Die Flucht des Sadisten von Nauen wird Thema im Landtag. Wie bekannt, entkam der wegen Totschlags und Sexualdelikten zu 14 Jahren Haft samt anschließender Sicherungsverwahrung verurteilte Verbrecher bei einer „Shopping-Ausführung“ im Europa-Center den aufsichtsführenden Beamten.
Dabei gilt Hans-Joachim F. bis heute als gefährlich. Er befindet sich in Sicherungsverwahrung in Brandenburg an der Havel. Umso unverständlicher ist, dass das Brandenburger Justizministerium in den ersten Tagen nach der Flucht keine Öffentlichkeitsfahndung mit Bild einleiten wollte. „Das Schutzinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall eindeutig das Persönlichkeitsinteresse. Die Erklärung des Justizministeriums ist nicht nachvollziehbar. Hier wurde womöglich kostbare Zeit verloren“, erklärt Fraktionsvorsitzender Péter Vida.
Deswegen reicht BVB / FREIE WÄHLER eine Dringliche Anfrage zur kommenden Landtagssitzung ein. Justizministerin Hoffmann soll erklären, wie es zu diesem Fall kommen konnte, warum die Suche nicht sofort unter Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit erfolgte und welche Schlussfolgerungen gezogen werden. So ist bereits fraglich, warum eine solche Ausführung von Brandenburg an der Havel nach Berlin erforderlich war.
Das Ministerium muss darlegen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um des Straftäters wieder habhaft zu werden. Zudem ist zu klären, wie es zu dieser Flucht kommen konnte und ob die Vorschriften insbesondere hinsichtlich Anzahl der Vollzugsbeamten und der ständigen und unmittelbaren Aufsicht eingehalten wurden. Ebenso ist zu erläutern, ob die Berliner Sicherheitsbehörden über den Ausflug bzw. die Flucht rechtzeitig bzw. frühzeitig informiert wurden.
Die Dringliche Anfrage wird am Mittwoch, den 22. Februar in der Plenarsitzung beraten und geht den übrigen Mündlichen Anfragen vor.