Philip Zeschmann 2. Redebeitrag zum Gesetzesentwurf von BVB/FW „Wassersparanreizgesetz“ – 26.01.2023

26. Jan 2023

Rede von Philip Zeschmann in Textform:

Dr. Philip Zeschmann (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde diese Debatte toll: Ich freue mich wirklich darüber, dass Sie die Punkte gefunden haben, die wir in unserer Begründung anscheinend nicht trennscharf genug dargestellt haben. Ich will da ein paar Missverständnisse ausräumen.

Natürlich geht es nicht darum, Familien mit vier oder sechs Personen pro Haushalt zu benachteiligen oder zu bestrafen. Sie wissen sicherlich aus Ihrer kommunalpolitischen Arbeit, zumindest wenn Sie im Kreistag sitzen, dass die Abfallbehandlungs- bzw. Abfallsammelbetriebe – bei uns ist es das KWU – immer vorher erheben, wie viele Personen in einem Haushalt wohnen, oder sie führen sogar mit den Meldestellen einen Abgleich durch, sodass sichergestellt ist, dass kein Sechspersonenhaushalt wie ein Einpersonenhaushalt behandelt wird. Das ist problemlos möglich, es scheint keine datenschutzrechtlichen Probleme zu geben.

Herr Roick, Sie haben gesagt, wir wollten festlegen, wie viel jeder verbrauchen darf. – Nein, das wollen wir überhaupt nicht, denn das Entscheidende ist – und das steht auch so in unserem Entwurf -: Mit diesem Gesetz ermöglichen wir den Zweckverbänden oder den Wasserversorgern – das sind fast immer Zweckverbände -, in ihrer Zweckverbandsversammlung selbst zu entscheiden – das ist also kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung -: Was ist für die Region sinnvoll? Werden die Trinkwasserleiter überbeansprucht? Dann können entsprechende Regelungen eingeführt werden. Wenn das nicht der Fall ist – in einigen Regionen ist es durchaus noch nicht so -, dann wird es nicht benötigt. Es steht den Zweckverbänden also offen, und deswegen ist es so wie in Thüringen, dass vielleicht der eine oder andere davon noch keinen Gebrauch gemacht hat.

Da muss ich auf Frau Johlige eingehen: Sie meinten, das sei nicht der richtige Ansatz. Ich muss Ihnen sagen: Das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes ergab, dass uns die Möglichkeiten des Thüringer Gesetzes am ehesten entgegenkommen. Deshalb wollten wir das Thüringer Vorbild nutzen. Und wir wissen, in Thüringen regiert DIE LINKE, mit Herrn Ramelow. Daher kann das nicht so falsch und auch nicht so unsozial sein, wie Sie es hier dargestellt haben.

(Beifall BVB/FW)

Noch einmal zu Herrn Roick: Wir wollen definitiv niemandem etwas vorschreiben. Das Problem ist nur, dass eben Wasserverbände in Regionen, in denen die Wasserleiter überbeansprucht werden, das jetzt schon tun – wie der WSE: Die Zweckverbandsversammlung hat mit allen Bürgermeistern in kommunaler Selbstverwaltung entschieden, dass pro Person nicht mehr als 105 Liter pro Tag verbraucht werden dürfen. Sonst muss eine Strafe gezahlt werden. Genau das, was Sie kritisieren, wurde umgesetzt, und wir sagen: Es dürfen keine Strafzahlungen erhoben werden, für die es in der Satzung keine konkrete Regelung gibt und für die daher wahrscheinlich keine Rechtsgrundlage vorliegt. Massenhaft haben sich Bürger an mein Wahlkreisbüro gewandt und deutlich gemacht, dass das so nicht geht. – Wir brauchen eine vernünftige, gerichtsfeste Rechtsgrundlage.

(Beifall BVB/FW)

Herr Drenske, nur ein Punkt: Natürlich soll diese Regelung auch für große industrielle Verbraucher gelten, und da wird es keine Sonderkontingente geben. Deswegen frage ich mich, wo Sie das in unserem Entwurf gelesen haben wollen. Das steht dort nicht. Das ist – wie soll ich sagen – eine Wahrnehmungsillusion von Ihnen; es gilt für alle. Selbstverständlich müssen auch industrielle und ähnliche Verbraucher die erhöhten Preise zahlen; sonst ergibt es keinen Sinn.

Herr Senftleben, vielen Dank für die Anerkennung. Wir überstrapazierten Ihre Geduld – so habe ich Sie verstanden. Das tut mir wirklich leid, aber ich glaube, das Trinkwasser ist die wichtigste Ressource, das wichtigste Lebensmittel, und deswegen sollte es möglich sein, dass man hier darüber öfter spricht und heute den neunten Antrag vorlegt. Wir legen übrigens keinen Antrag zu den bereits behandelten Themengebieten vor – das hat die Debatte gezeigt -, sondern speziell zum Wassersparen.

(Beifall BVB/FW)

Fragen eines anderen Abgeordneten (Frage und Name darf aus protokollarischen Gründen nicht hier erscheinen).

Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Natürlich, gern, Herr Klemp. Zu Ihnen wäre ich jetzt ohnehin gekommen; das passt.

Fragen eines anderen Abgeordneten (Frage und Name darf aus protokollarischen Gründen nicht hier erscheinen).

Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Wie gesagt, wir wollen mit diesem Gesetz ermöglichen, dass die Verbandsversammlungen in kommunaler Selbstverwaltung feststellen, ob etwas in ihrem Verbandsgebiet erforderlich ist. Ich weiß, dass es in Brandenburg zwei besonders stark betroffene Regionen gibt. Eine ist die Region des WSE, und der WSE hat das schon umgesetzt. Leider konnte er jedoch keine differenzierten Wassergebühren einführen, sondern nur diese Strafzahlungen, die wir für problematisch und rechtsunsicher halten. Sie können wahrscheinlich nicht durchgesetzt werden, und sie haben bei Bürgerinnen und Bürgern zu erheblicher Unruhe geführt.

(Beifall des Abgeordneten Stefke [BVB/FW])

Herr Klemp, Sie haben auch ausgeführt, Sie wollten regionale Wasserkreisläufe schließen, Sie wollten Wasser vor Ort halten. Da bin ich bei Ihnen; darum geht es in den acht Anträgen, die wir in den letzten Monaten gestellt haben. Diese Anträge haben Sie alle abgelehnt.

Herr Senftleben, es ist erfreulich, dass Sie den Inhalt von fünf unserer Anträge in ihr Konzept übernommen haben. Dann sind wir dabei. Aber wir können nicht warten, bis das Ministerium das alles umsetzt, denn wir wissen, wie viele Jahre das dauert. Wir brauchen jetzt Lösungen.

Bei den sozialverträglichen Staffelpreisen haben Sie recht, Herr Klemp, und wie man das ausgestalten kann, habe ich schon gesagt: Wie bei den Abfallentsorgern werden die Personen im Haushalt mit erhoben, und dann wird das entsprechend berechnet. Das funktioniert bei den Abfallentsorgern; warum sollte es bei den Wasserversorgern nicht möglich sein?

Eine letzte Frage an Sie alle: Welche anderen konkreten Lösungen haben Sie denn? – Herr Staatssekretär Schüler, was schlägt denn die Landesregierung vor, um Wasser zu sparen? Es ist wohlfeil, in Sonntagsreden immer zu behaupten, es sei wichtig und gut, Wasser zu sparen. Diesbezügliche konkrete Lösungen haben ich aber von niemandem gehört. – Danke schön.

(Beifall BVB/FW – Zuruf der Abgeordneten Johlige [DIE LINKE])

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