Philip Zeschmann zum Gesetz von SPD, CDU, Grüne zur Lehrerbildung und Besoldung – 22.02.2023

22. Feb. 2023

Rede von Philip Zeschmann in Textform:

Dr. Philip Zeschmann (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Brandenburg leidet bereits unter einem dramatischen Lehrkräftemangel und überall unter massivem Unterrichtsausfall auf Kosten der Bildung unserer Kinder; das erleben wir alle vor Ort, Sie sicher auch in Ihrem Wahlkreis, an den dortigen Schulen, und die Eltern werden bei uns vorstellig.

Warum ist das so? Das ist deswegen so, weil wir über 33 Jahre SPD-Bildungspolitik in diesem Land hatten. Sie hat offensichtlich keinerlei Vorausschau geübt und niemals angefangen, dieses Problem rechtzeitig anzugehen, sonst hätte man ja auch absehen können: Menschen werden älter, Menschen gehen in Rente. Auch die Entwicklung der Zahl der Kinder wurde an vielen Stellen prognostiziert. Im Schulentwicklungsplan der Landkreise kann man das regelmäßig einsehen – da sind Sie ja oftmals auch in den Kreistagen unterwegs.

Die Schulbildung, um die es hier geht, ist Grundlage für ein wirklich gutes Leben. Dass sie eine gute Bildung bekommen, ist das Wichtigste für unsere Kinder. Deswegen sollten wir hier wirklich ansetzen. Da der Mangel hinsichtlich des Unterrichtsausfalls und der Lehrer ein bundesweites Problem ist, darf es uns trotzdem nicht davon abhalten, hier im Land Brandenburg konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

(Beifall BVB/FW)

Es ist leider eine Tatsache: Ohne Seiteneinsteiger kann in der derzeitigen Situation der Schulbetrieb in Brandenburg nicht weiterlaufen, weil wir mit Seiteneinsteigern schon massiven Schulunterrichtsausfall haben. Ich habe zwei schulpflichtige Kinder zu Hause, von daher kann ich das auch live berichten. Wie gesagt: Nach 33 Jahren SPD-Verantwortung haben wir das. Deswegen, Frau Poschmann, fand ich Ihre Bemerkung sehr interessant. Sie haben nämlich gesagt: Es braucht dringend Maßnahmen, um besser zu werden. – Das finde ich super. Nur, die Einsicht kommt nach über 33 Jahren doch arg spät.

Nun ist man förmlich auf die Quereinsteiger angewiesen. Sie bringen oftmals hohe bis sehr hohe Kompetenzen mit, aber – und das ist richtig – Sie brauchen möglicherweise mehr pädagogische Hilfestellungen und Fortbildungen. Deswegen sind wir auch dafür – das wurde hier ja von den Vorrednern dargestellt -, die entsprechende pädagogische Qualifizierung zu verbessern. Denn neben dem vorhandenen Fachwissen – wie wir alle aus unserer Schulzeit oder auch aus dem Studium wissen – ist es ganz wichtig, dass der Mensch, der da Wissen vermittelt, auch in der Lage ist, das den Kindern und Jugendlichen rüberzubringen und das zu transportieren.

2012 wurden bereits die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Seiteneinsteigern mit Nachweis eines Diploms oder eines Masterabschlusses durch die Teilnahme an einem besonderen Vorbereitungsdienst den Erwerb der Lehramtsbefähigung zu ermöglichen. Nun wird folgerichtig auch für Personen mit Bachelorabschluss die Möglichkeit geschaffen, Lehramtsqualifikationen – nein: Lehrerqualifikationen – zu erwerben. Dazu – das wurde hier schon kurz angesprochen – gab es vielfältige Abstimmungen mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die diesbezüglich Eckpunkte festgelegt hat. Ich denke, es ist nur richtig und gut, wenn man diese Dinge berücksichtigt.

Damit soll auch ein Anreiz für interessierte Studenten geschaffen werden, mit ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen als Lehrkräfte ins Beamtenverhältnis in den Schuldienst zu gehen bzw. dort zu arbeiten.

Da Bachelorabsolventen keine Lehramtsbefähigung haben, sind mit den Gesetzesänderungen neue Lehrerqualifikationen zu schaffen, welche nicht – das ist wichtig, Herr Hohloch – dem Abschluss eines Lehramtsstudiums entsprechen und diesen auch nicht ersetzen wollen. Diese Lehrerqualifikationen gelten auch für Quereinsteiger, die schon im Schuldienst tätig sind und nun mit dem Angebot, dort auf Dauer zu bleiben, eine Perspektive erhalten.

Um all das durchzusetzen, sind das Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz und andere Rechtsverordnungen sowie das brandenburgische Besoldungsrecht zu ändern bzw. zu ergänzen, was mit dem vorliegenden Änderungsgesetzentwurf getan wird.

Wer allerdings – und das ist das Problem – mit besitzstandswahrenden Argumenten der studierten Pädagogen dagegen Sturm läuft, hat offensichtlich den Schuss nicht gehört, denn es geht hier darum: Die Sicherung der Bildung unserer Kinder hat Vorrang,

(Beifall BVB/FW sowie der Abgeordneten Dannenberg [DIE LINKE])

und zwar vor – wie auch immer gearteten, gut verpackten – Standesdünkeln. Außerdem geht es hier überhaupt nicht darum – das scheint hier missverstanden worden zu sein -, jemandem irgendetwas wegzunehmen. Menschen mit Bachelorabschlüssen sollen oder werden den studierten Pädagogen ja gar nicht gleichgestellt; das haben Sie selber mit den Einstufungen in A 11, A 12 und A 13 ausgeführt und vorgetragen.

Es bleibt also zu hoffen, dass mit diesen Maßnahmen der anhaltende Lehrkräftebedarf im Land Brandenburg gedeckt und dem teils dramatischen Umfang an Unterrichtsausfall wahrnehmbar entgegengewirkt wird und gleichzeitig die Qualifikationsstandards, wie angesprochen, angehoben werden.

(Beifall BVB/FW)

Ziel muss es sein, für unsere Kinder eine umfassende und möglichst hochwertige Schulbildung ohne dauerhafte Unterrichtsausfälle zu gewährleisten. Die Schulzeit gehört, wie gesagt, zu den wichtigsten Lebensphasen eines Kindes. Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst und unterstützen daher die Änderungen in diesem Bereich.

Wir freuen uns auf das Rezept zum Lehrerbacken, insbesondere von Ihnen, liebe AfD, weil Sie mit Ihrem Entschließungsantrag diesbezüglich keinerlei konkrete Vorschläge unterbreitet haben, sondern im Wesentlich darauf abheben, die Belastung für Lehrerinnen und Lehrer und Schulleiter zu reduzieren. Wir finden es allerdings gut, dass der Entschließungsantrag mehr Schul- und Sonderpädagogen sowie Psychologen vorsieht; das haben wir dreimal, glaube ich, in den letzten Haushaltsdebatten gefordert.

Wir stimmen erst einmal der Überweisung des Antrags an den Ausschuss zu.

(Beifall BVB/FW)

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