Rede von Philip Zeschmann in Textform:
Dr. Philip Zeschmann (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Die „Suche nach Lösungen der Wasser-Problematik läuft auf Hochtouren“ – ein Zitat von Ministerpräsident Woidke auf dem Bürgerdialog in Altlandsberg vor eineinhalb Wochen.
Werte Landesregierung, werte Kollegen der Koalitionsfraktionen, wo sind denn die Hochtouren? Wo ist denn die Strategie zur kurz-, mittel- und langfristigen Sicherung unser aller Trinkwasserversorgung in allen Teilen Brandenburgs? Wo sind die Lösungsvorschläge, Gesetzesänderungsvorschläge und Anträge von Ihnen dazu? Heute Vormittag hat Herr Raschke in seiner Rede von Rezepten für einen umsichtigen Umgang mit Wasser gesprochen. Das finde ich interessant. Aber wo sind Ihre Lösungen dazu, wo sind Ihre Vorschläge und Anträge?
Nachdem wir von BVB / FREIE WÄHLER nunmehr seit über drei Jahren, beginnend mit den Wasserproblemen um Tesla herum, auf die diesbezüglichen Probleme hinweisen und hier im Landtag viele Vorschläge präsentiert haben, wie die Probleme zu lösen sind, freut es mich, dass das Thema Wasser jetzt immerhin in aller Munde ist und ernsthaft diskutiert wird.
(Beifall BVB/FW)
Wir von BVB / FREIE WÄHLER haben allein in den letzten fünf Monaten acht Anträge mit kurz-, mittel- und langfristigen Lösungsvorschlägen zur Sicherung der Versorgung mit Trinkwasser in dieses Plenum eingebracht.
(Zuruf von der AfD)
Sie beschäftigten sich mit konkreten Problemlösungsvorschlägen zu einer vermehrten Neubildung von Grundwasser, um das weitere Absinken des Grundwasserspiegels mittels einer Steigerung des Wasserrückhalts zu stoppen, sowie mit der Reduzierung des Wasserverbrauchs in privaten Haushalten, Unternehmen und auch unseren Landesimmobilien.
Da wir nach Jahrzehnten ohne Wasserschutzpolitik besser gestern als heute dringend überfällige Lösungen für die kritischen Probleme erarbeiten und auf den Weg bringen müssen, damit unser aller Trinkwasserversorgung mittel- und langfristig gesichert bleibt, legen wir von BVB / FREIE WÄHLER mit dem Wassersparanreizgesetz nun einen einfachen und konkreten Vorschlag vor, wie im Rahmen des KAG die Grundlage für differenzierte Wassergebühren geschaffen werden kann.
(Beifall BVB/FW)
Nach Rückfrage beim Parlamentarischen Beratungsdienst ist festzuhalten, dass diesbezügliche Möglichkeiten aktuell nur minimal bis gar nicht vorhanden sind. Solche Wassersparanreize setzende Preisgestaltungen sind den Trinkwasserversorgern aufgrund der derzeit geltenden Regelungen im Kommunalabgabengesetz nur in sehr engen – kaum zielführenden – Grenzen möglich, denn die Erhebung von öffentlichen Gebühren hat nach dem Kostendeckungsprinzip und dem Äquivalenzprinzip zu erfolgen.
Laut Kostendeckungsprinzip sind Gebühren so festzulegen, dass das gesamte prognostizierte Gebührenaufkommen die entstehenden Kosten deckt, aber nicht erheblich übersteigt. Eine Änderung des Kostendeckungsprinzips wird übrigens mit dieser Gesetzesänderung nicht ausdrücklich verfolgt. Das Äquivalenzprinzip legt hingegen fest, dass die Inanspruchnahme des Gebührenschuldners in etwa der Nutzung der Anlagen entspricht. Eine Regelung, die eine wirksame progressive Preisgestaltung ermöglicht, ist in der aktuellen Norm nicht enthalten. Den Trinkwasserversorgern ist es daher derzeit nicht möglich, Anreize zum Wassersparen zu setzen.
Deshalb hat beispielsweise der Wasserverband Strausberg-Erkner – WSE -, der sich nach eigener Aussage mit der Ansiedlung von Tesla in seinem Verbandsgebiet hinsichtlich der Bedarfe und Anforderungen um mindestens zehn Jahre in die Zukunft katapultiert sieht, in seiner Satzung die Regelung eingeführt, dass zukünftig für Verbräuche über einen bestimmten täglichen Durchschnittswert Strafen gezahlt werden müssen. Dass das jedoch nur eine nicht wirklich praktikable Krücke zur Differenzierung von Wassergebühren darstellt, ist wohl offenkundig.
(Beifall BVB/FW)
Einige kommunale Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger haben dieses sich verschärfende Problem in den letzten Jahren bereits mehrfach adressiert. Aufgrund fehlender gesetzlicher Steuerungsmöglichkeiten bleibt ihnen oft nur, bereits in Ausbeutung befindliche Trinkwasserleiter durch Tiefersetzung der Pumpen noch weiter auszunutzen. Darüber hinaus haben alle Trinkwasserversorger bereits in den letzten Jahren verschiedenste Aufklärungskampagnen aufgelegt, um über mehr Information der Bürgerinnen und Bürger einen sparsamen Umgang mit dem kostbaren Lebensmittel Trinkwasser auf freiwilligem Wege zu erreichen – leider ohne Erfolg und messbare Verbrauchsrückgänge.
Die Trinkwasserversorger sind sich darin einig, dass mit der Schaffung von Anreizen für einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser diesen negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden kann und muss. Dies kann, ohne die Bevölkerung insgesamt stärker zu belasten, unter anderem dadurch erreicht werden, dass Anschlussnutzer mit unterdurchschnittlichem Verbrauch im Vergleich zur aktuellen Situation geringere Gebühren pro verbrauchten Kubikmeter Wasser oder entsorgten Kubikmeter Abwasser zahlen müssen, Nutzer mit überdurchschnittlichem Verbrauch jedoch mehr – eine sogenannte Preisprogression. In Summe ändert sich das Gebührenaufkommen jedoch nicht und entspricht demnach den genannten Prinzipien in der Kommunalverfassung, die ich eben erläutert habe.
(Beifall BVB/FW)
Genau diese Möglichkeit – also hier zu differenzieren und Anreize zum Wassersparen zu setzen – wird den Versorgern mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erstmals eröffnet. Dieser trägt deshalb auf einfachem Wege zum nachhaltigen Schutz unserer Trinkwasserressourcen bei, weshalb ich mich auf Ihre Zustimmung freue.
(Beifall BVB/FW – Walter [DIE LINKE]: Leider unsozial! – Gegenruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW]: Ach so! – Walter [DIE LINKE]: Ja, das vergessen Sie oft, aber dafür haben Sie ja uns! – Lachen bei BVB/FW)