Rede von Matthias Stefke in Textform:
Matthias Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! Nach § 15 Abs. 2 Satz 2 des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg hat die Landesregierung die Aufgabe, dem Landtag einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den 44 Wahlkreisen für die Wahl zum Landtag Brandenburg zu erstatten. In dem Bericht hat die Landesregierung auch darzulegen und gegebenenfalls zu begründen, ob und warum sie im Hinblick auf die Entwicklung der Wahlberechtigtenzahlen Änderungen der Einteilung der Landtagswahlkreise für erforderlich hält. Die Einteilung der Landtagswahlkreise wurde zuletzt im Jahr 2013 vom Gesetzgeber geändert. Die Landesregierung hat mit der Vorlage des Berichts bereits im vergangenen Jahr dieser Bestimmung im Wahlgesetz Rechnung getragen.
In der Sitzung des Innenausschusses am 28. September 2022 haben wir uns mit dem Bericht ausführlich befasst und die Empfehlung der Landesregierung, in dieser Wahlperiode den Wahlkreis 19 zu ändern und die erforderlichen Folgeänderungen in anderen Wahlkreisen vorzunehmen, für plausibel befunden und die Kenntnisnahme dieser Drucksache empfohlen. Darauf legte das MIK diesen Gesetzentwurf vor.
Die insgesamt 44 Landtagswahlkreise sind nach dem Landeswahlgesetz so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Wahlberechtigtenzahlen aufweisen und von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl sämtlicher Wahlkreise nicht um mehr als 25 % nach oben oder unten abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 33,33 % nach oben oder unten, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.
Für den Wahlkreis 19 lassen die Entwicklung der Wahlberechtigtenzahlen in den zurückliegenden fünf Jahren und die zur Verfügung stehende Vorausschätzung der Bevölkerungsentwicklung bis in das Jahr 2025 die Prognose zu, dass die zum 31.12.2020 festgestellte Abweichung der Wahlberechtigtenzahlen von 31,83 % bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der nächsten regulären Landtagswahlen im dritten Quartal 2024 weiterhin stark zunehmen und die absolute Toleranzgrenze von 33,33 % deutlich überschreiten wird. Im Hinblick auf die Entwicklung der Wahlberechtigtenzahlen in den einzelnen Wahlkreisen besteht deshalb das rechtliche Erfordernis, den Zuschnitt des Wahlkreises 19 zu ändern.
Aus dieser Notwendigkeit ergeben sich zwingende Folgeänderungen anderer Wahlkreisgrenzen, die auch mit Blick auf den Grundsatz der Wahlkreiskontinuität in Vorbereitung auf die nächste Wahl zum Landtag Brandenburg im Jahr 2024 möglichst begrenzt bleiben sollen. Potsdam gewinnt dadurch einen Wahlkreis hinzu. Da der Südosten in der nächsten Wahlperiode voraussichtlich wegen Wegzugs einen Wahlkreis verlieren wird, bleibt es wohl bei insgesamt 44 Wahlkreisen.
Der Gesetzentwurf basiert auf den im Bericht der Landesregierung aufbereiteten statistischen Daten, die sich der Gesetzgeber inhaltlich zu eigen macht. Die schriftliche Anhörung dazu im Innenausschuss wurde ausgewertet, und es wurde eine Empfehlung zum Beschluss des Gesetzentwurfs formuliert. Dem schließt sich unsere Fraktion an. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BVB/FW)