann wohl mindestens bei den 400 Millionen Euro, die Sie in Ihrem sogenannten Brandenburg-Paket für – ich zitiere –

„Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, für einen Transformationsprozess hin zu einer CO2-armen Produktionsweise sowie den Ausbau der Erneuerbaren Energien“

vorsehen, nicht der Fall sein,

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt AfD)

denn hier geht es gerade um eine schon länger von Ihnen betriebene mittel- und langfristige – Sie haben es selbst geschrieben – Transformation, und deswegen verstößt mindestens dieser Teil Ihrer Anträge zu der Notlagenerklärung und zum Brandenburg-Paket eindeutig gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz. Also, offenkundig nichts, was mit einer vermeintlichen Notsituation im Haushaltsjahr zu tun hat und womit man dem begegnen kann – also, wie gesagt unzulässig.

Wenn das noch immer noch nicht genügt, um Sie auf den Pfad der Rechtskonformität zurückzuführen – was ich von jeder Landesregierung selbstverständlich erwarten würde -, weist der Beirat des Stabilitätsrats im Gleichklang mit den Rechnungshöfen auch noch einmal darauf hin – Zitat -,

„dass auch die Feststellung einer vorliegenden Notlage dem Grundsatz der Jährlichkeit unterliegt und daher für jedes Jahr vom Landtag neu festgestellt werden muss. Folglich verbietet sich die Feststellung einer Notlage für mehrere Jahre sowie eine vorsorgliche Kreditaufnahme für Folgejahre.“

(Beifall BVB/FW)

Folglich ist auch dieser Punkt des vorliegenden Haushalts und der damit verbundenen Notlagenerklärung schlicht rechtswidrig. Künftige Entwicklungen, Möglichkeiten, Einsparungen von Mitteln an anderer Stelle oder Einnahmesteigerungen, die einer Kreditaufnahme entgegenstehen würden, sind übrigens auch noch zuerst zu suchen, zu prüfen und vorrangig umzusetzen. Ohne diese Vorarbeiten verstieße eine solche Kreditaufnahme – hier zitiere ich auch gerne wieder den Landesrechnungshof –

„denn auch gegen den Grundsatz der Nachrangigkeit der Verschuldung gegenüber anderen Handlungsmöglichkeiten.“

Also: Stellen Sie bitte bei der Vorbereitung der 3. Lesung im Haushalts- und Finanzausschuss, der ja heute Nachmittag beraten wird, die für eine Verabschiedung erforderliche Rechtskonformität her, indem Sie erstens das Prinzip der Jährlichkeit einhalten und die Notlage nur für das Jahr 2023 erklären und zweitens die Ausgaben für irgendwelche mittel- bis langfristigen Transformationsprozesse herausnehmen, denn die haben mit der Notlage und ihrer Bekämpfung offensichtlich nichts zu tun. Nur dann – das betone ich hier sehr deutlich -, nur dann können Sie darauf hoffen, dass dieser Haushalt nicht vor dem Landesverfassungsgericht wegen offenkundiger Rechtswidrigkeit beklagt werden wird.

Jetzt komme ich zum schönen Kapitel, das sich auch jedes Jahr jährt: Personalausgaben inklusive Versorgungsaufwendungen. Ich zitiere hier am Anfang:

„Die Ausgaben für Versorgungsbezüge haben sich seit 2016 mehr als verdoppelt.“

„Innerhalb des betrachteten Zeitraums“

– hier: 2017 bis 2021, in nur fünf Jahren –

„stiegen sie um 71,5 %. Der Trend wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen, bis das Niveau der westdeutschen Länder erreicht ist.“

Neben den Ausgabensteigerungen aufgrund des Tarifabschlusses sind in den nächsten Jahren ja auch weitere Steigerungen zu erwarten. Diese beruhen insbesondere auf den Stellenzuwächsen, die Sie auch mit diesem Haushaltsplan beschließen und in den letzten Jahren zum Teil exorbitant vorangetrieben haben, sowie der weiteren systematischen Zunahme der Versorgungsempfangenden aufgrund der demografischen Entwicklung. Bei den Versorgungsbezügen ergab sich also eine größte absolute Steigerung in Höhe von 43 Millionen Euro, ergo 11,9 %. Infolge dessen erhöht sich deren Anteil an den Personalausgaben um knapp 1 % auf 12,3 Prozentpunkte. Das hat einen immer weiter wachsenden Anteil der Versorgungsbezüge im Landeshaushalt zur Folge. Es gibt eine sehr geringe – wenn überhaupt existierende – Vorsorge, um diesen Anstieg der Vorsorgeaufwendungen zu dämpfen.

(Beifall BVB/FW)

Mit Blick auf die Versorgungsbelastungen, also das, womit der Haushalt in den nächsten Jahren hier belastet wird, hatte der Gesetzgeber übrigens 2008 das brandenburgische Versorgungsfondsgesetz verabschiedet. Allerdings wurde ab dem Jahr 2017 diese gesetzliche Verpflichtung von Zuführungen durch die Änderung von § 5 Abs. 1 des entsprechenden Gesetzes aufgehoben.

„Nunmehr ‚können dem Sondervermögen nach Maßgabe des Haushalts Mittel zugeführt werden‘, wodurch […] notwendige Vorsorgemaßnahmen, einer politischen Beliebigkeit unterworfen werden.“

So schön formuliert es der Landesrechnungshof.

Durch Ausbleiben von weiteren Zuwendungen wird dieser Wert allerdings nur langsam steigen und wesentliche Entlastungen werden dadurch nicht zustande kommen, denn das Vermögen in diesem Fonds beträgt noch nicht einmal eine Milliarde Euro.

Die vom Finanzministerium angestellte Versorgungsprognose eröffnet selbst einen Blick auf die Versorgungslasten, die der Haushalt mittel- und langfristig zu tragen hat: So dürften sich Ende der 2020er-Jahre die Ausgaben allein für die Versorgungsbezüge auf rund 800 Millionen Euro verdoppeln. Mitte der 2030er-Jahre wird die Steigerung auf genau eine Milliarde prognostiziert, die sich in den Folgejahren weiter fortsetzt. Der Landesrechnungshof weist seit mehreren Jahren darauf hin, dass eine fehlende Vorsorge zur Finanzierung der Versorgung mittel- bis langfristig dazu führen dürfte, dass die Spielräume zukünftiger Haushalte deutlich eingeschränkt würden, wenn ausschließlich aus diesem der Großteil der dann anfallenden Versorgung zu erbringen wäre.

(Beifall BVB/FW)

Frau Finanzministerin, wo ist in diesem Haushaltsentwurf die Festschreibung eines festen – oder besser noch entsprechend der Inflation jährlich steigenden – Betrags, der dem Fonds oder einer Rücklage zugeführt wird, wie dies beispielsweise die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen tun? Auch die Zuführung eines monatlichen Betrags pro verbeamteter Person, wie es die Länder Baden-Württemberg oder Schleswig- Holstein tun, wäre sinnvoll, aber auch davon lesen und hören wir nichts. Selbst die prozentualen Bezüge je Beamtem, die es in Brandenburg einmal gab und die heute noch in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert werden, wurden abgeschafft. Warum wird darüber nicht einmal diskutiert und endlich eine Lösung zur langfristigen Vorsorge auf den Weg gebracht? Im Haushaltsausschuss stehen wir bei diesem Thema auf jeden Fall gerne zur Verfügung.

(Beifall BVB/FW)

Im Ergebnis dieser generellen Bewertungen des Haushaltsentwurfs in Verbindung mit den aktuellen Entwicklungen bleibt festzuhalten – hier nehme ich auch wieder gerne die Formulierung des Landesrechnungshofs auf Seite 93 -:

„Fest steht, […] dass die erneute Kreditaufnahme: – das strukturelle Ungleichgewicht im Haushalt weiter verschärfen wird, – die Gesamtverschuldung weiter erhöhen wird, – einer höheren Zinsbelastung als bisher unterliegen wird und schließlich – mit Tilgungsverpflichtungen verbunden ist, die die Spielräume zukünftiger Haushalte deutlich einschränken werden.“

Ihre Aufmerksamkeit ist immer wieder beeindruckend.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Haushalt in dem Gesetzentwurf, über den wir hier heute diskutieren, nur ausgeglichen werden kann, weil er eine globale Minderausgabe im Einzelplan 20, über den wir gerade sprechen, in Höhe von 250 Millionen Euro enthält. Das ist wohl der allseits befürchtete Offenbarungseid, Frau Ministerin. 250 Millionen Euro einfach mal in der Haushaltsdurchführung einzusparen wird wohl schwierig werden.

(Beifall BVB/FW)

Wie Sie, werte Frau Ministerin, mit möglichen weiteren Herausforderungen umgehen wollen, ist nicht bekannt, das Sie haben es uns immer noch nicht mitgeteilt oder verraten. Solide und nachhaltige Finanzen bedingen eine ernsthafte Prioritätensetzung. Wo werden diese in diesem Doppelhaushalt erkennbar? Wo haben Sie empfindliche Einschnitte vorgenommen? Wo ist die dafür erforderliche umfassende Aufgabenanalyse und -kritik? Wann wurde oder wird diese im Haushaltsund Finanzausschuss endlich vorgestellt? Nichts davon gibt es.

Beängstigend ist die Entwicklung des Saldos der laufenden Rechnungen. Denn hier sind wir in den nächsten Jahren immer im Minus. Dieser Saldo zeigt eben, dass wir hier sogar Konsumausgaben finanzieren. Er soll ausnahmsweise 2024 einmal positiv sein, danach immer negativ. Also: Wir haben hier eine extrem große Belastung, mit der wir umgehen müssen. Es ist keinerlei Vorsorge dafür getroffen, wie man damit umgeht. Es sind keine Prioritäten gesetzt und keine Einschnitte gemacht worden – es ist nichts gemacht worden.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erklärung der Notlage und die Kreditaufnahme sind nicht gegeben. Deshalb kann man einem solchen Haushalt nicht zustimmen.

(Beifall BVB/FW)

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