Pressekonferenz vom 17.01.2023 – Wassersparanreizgesetz soll finanzielle Anreize zum Wassersparen rechtlich ermöglichen
In einigen Regionen Brandenburgs wird Trinkwasser knapp. Neben Klimawandel, Versiegelung, steigendem industriellen und landwirtschaftlichem Bedarf sowie Zuzug ist auch der gestiegene Pro-Kopf-Verbrauch der Haushalte eine Ursache. Apelle der Wasserversorger, mit dem Wasser sparsam umzugehen hatten bisher kaum Effekt. Und bei finanziellen Anreizen sind ihnen gesetzlich die Hände gebunden. Denn sie dürfen nur die Gesamtkosten gemäß Verbrauch gleichmäßig über die Kunden verteilen. Höhere Preise bei Wasserverschwendung sind bisher nur über umständliche und juristisch komplizierte Konstrukte wie Strafzahlungen möglich. Umgekehrt sind Preisnachlässe bei sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser bisher gar nicht möglich.
Das „Wassersparanreizgesetz“ soll nun ermöglichen, sparsamen Umgang mit Wasser durch niedrigere Kubikmeter-Wasserpreise zu belohnen und Verschwendung automatisch je Kubikmeter stärker zur Kasse zu bitten. Die Preise müssen jedoch so gestaltet werden, dass am Ende die Kostendeckung wieder gegeben ist.
Link zum „Wassersparanreizgesetz“ – im Parlamentarischen Dokumentationssystem