Rede von Péter Vida in Textform:
Péter Vida (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Schulen in freier Trägerschaft bereichern die Schullandschaft. So steht es im Antrag. Ja, dem können wir uns anschließen. Aber nicht nur das. Auch die Schulen in öffentlicher Trägerschaft tragen hierzu natürlich bei. Das Verhältnis liegt – wir haben es gehört – bei 80 zu 20.
Allerdings, meine Damen und Herren – das unterscheidet mich von meiner Vorrednerin – sind wir der Überzeugung, dass Trägervielfalt auch Ausdruck von Demokratie ist, Ausdruck von Bildungsvielfalt. Diese Bildungsvielfalt ist Teil der Selbstbestimmung für Schüler und Eltern.
(Beifall BVB/FW)
Bisher spart die öffentliche Hand auch in diesem Bereich durchaus. Deswegen ist es völlig richtig, bestehende Hürden und Hemmnisse gerade für freie Träger entsprechend abzubauen. Die Genehmigungen zur Errichtung für die Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere die 133 Ersatzschulen, die im Fokus dieser Diskussion stehen, sind vom Schulträger in der Regel bis spätestens zum 30. September des der Eröffnung vorausgehenden Jahres bei der Genehmigungsbehörde zu beantragen. Hinzu kommt, dass diese Schulen auf Grundlage der Ersatzschulzuschussverordnung einen Antrag auf Bewilligung von Zuschüssen einreichen können. Dieser Betriebskostenzuschuss ist dem Antragsteller in einem Bescheid in der Regel bis zum 31. Mai vor Beginn des Zuschusszeitraums zu erteilen.
Diese Anträge, also zur Genehmigung der Errichtung, zur staatlichen Anerkennung, auf den Betriebskostenzuschuss, sind durch die notwendige Beibringung von Unterlagen durch den Antragsteller zu belegen. Da es um ein sehr hohes Gut geht, um eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft, ist es völlig richtig, dass hier hohe und strenge Anforderungen gestellt werden, etwa durch die Bereitstellung von Nachweisen und einer Darstellung des Trägers zur Schulleitung, zum Unterrichtspersonal, zu den Räumlichkeiten und vielem mehr.
Dass diese Nachweise – wie bisher – auch in Zukunft einer intensiven Überprüfung standhalten müssen, versteht sich von selbst. Dass die Prüfung durch qualifiziertes Personal eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, wird hier im Landtag – glaube ich – jeder unterschreiben können. Aber ich glaube auch – und insofern stimmen wir dem Grundansinnen des Antrags zu -, dass es die Erfahrungen, die wir in Brandenburg gemacht haben, und die gute Expertise, die wir haben, durchaus rechtfertigen, die Abläufe ein Stück weit zu flexibilisieren. Das gilt gerade dann, wenn eine hinreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Arbeit besteht, zum Beispiel weil ein Träger bereits mehrere Schulen unterhält, bei denen es keine Zweifel an der Zuverlässigkeit und am entsprechenden Bildungserfolg gibt. Dann ist es durchaus geboten, hier tatsächliche Erleichterungen im bürokratischen Bereich – so will ich es mal bezeichnen – zu schaffen,
(Beifall BVB/FW)
sodass die Zuschüsse einer unkomplizierten, aber natürlich dennoch präzisen Prüfung zugeführt werden können. Insofern finden wir das ganz gut. Wir müssen uns aber insoweit ehrlich machen, als der Antrag in diesem Punkt natürlich ein Minischritt hin zur Bildungsgleichheit oder zur Bereitstellung von Ressourcengleichheit ist. Er soll uns hier aber als großer Wurf verkauft werden – man hat ja bei der Vorankündigung und während der Reden heute fast gedacht, hier sei quasi der neue Bildungsmessias geboren.
(Zuruf)
– Ja, ein bisschen hat man den Eindruck gewonnen. – Aber Eindrücke können täuschen, und so ist es hier auch. Wenn man ihn sich genau anschaut, sieht man, was der Inhalt des Antrags der Koalition nach dreieinhalb Jahren ist: Es wurde von Ihnen ein Antrag gezimmert, mit dem die Landesregierung beauftragt werden soll, Verordnungen zu ändern. Das kann man machen, und es ist richtig. Aber versuchen Sie doch bitte, die behauptete Größe auch in der Außenkommunikation auf das Maß zurückzustutzen, das dem Antrag tatsächlich gebührt.
(Beifall BVB/FW)
Aber da wir ja nicht nachtragend sind, stimmen wir zu. – Danke schön.
(Beifall BVB/FW)