Arbeitsrichter siegen erneut vor Gericht: Justizministerium reichte Beschwerde nicht formgerecht ein – BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert Rücktritt von Justizministerin Hoffmann
BVB / FREIE WÄHLER fordert den Rücktritt von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU). Wie aus der heutigen Entscheidung des Dienstgerichtshofes beim Oberlandesgericht hervorgeht, hat das Ministerium auch die zweitinstanzliche Entscheidung in Sachen der Versetzung der beiden Eberswalder Arbeitsrichter verloren. Besonders peinlich dabei: Die Beschwerde des Justizministeriums war bereits wegen Formmangels unzulässig.
Justizministerin Hoffmann hatte gegen zweimaliges Votum des Richterwahlausschusses versucht, zwei Arbeitsrichter an entfernte Standorte zu versetzen. Die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER hatte die Zwangsversetzung von Anfang an kritisiert. Bereits zu Weihnachten 2022 hatte das Dienstgericht des Landes Brandenburg den Eberswalder Arbeitsrichtern gegen deren Zwangsversetzung Recht gegeben. Maßgeblicher Grund: Die Ministerin hat nicht die Kompetenz, allein zu entscheiden. Sie braucht die Zustimmung des Richterwahlausschusses. Sonst liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung vor. BVB / FREIE WÄHLER hatte daraufhin von der Justizministerin gefordert, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren und das Verfahren nicht weiterzubetreiben. Die Ministerin hat dies ignoriert und die Kläger stattdessen unnötig in eine weitere Instanz gezwungen. All dies nur, um die von ihr veranlasste Zwangsversetzung doch noch durchzudrücken. Nun folgte in zweiter Instanz ein erneuter Sieg für die Arbeitsrichter und eine erneute Niederlage für die Justizministerin.
Extrem peinlich fürs Justizministerium: Die Beschwerde zur zweiten Instanz war bereits unzulässig, weil sie nicht in der richtigen Form eingereicht wurde. So etwas ist ein Amateurfehler, der einer obersten Landesbehörde niemals passieren darf. In der Sache selbst weist auch dieses Gericht darauf hin, dass das Ministerium völlig zu Unrecht und entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes den Richterwahlausschuss übergangen hat. So schreibt das Gericht der Ministerin ins Stammbuch: „Im gewaltenteilenden Rechtsstaat darf sich der Rechtsanwender nicht über den klaren Wortlaut eines Gesetzes hinwegsetzen […]“ Es ist beängstigend, dass es offensichtlich nötig ist, dass ein Gericht der Justizministerin solche Hinweise erteilen muss.
Hierzu erklärt Fraktionsvorsitzender Péter Vida: „Das rechtsstaatliche Fass ist zum Überlaufen gekommen. Die Justizministerin hat gegen ein Heiligtum des Rechtsstaates, die Gewaltenteilung, gravierend und vorsätzlich verstoßen. Dies bescheinigt ihr nun auch das zweite Gericht. Hinzu kommt die formelle Peinlichkeit einer nicht formgerecht eingereichten Beschwerde. Die Ministerin ist nicht mehr tragbar und muss ihren Posten räumen.“
Von der Öffentlichkeit unbemerkt betreibt übrigens Ministerin Hoffmann in einem Parallelverfahren die Amtsenthebung der beiden Arbeitsrichter, um sie auf diesem Wege loszuwerden. Ein weiteres Manöver, das die richterliche Unabhängigkeit in nicht hinnehmbarer Weise untergräbt. Justizministerin Hoffmann hat mit ihrem fragwürdigen Rechtsstaatsverständnis nicht nur Recht gebrochen, sie hat auch die von ihr durchgedrückte Arbeitsgerichtsreform in Verruf gebracht. Der eine Richter ist nämlich seit Monaten gar nicht mehr im Dienst, sodass auch die Ziele der Reform – die Kapazitäten besser zu verteilen – ad absurdum geführt werden.
„Das Gebaren der Ministerin war seit geraumer Zeit ein Trauerspiel. Es ist nunmehr ein unrühmlicher Höhepunkt erreicht, den auch der Ministerpräsident nicht mehr ignorieren kann“, so Péter Vida abschließend.