BVB / FREIE WÄHLER Fraktion kämpft für eine realistische Berücksichtigung vorhandener Windkraftanlagen bei den Flächenzielen und genug Abstand beim Repowering
Rede von Christine Wernicke, in der sie die Fehler des Windenergieflächen-Bedarfsgesetzes aufführt
Im Sommer 2022 erließ die Bundesregierung das „Windenergieflächen-Bedarfsgesetz“. Mit dem eilig zusammengeschusterten Gesetz wollte sie den Ausbau der Windkraft weiter forcieren. Angeblich, um die drohende Energiekrise zu bekämpfen. Wirken würden das Gesetz, das Flächen für Neubauten schaffen soll, jedoch erst nach mehreren Jahren. Gegen die akute Krise 2022/23 kann es daher keine Wirkung zeigen.
Nicht das einzige Problem. Die Bundesregierung (SPD, Grüne, FDP) hat Brandenburg einen höheren Anteil an Windeignungsflächen vorgeschrieben als anderen Flächenbundesländern. Das „Windenergieflächen-Bedarfsgesetz“ ignoriert zudem faktisch die bereits bestehenden Windkraftanlagen, wenn diese außerhalb von Windeignungsgebieten stehen. Denn das Gesetz berücksichtigt für jedes solches Windrad nur eine fiktive Fläche von 0,5 Hektar. Ein realistischer Flächenbedarf für ein Windrad wäre 16,5 Hektar – mehr als das 30-fache. Kurzum: Das Gesetz ignoriert faktisch die Existenz von über 1.000 Anlagen außerhalb der Windeignungsgebiete. Sie kommen bei den überzogenen Flächenzielen noch mal hinzu.
Auch Brandenburgs Wirtschaftsminister Steinbach (SPD) hatte im Bundesrat auf diese Probleme hingewiesen und die Regelungen öffentlich kritisiert. Doch weder er, noch die restliche Regierung oder die Regierungskoalition haben im Anschluss versucht, etwas daran zu ändern. So stellte die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion einen Änderungsantrag, die bestehenden Windkraft-Anlagen außerhalb der Windeignungsgebiete realistisch zu berücksichtigen. Der Landtag überwies den Antrag gemeinsam mit dem Gesetzesantrag in den zuständigen Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung (AIL). Die BVB / FRIEE WÄHLER Fraktion wird sich dort dafür einsetzen, dass die vorhandenen Anlagen im Gesetz korrekt berücksichtigt werden. Und zudem Repowering mit größeren Windkraftanlagen nur dort durchgeführt wird, wo ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung gegeben ist.